:: 4/2006

Personal im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg 2004

Angesichts der anhaltenden Konsolidierungsbemühungen der öffentlichen Haushalte durch Ausgaben- und Aufgabenbeschränkungen, sind rückläufige Beschäftigtenzahlen im öffentlichen Dienst positive Signale. Immerhin machten 2004 die Personalausgaben1 in Höhe von fast 14 Mrd. Euro rund 42 % der Gesamtausgaben des Landes aus. Bei den Gemeinden und den Gemeindeverbänden wurden rund 5,7 Mrd. Euro für Personal ausgegeben, das waren 27 % der kommunalen Gesamtausgaben. Im Folgenden sollen die wichtigsten Daten zur Beschäftigungslage im öffentlichen Dienst dargestellt werden.

592 200 Beschäftigte im öffentlichen Dienst Baden-Württembergs

Im unmittelbaren Dienst2 waren 514 880 Personen bei Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Landkreise, Regionalverbände und Landeswohlfahrtsverbände) sowie kommunalen Zweckverbänden beschäftigt. Gegenüber 2003 sank die Zahl um 9 730 Personen oder 1,9 %.

Im mittelbaren Dienst3 waren 77 340 Personen tätig, gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um 2,8 %.

Außerdem waren in rechtlich selbstständigen Unternehmen (mit überwiegend öffentlicher Beteiligung zum Beispiel Krankenhäuser) 71 240 Personen beschäftigt.

Zahl der Landesbediensteten nahezu unverändert

Rund 264 000 Personen standen 2004 im un-mittelbaren Landesdienst, 19 von 20 waren bei den Landesbehörden und Gerichten tätig, jeder Zwanzigste in einem der Eigenbetriebe. Von 100 Landesbediensteten waren 71 Beamte und Richter, 24 Angestellte und 5 Arbeiter.

Der hohe Beamtenanteil im Landesdienst ist durch die hoheitsrechtlichen Aufgabenbereiche »Schule«, »Polizei« und »Steuer- und Finanzverwaltung« bedingt, in denen fast ausschließlich Beamte beschäftigt sind.

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Landesbediensteten nahezu unverändert geblieben. Das Stellenabbauprogramm des Landes schlägt sich in einem Rückgang der Vollzeitäquivalente (vgl. i-Punkt) von 514 nieder. Zwischen den einzelnen Beschäftigungsbereichen hat sich 2004 eine Verschiebung von den Landesbehörden und Gerichten mit einem Minus von 6 200 zu den rechtlich unselbst-ständigen Eigenbetrieben (§ 26 LHO-Betriebe) mit einem Plus von 6 290 Beschäftigten ergeben. Dies rührt insbesondere aus der Umwandlung der staatlichen Vermögen und Hochbauverwaltungen des Landes bzw. des Bundes sowie der Universität Heidelberg in einen § 26 LHO-Betrieb.

Jeder vierte Landesbedienstete älter als 50 Jahre

Die Altersstruktur der Beschäftigten dient nicht nur dem Personalmanagement, sondern gibt auch Aufschluss über die zu erwartenden Haushaltsbelastungen durch zukünftige Versorgungsempfänger. Insgesamt betrugen die Versorgungsausgaben4 des Landes im Jahr 2005 rund 2,8 Mrd. Euro. Die Altersstruktur der Landesbediensteten zeigt, wie sich die Versorgungsausgaben im Landeshaushalt künftig niederschlagen werden. Bis 1999 waren jährlich durchschnittlich 1 000 zusätzliche Versorgungsempfänger zu verzeichnen, in den Jahren 2000 bis 2003 durchschnittlich 2 000 und seit 2004 etwa 3 000. Besonders deutlich wird die zu erwartende Steigerung der Versorgungsfälle durch die Altersstruktur der Landesbediensteten. Es waren 2004:

16 %unter 31 Jahre,
22 %zwischen 31- bis 41 Jahre,
28 %zwischen 41- bis 51 Jahre,
34 %über 51-Jährige.

Personalrückgang im kommunalen Bereich

Von den fast 210 000 Beschäftigten des kommunalen Bereichs waren 97 % bei Gemeinden und Gemeindeverbänden und 3 % bei den kommunalen Zweckverbänden beschäftigt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der kommunalen Bediensteten insgesamt um gut 10 000 zurückgegangen. Dabei waren die einzelnen Bereiche unterschiedlich betroffen. Die Gemeindeverwaltungen meldeten einen Rückgang von fast 3 000 Beschäftigten. Die Gründe hierfür waren vielfältig. Es wurden Stellenabbauprogramme umgesetzt, Aufgaben in Eigenbetriebe verlagert oder Vollzeitstellen in Teilzeitbeschäftigungsverhältnisse umgewandelt. So stieg im Laufe eines Jahres (Juni 2003 bis Juni 2004) die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten um 1 200 Personen, während die der Vollzeitbeschäftigten um 4 150 zurückging; per saldo waren das - 3 520 Vollzeitäquivalente (vgl. i-Punkt).

Bei den rechtlich unselbstständigen Unternehmen stieg die Zahl der Beschäftigten um 430 auf 14 150 Beschäftigte (+ 3 %). In den kommunalen Krankenhäusern reduzierte sich – rechnerisch – die Beschäftigtenzahl um 7 640 Personen auf 34 420 Beschäftigte. Dies ist fast ausschließlich auf Änderungen der Rechtsform zurückzuführen; etliche städtische bzw. Kreiskliniken wurden in rechtlich selbstständige Krankenhäuser (GmbH) umgewandelt. In Letzteren stieg die Zahl der Beschäftigten im Laufe des Berichtsjahres um 6 600.

Weitere Informationsquellen

Wie die aktuelle Diskussion zeigt, wird die Zukunft des öffentlichen Dienstes, auch wegen der angespannten Finanzlage der öffentlichen Haushalte, weiterhin von Sparmaßnahmen, Stelleneinsparungen und Auslagerungen von Aufgaben und Einrichtungen gekennzeichnet sein.

Neben der Personalstandstatistik stellt insbesondere die Finanzstatistik (Personalausgaben) dazu eine wichtige Informationsquelle für das Parlament, die Regierung, die Verwaltung und die Öffentlichkeit bezüglich der grundlegenden Überlegungen und Planungen zukünftiger Spar- und Reformmaßnahmen sowie zur Beurteilung der bisherigen Maßnahmen

in dieser Richtung dar. Ergänzend hierzu können die Ergebnisse der Versorgungsempfängerstatistik zur Berechnung der zukünftigen Entwicklung der Versorgungsberechtigten und der daraus resultierenden finanziellen Belastungen für die öffentlichen Haushalte herangezogen werden. Somit bietet die amtliche Statistik eine umfassende Datengrundlage für eine entsprechende Personal-, Finanz- und Haushaltsplanung im öffentlichen Bereich.

1 Die Personalausgaben beinhalten auch die Versorgungsausgaben (Ruhegehalt, Witwen-/Witwergeld sowie Waisengeld) einschließlich Beihilfen (Geldzahlungen in Geburts-, Krankheits-, Pflege- und Todesfällen) sowie andere Aufwendungen.

2 Zu den Beschäftigten des unmittelbaren öffentlichen Dienstes zählen alle Beschäftigten der Behörden, Gerichte und Einrichtungen (einschließlich der rechtlich unselbstständigen Unternehmen) des Bundes, des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der kommunalen Zweckverbände.

3 Zum mittelbaren öffentlichen Dienst zählen die Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeit, der Deutschen Bundesbank, der Sozialversicherungsträger unter Aufsicht des Bundes bzw. der Länder und der Anstalten, Körperschaften und Stiftungen mit Dienstherrenfähigkeit unter Aufsicht des Bundes bzw. der Länder.

4 Einschließlich Beihilfen, jedoch ohne Versorgungsempfänger nach beamten-rechtlichen Grundsätzen.

5 Die Ergebnisse der Personalstandstatistik 2004 für Baden-Württemberg können in Form des Statistischen Berichts in tiefer gegliederter Darstellung bezogen werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit ausgewählte Daten für das Land und die Gemeinden über die Datenbank des Landesinformationssystems des Statistischen Landesamtes sowie über das Internet abzurufen.