:: 50/2023

Pressemitteilung 50/2023

Equal Pay Day – Zahlen aus Baden-Württemberg

Unbereinigter Gender Pay Gap bei 23 %

Am morgigen 7. März ist der sogenannte Equal Pay Day. An diesem internationalen Aktionstag wird auf die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern aufmerksam gemacht. Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Der geschlechtsspezifische Verdienstunterschied wird im Gender Pay Gap1 erfasst. Wird dieser Unterschied in Tage umgerechnet und ein gleicher Stundenlohn für beide Geschlechter angenommen, markiert der Equal Pay Day das Datum im Jahr, bis zu welchem Frauen theoretisch umsonst arbeiten, während Männer ab dem ersten Tag des Jahres bezahlt werden.

Im Jahr 2022 erhielten weibliche Beschäftigte in Baden-Württemberg einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von 20,60 Euro, während der Durchschnitt bei Arbeitnehmern 26,68 Euro pro Stunde betrug. Damit verdienten Frauen im Land durchschnittlich 23 % (6,08 Euro) weniger pro Stunde als Männer. Der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in Baden-Württemberg war somit auch im Jahr 2022 wieder höher als die Verdienstlücke für Gesamtdeutschland (18 %).

In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden. Beim unbereinigten Gender Pay Gap werden die strukturellen Unterschiede nicht berücksichtigt, auf welche die Verdienstdifferenzen zum Großteil zurückzuführen sind.

Vor allem entscheidend für den Verdienstunterschied ist jedoch sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene der Umstand, dass Frauen vielfach in Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten, die schlechter vergütet werden. Außerdem sind sie öfter in Teilzeit beschäftigt, was durchschnittlich auch mit geringeren Bruttoverdiensten pro Stunde einhergeht.

Interessante Einblicke bietet auch die Betrachtung des Verdienstunterschieds zwischen den Geschlechtern anhand des Lebensalters. So erhalten Frauen und Männer in Baden-Württemberg bis etwa zum 20. Lebensjahr noch ungefähr den gleichen Bruttostundenverdienst, bevor der Verdienst bei Männern stärker zu steigen beginnt als bei weiblichen Beschäftigten. Einen entscheidenden Einfluss scheint der Start in die Familienphase zu haben und damit die Geburt des ersten Kindes (im Schnitt mit 30,8 Jahren). So erhöht sich der Bruttostundenverdienst bei Frauen ungefähr ab einem Alter von 31 Jahren nicht mehr wie zuvor kontinuierlich mit steigendem Lebensalter, sondern stagniert für das restliche Berufsleben auf einem durchschnittlichen Niveau zwischen 21,50 und etwas über 23 Euro pro Stunde. Die Stundenverdienste von Männern wachsen dagegen bis zu einem Alter von ungefähr 60 Jahren auf ein mittleres Niveau von über 33 Euro stetig an. Der größte Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern besteht mit 33 % in einem Alter von 55 bis 64 Jahren, bevor er kurz vor dem Renteneintrittsalter und bei darüber hinaus erfolgender Beschäftigung wieder abnimmt (15 %).

Bereinigter Gender Pay Gap bei 7 %

Im bereinigten Gender Pay Gap wird jener Teil des Verdienstunterschieds herausgerechnet, der auf strukturelle Unterschiede zwischen den Geschlechtergruppen zurückzuführen ist, wie z. B. Unterschiede bei ausgeübtem Beruf, Bildungsstand, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit oder dem Anteil von Frauen in Führungspositionen. Der bereinigte Gender Pay Gap beschreibt somit den Verdienstunterschied von Frauen und Männern in einer ähnlichen beruflichen Situation bzw. Position.

Gemessen am bereinigten Gender Pay Gap verdienten Frauen in Baden-Württemberg im Jahr 2022 pro Stunde 7 % weniger als Männer in vergleichbarer beruflicher Position und Situation und lagen damit im Bundesdurchschnitt. Auch gegenüber 2018 blieb der bereinigte Gender Pay Gap für Baden-Württemberg nahezu unverändert. Da weitere für den Verdienst relevante Einflussfaktoren, wie beispielsweise Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Elternzeit und Pflege von Angehörigen für die Analyse nicht zur Verfügung stehen und damit nicht herausgerechnet werden können, dürfte der bereinigte Verdienstunterschied tatsächlich eher noch geringer ausfallen.

Generell zu beachten ist, dass aufgrund geänderter Erhebungsmethodik die Vergleichbarkeit der Werte für 2022 mit Angaben aus den Vorjahren deutlich eingeschränkt ist.

1 Für die Berechnung des Gender Pay Gaps wird jeweils der April als repräsentativer Erhebungsmonat herangezogen. Der Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter. Die Berechnung erfolgt für Beschäftigte nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige »Land- und Forstwirtschaft, Fischerei« und »Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung« und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten).

Schaubild 1: Durchschnittliche Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern in Baden-Württemberg im Jahr 2022 nach Alter
Schaubild 1: Durchschnittliche Bruttostundenverdienste von Frauen und Männern in Baden-Württemberg im Jahr 2022 nach Alter
Tabelle 1
Bruttostundenverdienste und unbereinigter Gender Pay Gap von Frauen und Männern in Baden-Württemberg im Jahr 2022 nach Beschäftigungsumfang und Alter*)
Gegenstand der NachweisungInsgesamtVollzeitbeschäftigte1)Teilzeitbeschäftigte2)Geringfügig Beschäftigte
VerdienstVer­dienst­unter­schiedVerdienstVer­dienst­unter­schiedVerdienstVer­dienst­unter­schiedVerdienstVer­dienst­unter­schied
FrauenMännerFrauenMännerFrauenMännerFrauenMänner
Euro%Euro%Euro%Euro%

*) Für Wirtschaftszweige B-S, ohne O, für Unternehmen ab 10 Beschäftigte (EU-Abgrenzung); Angaben für repräsentativen Monat April 2022.

1) Vollzeitbeschäftigte inkl. Auszubildende.

2) Teilzeitbeschäftigte inkl. Altersteilzeit.

Quelle: Verdiensterhebung (VE)

Insgesamt 20,6026,68+2322,0828,14+2221,8627,56+2112,7812,88+1
Im Alter von … bis unter … Jahren
unter 2512,4413,14+512,2013,40+915,1514,73−311,3811,30−1
25–3019,1620,97+920,3422,22+818,9218,8713,4313,55+1
30–3521,5225,12+1423,6526,19+1020,5023,20+1213,5013,15−3
35–4022,7628,00+1925,4029,06+1322,7725,48+1113,2513,23
40–4522,7129,33+2325,1630,61+1823,1426,10+1113,2213,69+3
45–5022,2630,44+2724,5431,90+2322,9625,70+1113,0413,44+3
50–5522,0131,53+3024,8432,86+2422,1127,29+1912,9712,98
55–6021,5231,99+3324,3732,82+2621,7235,31+3812,5712,72+1
60–6521,2331,74+3323,5431,31+2522,1641,26+4613,0613,70+5
65 und mehr18,4721,67+1526,4933,39+2123,5227,49+1413,0513,29+2