:: 281/2022

Pressemitteilung 281/2022

Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger des Landes steigt um 2,0 %

2 320 Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger mehr als im Vorjahr

In Baden-Württemberg gab es zum 1. Januar 2022 insgesamt 142 560 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, die dem Landesbereich zugehörig sind. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg weiter mitteilt, waren dies 2 840 mehr als im Jahr 2021. Das entspricht einem Zuwachs von 2,0 %.

Die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger machten mit 118 515 Personen den größten Anteil unter den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern aus. Im Vergleich zum Vorjahr stieg der prozentuale Anteil ebenfalls um 2,0 %, seit dem Jahr 2010 um 57,8 %. Die übrigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger waren Hinterbliebene, also Waisen sowie Witwen und Witwer, bei denen der Anteil im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 % zunahm, im Vergleich zum Jahr 2010 um 6,7 %.

Zum 1. Januar 2022 waren 145 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger 100 Jahre alt oder älter. Das sind 58,7 % mehr als im Jahr 2010. Die Hinterbliebenen, welche ausschließlich weiblich waren, bildeten mit 73,3 % den größten Anteil der mindestens 100-jährigen.

Im Kalenderjahr 2021 gingen 5 140 Beamtinnen und Beamte in Pension. Im Vergleich zum Jahr 2020 waren es 50 Neuzugänge weniger, was einen leichten Rückgang von 1,0 % ausmacht. Die allgemeine Antragsaltersgrenze war der häufigste Grund für den Pensionseintritt mit einem Anteil von 37,8 %. Von dieser Antragsaltersgrenze machten 1 940 ehemalige Beamtinnen und Beamte Gebrauch (−2,2 % gegenüber dem Vorjahr). Bei 895 Neupensionären war die gesetzliche Regelaltersgrenze, die 2021 bei 65 Jahren und 9 bzw. 10 Monaten lag, der Grund für den Pensionseintritt. Hier ist ein Rückgang von 95 Neupensionären mit gesetzlicher Regelaltersgrenze (−9,7 %) gegenüber dem Vorjahr zu beobachten. 630 Neupensionäre entschieden sich im Kalenderjahr 2021 für die hinausgeschobene Altersgrenze und arbeiteten somit freiwillig länger. Hier ist ein leichter Anstieg von 1,1 % im Vergleich zu 2020 zu verzeichnen. Obwohl die Gesamtzahl der Neupensionäre aufgrund von Dienstunfähigkeit im letzten Jahrzehnt eine rückläufige Tendenz hatte, ist seit 2020 wieder ein Anstieg sichtbar. Auch im Kalenderjahr 2021 gab es mit 565 Personen eine Zunahme von 8,0 % gegenüber dem Vorjahr.

Insgesamt 8 605 Versorgungsempfängerinnern und -empfänger des Landes Baden-Württemberg hatten zum 1. Januar 2022 ihren Erstwohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg. Das sind 6,0 % aller Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Davon lebten 1 015 im Ausland. Von den 7 590 Personen mit Erstwohnsitz in einem anderen Bundesland, wohnten 2 660 in Bayern und lediglich 30 in Bremen.

Tabelle 1
Versorgungsempfänger des Landes Baden-Württemberg 2000 bis 2022*)
JahrVersorgungs­empfängerDavon
Ruhegehalts­empfängerHinterbliebene
Anzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

200068.15043.78024.370
200581.83058.37523.460
201097.65575.11522.540
2011101.07578.49522.580
2012104.75582.02522.730
2013108.96586.43522.530
2014113.52091.08022.440
2015118.06595.57522.490
2016122.52599.95022.575
2017126.915104.19522.720
2018129.375106.72522.655
2019133.145110.23522.910
2020136.815113.60023.215
2021139.720116.19023.530
2022142.560118.51524.045
Tabelle 2
Gründe für den Pensionseintritt der Beamtinnen und Beamten des Landes Baden-Württemberg 2020 und 2021 nach Aufgabenbereichen*)
Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles20212020
insge­samtdavon insge­samtdavon
Schul­dienstVollzugs­dienstsonstige BereicheSchul­dienstVollzugs­dienstsonstige Bereiche

*) Versorgung nach Beamtenversorgungsrecht und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

1) Hier werden auch die Beamten nachgewiesen, die auf Grund langjähriger Dienstzeiten (45 Jahre) ab dem 65. Lebensjahr abschlagsfrei in den Ruhestand versetzt wurden.

2) Darunter Ablauf der festgesetzten Amtszeit, einstweiliger Ruhestand, Regelaltersgrenze nach dem 65. Lebensjahr sowie sonstige Gründe.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Insgesamt5.1402.6101.2551.2705.1902.7801.1251.285
Gesetzliche Regelaltersgrenze 895705x190995765x225
Besondere Altersgrenze655x655x595x595x
Allgemeine Antragsaltersgrenze (zumeist ab dem 63. Lebensjahr.)1)1.9401.245x7001.9851.330x655
Antragsaltersgrenze bei Schwerbehinderung und
bei besonderer Altersgrenze
43520510512545521575170
Dienstunfähigkeit565330115120525315105105
Hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag250125x125270155x115
Hinausgeschobene besondere Altersgrenze auf Antrag380x380x355x355x
Sonstige Gründe2)15x1510x10
Tabelle 3
Baden-Württembergische Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes mit Erstwohnsitz außerhalb Baden-Württemberg in 2021
BundeslandAnzahl

*) Einschließlich der Versorgungsempfänger nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Ohne Bezieher von Übergangsgeld. Die Daten unterliegen aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften der 5er-Rundung.

Datenquelle: Versorgungsempfängerstatistik.

Thüringen65
Schleswig-Holstein310
Sachsen-Anhalt45
Sachsen130
Saarland75
Rheinland-Pfalz1.680
Nordrhein-Westfalen510
Niedersachsen435
Mecklenburg-Vorpommern100
Hessen1.010
Hamburg80
Bremen30
Brandenburg115
Berlin345
Bayern2.660
Ausland1.015
Schaubild 1:
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