Pressemitteilung 115/2025
Lohn- und Einkommensteuer 2021: 5 442 Einkommensmillionärinnen und -millionäre in Baden-Württemberg
Einkünfte aus Gewerbebetrieb (73,6 %) mit Abstand die Haupteinnahmequelle der Einkommensmillionärinnen und -millionäre
Im Jahr 2021erzielten 5 442 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige in Baden-Württemberg jeweils einen Gesamtbetrag der Einkünfte von mindestens einer Million Euro. Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes stieg die Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre damit gegenüber 2020 außergewöhnlich stark um 17,6 % (813 Steuerpflichtige) an.
Für 3 520 (64,7 %) von ihnen waren Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb die Haupteinnahmequelle. Weitere 854 (15,7 %) bzw. 841 (15,5 %) dieser Steuerpflichtigen bezogen ihre Einkünfte vorwiegend aus nicht selbständiger Arbeit bzw. aus selbstständiger Arbeit. Weitere Einkunftsarten spielten nur eine untergeordnete Rolle. Wobei zu beachten ist, dass seit der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 Einkünfte aus Kapitalvermögen nur noch teilweise erfasst werden.
Auf Landesebene ergab sich im Jahr 2021 eine rechnerische »Millionärsdichte” von 9,4 Einkommensmillionärinnen und -millionären pro 10 000 Steuerpflichtigen. Auf Kreisebene behauptete sich Baden-Baden mit einem Wert von 22,3 wieder vor Heidelberg (19,8) und Stuttgart (16,0) auf dem »ersten Platz«. Im Kreis Rastatt und im Neckar-Odenwald-Kreis war die Millionärsdichte mit je 5,7 Einkommensmillionärinnen und -millionären pro 10 000 Steuerpflichtigen am geringsten.
Wird die absolute Zahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrachtet, so hatte der Stadtkreis Stuttgart mit 527 die höchste Zahl vorzuweisen. Es folgt der Landkreis Ludwigsburg (247) vor dem Landkreis Esslingen (246). Im Sigmaringen und im Landkreis Heidenheim lebten im Jahr 2021 jeweils 48 Einkommensmillionärinnen und -millionäre. Der Neckar-Odenwald-Kreis (43) bildete wie in vorangegangenen Jahren das »Schlusslicht«.
Insgesamt wurden im Jahr 2021 Steuern in Höhe von rund 54,1 Milliarden (Mrd.) Euro (+6,3 %) festgesetzt. Der Anteil der Einkommensmillionärinnen und -millionäre betrug hieran 9,3 % was einem Betrag von 5,1 Mrd. Euro entspricht. Den größten Anteil an den festgesetzten Steuern trugen mit 39,6 % (21,5 Mrd. Euro) Steuerpflichtige der Einkommensgrößenklasse 50 000 bis 125 000 Euro bei.