:: 1/2005

Neukonzeption der Arbeitskostenerhebung im Spannungsfeld zwischen Datenbedarf und Unternehmensbelastung

Der Datenbedarf öffentlicher und privater Institutionen wächst. International vergleichbare Daten sind gefordert. Das Tempo, mit dem diese verfügbar gemacht werden sollen, nimmt zu. Zeitgleich wird die Bürokratiebelastung von Unternehmen in den letzten Jahren verstärkt diskutiert. Auch die amtliche Statistik ist aufgefordert, die Erhebungskonzepte unter diesem Aspekt zu überprüfen. Und nicht zuletzt spielen die Kosten, die für die Erstellung der Statistiken in den Unternehmen, aber auch in den Ämtern entstehen, eine große Rolle. Ziel jeglicher Neukonzeption muss es sein, dem wachsenden Datenbedarf und Bereitstellungstempo gerecht zu werden, und das möglichst mit weniger oder mindestens gleich bleibendem Aufwand und unter Wahrung der Datenqualität. Ein erfolgreiches Beispiel stellt die Neukonzeption der Arbeitskostenerhebung 2004 dar.

Zur Historie

Nach Abschluss der Arbeitskostenerhebung (AKE) 2000 und Veröffentlichung der Ergebnisse in einer Pressekonferenz und verschiedenen Publikationen wie Aufsätzen und Statistischen Berichten fand sich im Frühjahr 2003 die Bund-Länder-Arbeitsgruppe »Arbeitskostenerhebung 2004« zusammen, um die Weichen für eine grundlegende Neukonzeption dieser Statistik zu stellen. Zum einen galt es, die Vorgaben von Eurostat zu erfüllen und den Erhebungsbereich auf bisher nicht einbezogene Wirtschaftszweige auszudehnen, zum anderen den über mehrere Erhebungen historisch gewachsenen Fragebogen unter Zugrundelegung aktueller Anforderungen einer Überarbeitung zu unterziehen. Und bei alledem waren Kosten und Nutzen sorgfältig gegeneinander abzuwägen.

Mehr Wirtschaftszweige einbezogen, aber weniger Unternehmen

Die AKE 2004 wird zum ersten Mal alle Wirtschaftszweige des Dienstleistungssektors beinhalten. Daher werden künftig auch für die Branchen Verkehr und Nachrichtenübermittlung, unternehmensnahe Dienstleistungen, Gesundheitswesen und sonstige öffentliche und persönliche Dienstleistungen Angaben über die Kostenbelastung für einen Arbeitsplatz vorliegen. Trotz dieser Ausdehnung des Erhebungsbereichs gelang es, die Zusammensetzung der Stichprobe so zu gestalten, dass bundesweit weniger Unternehmen als im Jahr 2000 einbezogen werden. In Baden-Württemberg werden im Vergleich zur AKE 2000 sogar rund 300 Unternehmen weniger befragt. Der Auswahlsatz der baden-württembergischen Unternehmen konnte entsprechend von 12,8 % auf 9,4 % gesenkt werden.

Um eine möglichst gerechte Verteilung der Statistiklasten auf die Unternehmen zu erreichen, wurde – wie auch schon in jeder früheren AKE – eine Rotation durchgeführt. Unternehmen, die schon an der AKE 2000 oder auch der Verdienstrukturerhebung (GLS) 2001 teilgenommen haben, wurden nach Möglichkeit durch andere ersetzt.1 Dadurch sind in Baden-Württemberg nur 12,9 % der für die AKE 2004 auskunftspflichtigen Unternehmen schon einmal im Rahmen der lohnstatistischen Strukturerhebungen befragt worden. Diese Firmen müssen, zum Beispiel aufgrund ihrer Größe, zur Gewährleistung der Repräsentativität der Ergebnisse in der Stichprobe verbleiben.

Entlastung der auskunftspflichtigen Unternehmen

Gerade bei Befragungen mit Auskunftspflicht stellt sich die amtliche Statistik der Herausforderung, die Belastung der Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe »AKE 2004« hat zahlreiche Entlastungsmaßnahmen geprüft und umgesetzt:

  • Die Zahl der erfassten Merkmale wurde erkennbar reduziert. Zum einen wurde die Trennung von Arbeitern und Angestellten aufgehoben. Es werden nur noch Arbeitnehmer insgesamt erfragt. Zum anderen wurden verschiedene Merkmale gestrichen, für die keine Daten an Eurostat, das Statistische Amt der Europäischen Union, geliefert werden müssen. Beispielsweise ist die Erfassung der Fortzahlung der Ausbildungsvergütungen im Krankheitsfall für Auszubildende ein optionales Merkmal nach der EU-Verordnung.
  • Auch Mehrbetriebsunternehmen müssen künftig nur noch einen Unternehmensbogen mit den detallierten Angaben ausfüllen. Für die Unternehmensteile bzw. Betriebe genügen wenige Angaben. Die notwendigen Betriebsangaben werden anhand von wenigen erfassten Merkmalen in den Statistischen Ämtern berechnet, um die für Eurostat maßgeblichen Betriebsergebnisse zu erzeugen.
  • Bei der AKE 2004 wird es für die auskunftspflichtigen Unternehmen möglich sein, ihre Daten in elektronischer Form zu liefern.
  • Zur Gewinnung von Daten für die Bereiche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung wird auf andere bereits vorhandene Statistiken, in erster Linie die Personalstandstatistik, zurückgegriffen, aus denen dann die notwendigen Angaben berechnet werden.
  • Die Verfahren zur Plausibilisierung der erfassten Daten in den Landesämtern werden vereinfacht.

Fazit

Die vereinfachte Erhebungsmethode bedeutet nicht nur für die auskunftspflichtigen Unternehmen eine Entlastung, sondern auch in den Statistischen Landesämtern werden weniger Kosten anfallen. Die geringere Fallzahl kann mit weniger Aufwand bearbeitet werden als in den vergangenen Jahren.

Die für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft bedeutenden Ergebnisse der Arbeitskostenerhebung werden also trotz notwendiger Sparmaßnahmen in gewohnter Qualität auch für das Jahr 2004 wieder in Baden-Württemberg vorliegen.

1 Sowohl die Arbeitskostenerhebung als auch die Verdienststrukturerhebung stellen mehrjährige Sondererhebungen dar, die alle vier Jahre als Stichprobe durchgeführt werden.