Pressemitteilung 65/2024
Zahl der steuerlich erfassten Erbschaften und Schenkungen in Baden-Württemberg 2022 rückläufig
Vermögenswerte im Wert von fast 11,9 Milliarden Euro steuerlich veranlagt
Im Jahr 2022 hat die Finanzverwaltung in Baden-Württemberg 29 000 Erbschaften und Schenkungen mit einem Vermögen im Wert von ca. 11,9 Milliarden (Mrd.) Euro steuerlich veranlagt. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes sank damit die Zahl der Vermögensübergänge gegenüber dem Vorjahr um 8,1 %. Nur leicht rückläufig war dagegen der Gesamtwert der Vermögensübergänge (−0,8 %). Gestiegen ist der durchschnittliche Vermögenswert je Übertragung mit fast 410 000 Euro je Fall. Im Vorjahr lag dieser bei 380 000 Euro. Nicht berücksichtigt sind in diesen Zahlen Übertragungen, in denen kein steuerpflichtiger Erwerb vorlag.
Bei den für die Statistik erhobenen Vermögensübertragungen sind nur Erbschaften und Schenkungen enthalten, für die von den Finanzämtern eine Steuerfestsetzung (ggf. mit 0 Euro) erfolgte. Insbesondere kleinere Erbschaften sind daher nur teilweise enthalten. Der Wert der steuerpflichtigen Vermögensübertragungen (d. h. der Wert nach Berücksichtigung von steuerlichen Freibeträgen etc.) erreichte mit 10,9 Mrd. Euro einen neuen Höchststand und überstieg erstmals die Schwelle von 10 Mrd. Euro. Der Wert der festgesetzten Steuer war mit knapp 1,8 Mrd. Euro um 8,7 % höher als im Vorjahr. Die errechnete Steuerquote (festgesetzte Steuer im Verhältnis zum steuerpflichtigen Erwerb) betrug 16,2 %.
Bei etwa 23 600 Fällen und somit bei mehr als vier Fünftel der erfassten Vermögenserwerbe handelte es sich um eine Erbschaft. Deren Wert lag bei etwa 8,2 Mrd. Euro, womit mehr als zwei Drittel des übertragenen Gesamtvermögens auf Erbschaften entfiel. Auf Schenkungen entfielen dagegen etwa 3,7 Mrd. Euro. Von den insgesamt festgesetzten Steuern entfielen 0,7 Mrd. Euro auf steuerpflichtige Schenkungen, bei Erbschaften wurden 1,1 Mrd. Euro als Steuer festgesetzt.
Rund 42,0 % der steuerpflichtigen Erwerbe entfiel auf Vermögensübertragungen bis 50 000 Euro. Deren Anteil am Gesamtwert des übertragenen steuerpflichtigen Vermögens lag mit annähernd 250 Millionen (Mill.) Euro bei 2,3 %. Dagegen fanden in 1,3 % der Fälle steuerpflichtige Vermögenübergänge von mehr als 2,5 Mill. Euro statt, die einen Gesamtwert von über 6,1 Mrd. Euro hatten. Deren Anteil am Gesamtwert der Vermögenstransfers lag bei 56,0 %. Auf diese Erwerbe entfielen mehr als 0,8 Mrd. Euro an Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Hinsichtlich der 2022 steuerlich erfassten Nachlässe wurden 11 900 Fälle von den Finanzämtern abschließend bearbeitet, wobei die Erbfälle teilweise bereits in den Vorjahren eingetreten waren und deren Steuerfestsetzung bei den Erben in 2022 stattfand. Der Gesamtwert der Nachlässe belief sich vor Abzug der Nachlassverbindlichkeiten auf 9,7 Mrd. Euro. Unterteilt nach Vermögensarten entfielen 4,1 Mrd. Euro auf Grundvermögen (41,8 %), auf Betriebsvermögen entfiel ein Anteil von 0,7 Mrd. Euro (7,6 %). Der größte Teil des Nachlasswertes (50,0 %) umfasste mit 4,9 Mrd. Euro sonstiges Vermögen wie Bankguthaben, Wertpapiere, Versicherungen aber auch Hausrat. Die Nachlassverbindlichkeiten lagen bei 1,8 Mrd. Euro.
Steuerpflichtiger Erwerb in Baden-Württemberg Veranlagung 2022 nach Größenklassen des übertragenen Vermögens und Erwerbsart | ||||
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Steuerbarer Erwerb von ... bis unter ... EUR | Übertragenes Vermögen | |||
Erwerbe von Todes wegen | Schenkungen | Erwerbe von Todes wegen | Schenkungen | |
Anzahl | 1.000 EUR | |||
Datenquelle: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2024 | ||||
unter 50.000 | 9.906 | 2.296 | 202.151 | 46.526 |
50.000–100.000 | 4.171 | 883 | 301.263 | 62.898 |
100.000–200.000 | 4.073 | 798 | 580.794 | 112.781 |
200.000–500.000 | 3.599 | 801 | 1.118.062 | 248.375 |
500.000 u. mehr | 1.957 | 589 | 5.953.878 | 2.285.911 |

Erbschafts- und Schenkungsteuer: Steuerpflichtige Erwerbe insgesamt in Baden-Württemberg 2022 nach Erwerbsart | ||||
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Steuerpflichtiger Erwerb1) | Erwerbe vor Abzug2)3) | Erwerbe nach Abzug2)3) | Steuerpflichtiger Erwerb | Tatsächlich festgesetzte Steuer |
Anzahl Fälle | ||||
1) Erstfestsetzungen mit steuerpflichtigem Erwerb > 0 Euro. 2) Nachweis nur für maschinell gelieferte Fälle bei Erwerben von Todes wegen. 3) Vor bzw. nach Abzug von Steuerbefreiungen nach § 13 ErbStG, Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG, Steuerbefreiung nach § 13c ErbStG, Gewinnausgleichsforderungen nach § 5 ErbStG, Freibetrag nach § 17 ErbStG, Summe der sowie abzugsfähigen Erwerbsnebenkosten und DBA-Vermögen (Doppelbesteuerungsabkommen) abzugsfähigen Nutzungs- und Duldungsauflagen. Datenquelle: Erbschaft- und Schenkungsteuerstatistik. © Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2024 | ||||
Erwerb von Todes wegen | 23.646 | 23.634 | 23.744 | 23.581 |
Schenkung | 5.354 | 5.320 | 5.371 | 5.225 |
Erwerbe insgesamt | 29.000 | 28.954 | 29.115 | 28.806 |
1.000 EUR | ||||
Erwerb von Todes wegen | 8.162.858 | 6.981.738 | 8.180.769 | 1.090.080 |
Schenkung | 3.716.492 | 2.558.563 | 2.757.421 | 678.658 |
Erwerbe insgesamt | 11.879.351 | 9.540.301 | 10.938.191 | 1.768.738 |
