:: 12/2005

Neue Statistiken zur Kindertagesbetreuung ab dem Jahr 2006

Der gesellschaftliche Wandel verändert auch die Anforderungen an die Sozialsysteme – dies zeigt sich derzeit beim Thema der Kinderbetreuung in besonderem Maß. Mit den Zielen einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einer verbesserten frühkindlichen Betreuung und Bildung wird der Ausbau der Kinderbetreuung als ein wichtiger Schritt bewertet.1 Der Gesetzgeber verabschiedete dazu Gesetze, die auch erweiterte Statistiken zur Kindertagesbetreuung vorsehen.

Der qualitative und quantitative Ausbau der Kindertagesbetreuung ist die wesentliche Zielsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG), das zum 1. Janaur 2005 in Kraft getreten ist. Für eine bedarfsgerechte Planung und Umsetzung dieses Ziels bedarf es aussagekräftiger statistischer Daten. Nicht zuletzt deshalb werden im Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK), das zum 1. Oktober 2005 wirksam wurde, die Statistiken zur Kinderbetreuung ab dem Jahr 2006 wesentlich überarbeitet und erweitert. Mit den neuen Statistiken wird dem gestiegenen Informationsbedarf von Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit Rechnung getragen. Auch die öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe und die Kindertageseinrichtungen benötigen detaillierte statistische Informationen.

Die geänderten Kinder- und Jugendhilfestatistiken im Überblick

Die Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe (Übersicht 1) sind im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), das meist als Kinder- und Jugendhilfegesetz bezeichnet wird, gesetzlich verankert.2 Nach dem In-Kraft-Treten der genannten Gesetzesänderungen werden zum einen in der Kindertagesbetreuung ab 2006 deutlich umfangreichere und aussagekräftigere Daten erhoben, zum anderen die Erhebungen zu den Erzieherischen Hilfen ab dem Jahr 2007 neu strukturiert.

In den einzelnen Statistiken zur Kindertagesbetreuung (Übersicht 2) sind folgende Neuerungen zu verzeichnen:

  • Bei den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Statistik-Teil III.1), also Kindergärten, Kinderkrippen, Horte und altersgemischte Einrichtungen, werden zukünftig auch Angaben zu den betreuten Kindern erhoben und nicht nur – wie bisher – Angaben zur Einrichtung, zu den tätigen Personen und zur Zahl der genehmigten Plätze. Zudem wird diese Statistik nun jährlich statt vierjährlich (zuletzt 2002) durchgeführt.
  • Neu eingeführt wird eine jährliche Statistik zur Kindertagespflege (Teil III.3), die in Baden-Württemberg vor allem bei der Betreuung der unter Dreijährigen von Bedeutung ist. Erfasst werden öffentlich geförderte Betreuungsverhältnisse. Dabei werden Angaben sowohl zu den Tagesmüttern und Tagesvätern als auch zu den betreuten Kindern erhoben.
  • Übergangsweise bis zum Jahr 2010 wird zudem eine jährliche Erhebung über das Gesamtangebot an Plätzen und zum Bedarf für unter Dreijährige durchgeführt (Teil III.4). Damit wird der Ausbaustand des Angebots an Kindertagesbetreuung dokumentiert, da der Gesetzgeber den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuung für unter Dreijährige bis 2010 fordert.

Was, wer und wann wird gefragt?

Wesentliche Erhebungsmerkmale zu den betreuten Kindern sind neben dem Alter und Geschlecht und dem Umfang der Betreuungszeiten auch ein eventuell vorhandener Migrationshintergrund. Die berufliche Qualifikation bildet ein wichtiges Merkmal bei den tätigen Personen in Einrichtungen und in der Tagespflege. Die Angaben für die Erhebung zu den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Teil III.1) werden wie bisher in den rund 7 500 Einrichtungen selbst erfragt, die Erhebungen zur Kindertagespflege (Teil III.3) und zum Ausbaustand (Teil III.4) werden bei den Jugendämtern und denjenigen Gemeinden, die diese Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe von den Jugendämtern übernommen haben3, erhoben. Stichtag für die Erhebungen ist jeweils der 15. März. Erste Ergebnisse der neuen Statistiken werden dann am Jahresende 2006 vorliegen.

Die neuen Erhebungen liefern zusammen ein umfassendes Bild über die Situation der Kindertagesbetreuung in Deutschland und in Baden-Württemberg. Wurde bisher besonders auf die Umsetzung des seit 1. Januar 1996 gesetzlich verankerten Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr geachtet, steht in Zukunft wohl die Beobachtung des Ausbaus der Betreuung für die unter Dreijährigen, die Verbesserung bei der Qualität der Betreuung und die Ausweitung von Betreuungszeiten im Vordergrund.

1 Ridderbusch, Jens: Ausbau der Kindertagesbetreuung hat Vorteile für die Volkswirtschaft, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 11/2004, S. 3 ff.

2 §§ 98 bis 103 SGB VIII. Der aktuelle Gesetzestext und weitere Informationen zum SGB VIII finden sich in einer Broschüre des Bundesfamilienministeriums, im Internet (Stand: Oktober 2005) (www.bmfsfj.de) unter »Publikationen« zum Herunterladen.

3 Delegationsgemeinden nach § 69 Abs. 5 und 6 SGB VIII.