:: 254/2022

Pressemitteilung 254/2022

58 060 reine Wohngeldhaushalte am Jahresende 2021 in Baden-Württemberg

Rückgang um 7% gegenüber dem Vorjahr

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes hatten am 31. Dezember 2021 in 58 060 baden-württembergischen Haushalten alle Haushaltsmitglieder Anspruch auf Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Damit ist die Zahl der sogenannten reinen Wohngeldhaushalte gegenüber dem Jahr 2020 um 7 % zurückgegangen (2020: 62 440). Der Anteil dieser Wohngeld beziehenden Haushalte an den 5,25 Millionen Privathaushalten1 im Land betrug 1,1 %.

Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung eines angemessenen und familiengerechten Wohnens. Die Höhe des Wohngeldanspruchs hängt von der Höhe des Einkommens, der Miete und der Zahl der Haushaltsmitglieder ab.

Zur Berechnung des Wohngeldes wurde zum 1. Januar 2021 ein Grundrentenfreibetrag nach § 17a WoGG aufgenommen. Das heißt, die Rente wird nicht mehr voll als Einkommen angerechnet, wenn mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten nach § 76g SGB VI erreicht wurden. Des Weiteren wurde als Teil des Klimapakets ab 2021 eine pauschale CO₂-Komponente gestaffelt nach Haushaltsgröße (WoGCO₂BeprEntlG, § 42c WoGG) eingeführt. Die Haushalte, die Wohngeld erhalten, sollen gezielt bei den Heizkosten entlastet werden. Durch diese Leistungsanpassungen erhöht sich die Höhe des durchschnittlichen monatlichen Wohngeldanspruchs in der Regel.

Von den 58 060 reinen Wohngeldhaushalten erhielten zum Jahresende 2021 55 300 Haushalte (95,2 %) einen Mietzuschuss, den übrigen 2 760 Haushalten mit Wohneigentum wurde ein Lastenzuschuss gewährt (4,8 %). Die Zahl der Mietzuschusshaushalte verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 6,9 %, die Zahl der Lastenzuschusshaushalte um 8,9 %.

Über die Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte (54,7 %) waren Einpersonenhaushalte (31 785), 10,7 % entfielen auf Zweipersonenhaushalte (6 185). Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 7 % (4 040) bzw. 11,1 % (6 460), die übrigen 9 590 Haushalte mit fünf und mehr Personen machten 16,5 % aus.

Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch eines reinen Wohngeldhaushalts betrug Ende 2021 insgesamt 210 Euro. Gegenüber dem Vorjahr (196 Euro) erhöhte sich dieser um 7,1 %. Haushalte mit Mietzuschuss erhielten 2021 durchschnittlich 208 Euro (2020: 193 Euro) und Haushalte mit Lastenzuschuss durchschnittlich 253 Euro (2020: 251 Euro). Die durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete der reinen Wohngeldhaushalte betrug im vergangenen Jahr 550 Euro (2020: 535 Euro), die für die Wohngeldberechnung berücksichtigungsfähige durchschnittliche monatliche Miete lag bei 520 Euro (2020: 510 Euro). Das durchschnittliche monatliche Gesamteinkommen eines reinen Wohngeldhaushalts belief sich 2021 auf 1 091 Euro (2020: 1 069 Euro).

Die mit Abstand größte Gruppe der Haupteinkommenspersonen reiner Wohngeldhaushalte untergliedert nach sozialer Stellung bildeten auch im Jahr 2021 die Rentnerinnen/Rentner sowie Pensionärinnen/Pensionäre mit einem Anteil von 49,1 % (28 535), gefolgt von der Gruppe der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sowie Beamtinnen/Beamten mit 38,2 % (22 180). Studierende und Auszubildende machten 4,4 % (2 555), Arbeitslose 3,6 % (2 065) und Selbstständige 1 % (565) der Haupteinkommensbezieher der reinen Wohngeldhaushalte aus. Die »sonstigen Haushalte« hatten einen Anteil von 3,7 % (2 160).

Die Wohnkostenbelastung der reinen Wohngeldhaushalte, die den Anteil der Wohnkosten am maßgeblichen Gesamteinkommen (monatliche Durchschnittswerte) misst, betrug am Jahresende 2021 47,02 %. Durch die Wohngeldzahlung verringerte sich diese Wohnkostenbelastung auf 29,05 %.

Neben den 58 060 reinen Wohngeldhaushalten, bei denen alle Haushaltsmitglieder Anspruch auf Wohngeld haben, gab es am Jahresende 2021 weitere 1 820 wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sogenannten Mischhaushalten (2020: 1 940). In diesen leben Wohngeldberechtigte mit Personen zusammen, die selbst nicht wohngeldberechtigt sind. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch erhöhte sich in dieser Gruppe auf 158 Euro (2020: 147 Euro). Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte von 44,37 % des Einkommens auf 22,11 %.

1 Anzahl Privathaushalte gemäß Mikrozensus 2021.