:: 11/2006

Die Pensionslawine rollt ...

Im Zeitraum 2001 bis 2006 stieg die Zahl der Ruhegehaltsempfänger allein des Landes Baden-Württemberg von 47 000 auf über 61 000, das heißt jährlich um durchschnittlich 5,5 %. Auch zukünftig ist mit einem jährlichen Zuwachs in der Größenordnung von 3 000 Pensionären zu rechnen – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Versorgungsausgaben des Landes. Diese werden für die Ruhegehaltsempfänger sowie für die Empfänger von Witwen-/Witwergeld und Waisengeldempfänger im Jahr 2006 voraussichtlich 3,2 Mrd. Euro betragen.

Das Land Baden-Württemberg, seine Kommunen und Zweckverbände sowie die Sozialversicherungsträger und die rechtlich selbstständigen Einrichtungen unter Landesaufsicht hatten zum Stichtag 1. Januar 2006 für annähernd 104 000 Versorgungsempfänger finanziell aufzukommen. Diese erhielten Versorgungsbezüge nach Beamtenversorgungsrecht oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen.1

Vor 5 Jahren, zum 1. Januar 2001, waren es noch 91 300 Versorgungsempfänger. Die Zunahme auf 104 000 Personen in diesem Zeitraum bedeutet ein beachtliches Wachstum von zusammen 14 %. Im Einzelnen waren es beim Land + 19 % und bei den Sozialversicherungen + 1 %. Im kommunalen Bereich sank die Zahl der Versorgungsempfänger dagegen um 5 %.

Die Mehrheit der 104 000 Versorgungsempfänger stellen die Ruhegehaltsempfänger – die eigentlichen Pensionäre – mit fast 71 %. Die Empfänger von Witwen-/Witwergeld haben einen Anteil von 26 % und die Waisengeldempfänger machen nur 3 % aus.

Im Zeitraum 2001 bis 2006 verzeichneten die Ruhegehaltsempfänger beim Land, im kommunalen Bereich und bei den Sozialversicherungs-trägern einen beachtlichen Zuwachs von zusammen 25 %, wobei sich der Zuwachs unter-schiedlich auf die jeweiligen Dienstherren verteilt. Beim Land nahm die Zahl der Ruhegehaltsempfänger in den letzten 5 Jahren um knapp 31 % zu. Hier wirken sich die unterschiedlichen Beschäftigungsstrukturen des Landes und der Kommunen auf die Anzahl und den Zuwachs der Ruhegehaltsempfänger aus. Das Land beschäftigt traditionell entsprechend seiner Hauptaufgabenbereiche Schulen, Hochschulen, Justiz und Sicherheit anteilig weit mehr Beamte und Richter als die Kommunen. Der hohe Beitrag am Zuwachs vom Land ist aufgrund der Personalverstärkung unter anderem bei den Schulen und Hochschulen in den 60er-Jahren nicht verwunderlich, da nun diese Personen in Pension gehen. Im Gegensatz dazu ergaben sich weit geringere Veränderungen bei den Kommunen (+ 1 %) und den Sozialversicherungsträgern (+ 8 %). Die leistungsberechtigten Hinterbliebenen, die Empfänger von Witwen-/Witwergeld (- 6 %) nahmen hingegen ebenso wie die Waisengeldempfänger (- 5 %) innerhalb des betrachteten Zeitraums sogar ab.

Ruhegehaltsempfänger gehen später in Pension

Von den 74 000 Ruhegehaltsempfängern des Landes Baden-Württemberg, der Kommunen und Zweckverbände sowie der Sozialversicherungsträger unter Landesaufsicht waren zum 1. Januar 2006 fast drei Viertel älter als 65 Jahre. Bei den rund 18 600 Ruhegehaltsempfängern unter 65 Jahren handelt es sich um solche, bei denen entweder die Regelaltersgrenze unter 65 Jahren liegt (Polizei- und Vollzugsbeamte) oder um jene, die die unter der Regelaltersgrenze liegende Antragsaltersgrenzen genutzt haben bzw. Pensionäre, die sich aus gesundheitlichen Gründen im vorzeitigen Ruhestand befinden.

Die Zahl der Beamten und Richter des Landes, die erst mit der Regelaltersgrenze von 65 Jahren in Pension gehen, ist seit 2000 stark gestiegen. Im Jahr 2005 waren es schon über 26 % gegenüber nur 11 % vor 5 Jahren. Ein Grund hierfür dürften die finanziellen Einschränkungen durch das Versorgungsänderungsgesetz 2001 bei einer Zurruhesetzung vor der gesetzlichen Altersgrenze sein. Das Alter von 63 Jahren bei der Pensionierung wird inzwischen von 34 % der Beamten erreicht, eine Altersteilzeit gibt es in Baden-Württemberg nur für Beamte mit Schwerbehinderung. Drastisch gesunken gegenüber vor 5 Jahren ist aber die Zahl der wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand verabschiedeten Beamten: Nur noch knapp 20 % erhielten 2005 die Genehmigung für diese Form der Zurruhesetzung, gegenüber 43 % vor 5 Jahren, als sie noch der häufigste Grund für die Zurruhesetzung war. Hier macht sich wohl bemerkbar, dass das Finanzministerium bei Zurruhesetzungen von Beamten, die jünger als 55 Jahre sind, sein Einvernehmen erteilen muss. Es ist nicht verwunderlich, dass aufgrund dieser Rechtsvorschrift das Durchschnittsalter der in den Ruhestand gehenden Beamten und Richter von 2001 auf 2006 von 60,4 auf 62,0 Jahre gestiegen ist. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung lag 2005 bei 63 Jahren.2

Wie hoch sind die Versorgungsbezüge der Ruhegehaltsempfänger?

Von den 61 000 Ruhegehaltsempfängern des Landes, die Versorgungsbezüge nach Beamtenversorgungsrecht erhalten – Beamte und Richter – waren

32 % im höheren Dienst,
56 % im gehobenen Dienst,
11 % im mittleren Dienst.

Dabei beträgt das durchschnittliche monatliche Ruhegehalt der Beamten und Richter im Jahr 2006 monatlich 2 900 Euro; es variiert stark zwischen 1 190 Euro beim einfachen Dienst, knapp über 1 900 beim mittleren Dienst, 2 700 beim gehobenen Dienst und bis zu 3 700 Euro beim höheren Dienst.

Versorgungsausgaben des Landes

Die Versorgungsausgaben des Landes werden gegenüber 2001 von 2,48 Mrd. Euro auf (voraussichtlich) 3,17 Mrd. Euro3 im Jahr 2006 steigen. Dies entspricht einer Zunahme um 27,8 % und einer jährlichen Zuwachsrate von 5.1 %. Unter heutigen Gegebenheiten ist nicht auszuschließen, dass sich die Versorgungslasten des Landes bis zum Jahr 2025 von heute 3,2 Mrd. Euro auf rund 7 Mrd. Euro mehr als verdoppeln könnten.4

1 Hinzu kamen noch knapp 5 300 Versorgungsempfänger nach Kapitel I und III Artikel 131 GG, die nachfolgend außer Betracht bleiben sollen. Hierbei handelt es sich um ehemalige Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, die nach Kriegsende aus ihrem Amt ausschieden und nicht mehr eingesetzt wurden. Sie erhalten ihre Versorgungsbezüge über das Land, die Mittel stammen aber letztlich aus dem Bundeshaushalt.

2 Vorläufige Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund.

3 Statistischer Bericht zu den Versorgungsempfängern des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg am 1. Januar 2006.

4 Regierungserklärung des Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger vom 21. Juni 2006 und 3. Versorgungsbericht der Bundesregierung vom 25. Mai 2005.