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Die Revision der Wirtschaftszweigklassifikation 2008

Eine der Grundvoraussetzungen für die statistische Arbeit liegt im Vorhandensein eines anerkannten Systems zur Klassifizierung der verfügbaren statistischen Daten, damit diese sinnvoll dargestellt und analysiert werden können. Klassifikationssysteme bilden hierfür die notwendige Basis. Unterschiedliche Anforderungen an die Wirtschaftsstatistik erfordern unterschiedliche Klassifikationen. Daher wurden auch mehrere entsprechende Klassifikationen auf internationaler Ebene entwickelt. Sie reichen von der Sektorklassifikation des Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (SNA) über die internationale Systematik der Wirtschaftszweige (ISIC) bis hin zur Warennomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS). In dem vorliegenden Artikel geht es um die Klassifizierung wirtschaftlicher Tätigkeiten und deren Aktualisierung ab Januar 2008. Hier sollen die wesentlichsten Änderungen der neuen Systematik beschrieben werden.

Hintergrund

Die europäische Systematik der Wirtschaftszweige (NACE)1 dient als Bezugsstatistik für die Erstellung und Verbreitung statistischer Daten. Die NACE bildet somit den Rahmen für die Zuordnung und Darstellung von statistischen Daten aus dem Erhebungsbereich »Wirtschaft« (Produktion, Beschäftigung, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen). Die Daten sind nach Wirtschaftszweigen untergliedert. Die auf der Grundlage der NACE erstellten Statistiken sind europa- und im Allgemeinen auch weltweit vergleichbar. Innerhalb der Europäischen Union ist die Verwendung der NACE verbindlich.

Die gegenwärtig in der europäischen Statistik angewandte Wirtschaftszweigklassifikation NACE Rev. 1 (WZ 1993), die auf der Struktur der Internationalen Standardklassifikation der Wirtschaftszweige (ISIC Rev. 3) aufbaut, stammt in ihren Grundstrukturen aus den 80er-Jahren und wurde vom Europäischen Rat mit der Verordnung Nr. 3037/90 vom 9. Oktober 1990 eingeführt. Die Anwendung erfolgte ab 1993. Im Jahr 2002 wurde eine kleinere Aktualisierung der NACE Rev. 1 vorgenommen, aus der die NACE Rev. 1.1 (WZ 2003) hervorging. Mit der NACE Rev. 1.1 wurden einige neue Positionen (zum Beispiel Callcenters) eingeführt sowie bestimmte Bezeichnungen geändert.

Im Dezember 2006 wurde die NACE Rev. 2 durch eine EU-Verordnung (Nr. 1893/2006) in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union erfolgte am 30. Dezember 2006.

Seit dem 1. Januar 2008 ist in der Europäischen Union die revidierte Klassifikation NACE Rev. 2, die NACE Rev 1.1 abgelöst hat, anzuwenden. Wie schon für die vorangegangenen Versionen der NACE gibt es in Deutschland wieder eine nationale Version (WZ 2008). Die deutsche Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ) hat neben den 4 NACE-Gliederungsebenen noch eine zusätzliche Gliederungsebene für nationale Zwecke. Die Namensgebung ist im Einklang mit der bisherigen Tradition, die Bezeichnungen der nationalen Klassifikationen an das Jahr der Ausgabe bzw. der Einführung zu koppeln (WZ 1993, WZ 2003 bzw. WZ 2008).

Änderungen in der NACE Rev. 2 (WZ 2008) gegenüber der NACE Rev 1.1 (WZ 2003)

Die wesentlichen methodischen Vorgaben der NACE bleiben unverändert. Allerdings wurden die Anwendungsregeln für die Klassifizierung für Fälle von vertikaler Integration geändert. Vertikale Integration von Tätigkeiten liegt vor, wenn verschiedene Produktionsstufen nacheinander von derselben Einheit ausgeführt werden und der aus einem Produktionsprozess hervorgegangene Output als Input für die nächste Stufe dient. Beispiele sind: Holzfällerei in Verbindung mit einer Sägemühle, Herstellung von Kunstfasern in Verbindung mit einer Textilfabrik. Hier war es bisher gängige Praxis, auf den Output der letzten Produktionsstufe abzustellen. In der Klassifizierung der NACE Rev. 2 sind Fälle vertikaler Integration zu behandeln wie andere Arten von Mehrfachtätigkeiten, das heißt, Haupttätigkeit der Einheit ist die mit der Top-Down-Method2 ermittelte Tätigkeit, auf die der höchste Wertschöpfungsanteil entfällt (oder die in der statistischen Praxis verwendeten Ersatzgrößen wie Bruttoproduktion, Lohn- und Gehaltssummen, Zahl der Mitarbeiter und Arbeitszeit der Mitarbeiter, die den einzelnen Tätigkeiten in der Einheit zuzurechnen sind).

Um unterschiedliche Produktionsformen und aufstrebende neue Wirtschaftszweige wie Information und Kommunikation zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Systematikebene neue Konzepte eingeführt und neue Aufgliederungen geschaffen. Gleichzeitig wurde versucht, den Aufbau der Systematik überall dort unangetastet zu lassen, wo Veränderungen aufgrund neuer Konzepte nicht zwingend erforderlich sind.

Die Aufgliederung der Systematik wurde stärker differenziert (615 gegenüber 514 Klassen). In den Dienstleistungen ist dies auf allen Ebenen, einschließlich der höchsten, festzustellen. Innerhalb der nationalen Version (WZ 2008) konnten die Unterklassen von 1041 (WZ 2003) auf 838 reduziert werden.

Die neue Gliederung der Klassifikationen hat auch Auswirkungen auf die Struktur der oberen Gliederungsebenen. Die NACE Rev 1.1 bestand aus 17 Abschnitten und 62 Abteilungen, die NACE Rev. 2 hat 21 Abschnitte und 88 Abteilungen. Außerdem wurde die Ebene der Unterabschnitte komplett gestrichen. Auf der obersten NACE-Ebene lassen sich einige Abschnitte ohne Weiteres mit der Vorgängerversion vergleichen. Allerdings verhindert die Einführung neuer Abschnitte wie zum Beispiel »Information und Kommunikation« oder die Einordnung der umweltbezogenen Wirtschaftszweige in die Wasserversorgung einen einfachen Gesamtvergleich zwischen NACE Rev. 2 und der Vorgängerversion.

In Übersicht 1 ist der aktuelle Stand der Positionen und Codierungen zwischen NACE Rev 1.1/WZ 2003 und NACE Rev. 2/WZ 2008 dargestellt.

Anzahl der Positionen und Kodierung der NACE Rev. 1.1/WZ 2003 und NACE Rev. 2/WZ 2008
EbeneNACE Rev 1.1/WZ 2003NACE Rev 2/WZ 2008
GliederungAnzahlKodierungAnzahlKodierung

1) Produktionstätigkeiten von privaten Haushalten für den Eigenbedarf wurden in der deutschen Fassung WZ 2003 mit Zustimmung von Eurostat nicht übernommen. Die Zahl hinter dem Schrägstrich gibt die Anzahl in der WZ 2003 wieder.

Abschnitte17A bis Q21A bis V
Unterabschnitte31AA bis QA
Abteilungen162/6001 bis 998801 bis 99
Gruppen1224/22201.1 bis 99.027201.1 bis 99.0
Klassen1514/51301.11 bis 99.0061501.11 bis 99.00
Nationale Unterklassen1 04101.11.1 bis 99.00.383801.11.0 bis 99.00.0

Aus der Übersicht lässt sich Folgendes ablesen:

  • Die Ebene der Unterabschnitte gibt es nicht mehr.
  • Aufgrund der größeren Detailliertheit erhöhte sich in der NACE Rev. 2 die Anzahl der Klassen um 101.
  • Die Anzahl der nationalen Unterklassen wurde um 203 reduziert.

Das ergibt sich daraus, dass einige Unterklassen gestrichen wurden bzw. dass zahlreiche nationale Unterklassen nun bereits auf der Ebene der Klassen zu finden sind.

Die inhaltlichen Veränderungen von NACE Rev. 1.1 zu NACE Rev. 2 sind zu zahlreich, um sie hier vollständig wiederzugeben. Daher beschränken sich die folgenden Betrachtungen auf die wesentlichen strukturellen Änderungen (siehe Übersicht 2 und 3).

Im Abschnitt A »Land- und Forstwirtschaft, Fischerei« werden die ehemaligen Abschnitte A und B zusammengefasst. Die Erbringung von landwirtschaftlichen Dienstleistungen für den Pflanzenbau sowie von gärtnerischen Leistungen (Gruppe 1.41 WZ 2003) werden künftig im Abschnitt N »Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen« (Gruppe 81.3) verbucht.

Im Verarbeitenden Gewerbe (jetzt Abschnitt C; in der alten Systematik D) wurden neue Abteilungen geschaffen, die für wichtige neue Wirtschaftszweige oder alte Wirtschaftszweige stehen, deren Bedeutung zugenommen hat. Zu nennen sind hierbei Abteilung 21 »Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen« und Abteilung 26 »Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen«. Diese neue Abgrenzung eignet sich besser zur statistischen Erfassung von Tätigkeiten der Spitzentechnologie. Andere neue Abteilungen wie zum Beispiel Abteilung 11 »Getränkeherstellung« (früher 15.9) und 31 »Herstellung von Möbeln« (früher: 36.1) sind von der Gruppenebene auf die Abteilungsebene aufgestiegen.

Die Abteilungen »Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Ton-, Bild- und Datenträgern« sowie das Recycling (bisherige Abteilungen 22 bzw. 37 im Verarbeitenden Gewerbe) sind ausgegliedert worden. Das Verlagsgewerbe wird in dem neuen Abschnitt J »Information und Kommunikation« und das Recycling wird im Abschnitt E »Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen« nachgewiesen.

Die Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen, die bisher bei der Herstellung der entsprechenden Waren bzw. Maschinen eingeordnet war, ist in der neuen Systematik in einer eigenen Abteilung 33 »Reparaturen und Installationen von Maschinen und Ausrüstungen« zusammengefasst.

Die meisten übrigen Abteilungen im Abschnitt C »Verarbeitendes Gewerbe« der NACE Rev. 2 blieben gegenüber der Vorgängerversion unverändert.

Der bisherige Abschnitt E »Energie- und Wasserversorgung« wird geteilt: Die Abteilung 40 »Energieversorgung« der NACE Rev. 1.1 bildet den neuen Abschnitt D »Energieversorgung« in der NACE Rev. 2. Abteilung 41 »Wasserversorgung« der NACE Rev. 1.1 wird zusammen mit der Abwasser- und Abfallentsorgung und der Beseitigung von Umweltverschmutzungen (Abteilung 90 der NACE Rev. 1.1) sowie der Rückgewinnung von Wertstoffen, die bisher in der Abteilung 37 der NACE Rev. 1.1 verbucht wurden, zu einem neuen Abschnitt E »Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen« zusammengefasst.

Der Abschnitt F »Baugewerbe« hat jetzt 3 Abteilungen, nämlich »Hochbau«, »Tiefbau« und »Vorbereitende Baustellenarbeiten, Bauinstallation und sonstiges Ausbaugewerbe«. Die in Deutschland übliche Unterscheidung zwischen »Bauhauptgewerbe« und »Ausbaugewerbe« dürfte dadurch erschwert werden.

Im Abschnitt G »Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern« der NACE Rev. 1.1 wurde die Reparatur von Gebrauchsgütern (Code 52.7) herausgenommen und wird jetzt in Abschnitt S »Erbringung von sonstigen Dienstleistungen« (Code 95.2) erfasst.

Der Abschnitt H »Verkehr und Lagerei«, frühere Kennzeichnung I, setzt sich überwiegend aus den Abteilungen 60 bis 63 der NACE Rev. 1.1 zusammen. Die Fernmeldedienste und die Reisebüros sowie Reiseveranstalter wurden ausgegliedert in Abschnitt J bzw. Abschnitt N.

Im Abschnitt I »Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie«, der in der NACE Rev. 1.1 mit dem Buchstaben »H« gekennzeichnet war, wurde die Aufgliederung verfeinert, um die Verschiedenartigkeit und Spezialisierung der Tätigkeiten statistisch besser erfassen zu können.

Unter den neuen Abschnitt J »Information und Kommunikation« fallen folgende Tätigkeiten: das Verlagswesen, einschließlich des Verlegens von Software (Abteilung 58); die Herstellung von Filmen und von Tonaufnahmen sowie das Verlegen von Musik (Abteilung 59); die Herstellung und Ausstrahlung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen (Abteilung 60); die Telekommunikation (Abteilung 61); die Dienstleistungen der Informationstechnologie (Abteilung 62) und sonstige Informationsdienstleistungen (Abteilung 63). Diese Wirtschaftszweige befanden sich in der NACE Rev. 1.1 in den Abschnitten D »Verarbeitendes Gewerbe«, I »Verkehr und Nachrichtenübermittlung«, K »Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von unternehmensbezogenen Dienstleistungen« und O »Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen«. Diese neue Zusammensetzung beeinträchtigt die Vergleichbarkeit mit früheren NACE-Ausgaben sehr. Die neue Art der statistischen Erfassung der Informations- und Kommunikationstätigkeiten ist aber weitaus schlüssiger als in den Vorgängerversionen der NACE, da sie die aktuellen Tätigkeiten besser erfasst.

Im Abschnitt K »Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen« wurden 2 Klassen neu eingeführt, nämlich die Klassen 64.20 »Beteiligungsgesellschaften« und 64.30 »Treuhand- und sonstige Fonds und ähnliche Finanzinstitutionen«.

Der Abschnitt »Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen, Erbringung von Dienstleistungen überwiegend für Unternehmen« der NACE Rev. 1.1 ist in der NACE Rev. 2 in 3 Abschnitte aufgeteilt worden. Hauptgründe waren seine Größe und seine besondere Bedeutung in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Das Grundstücks- und Wohnungswesen bildet jetzt einen eigenständigen Abschnitt L. Die übrigen Tätigkeiten wurden aufgeteilt in den Abschnitt M »Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen« und in den Abschnitt N »Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen«. Im Abschnitt M werden die Tätigkeiten nachgewiesen, die einen hohen Ausbildungsstand erfordern und den Nutzern Spezialkenntnisse und -fertigkeiten zur Verfügung stellen. Typische Aktivitäten sind hier die Rechts- und Steuerberatung, Architektur- und Ingenieurbüros, Forschung und Entwicklung sowie Werbung und Marktforschung. Neu hinzugekommen ist das Veterinärwesen, das in der vorherigen Version dem Abschnitt N »Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen« zugewiesen war. Abschnitt N umfasst alle Tätigkeiten, die der Unterstützung allgemeiner Geschäftsabläufe dienen und bei denen die Übertragung von Spezialwissen nicht im Fokus steht. Typische Tätigkeiten sind hier die Vermietung und Gebäudereinigung.

Datenverarbeitung und Datenbanken (in der NACE Rev. 1.1 Abteilung 72) gehören nicht mehr zu diesem Abschnitt. Die Instandhaltung und Reparatur von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen werden bei der Reparatur von Gebrauchsgütern in Abschnitt S eingeordnet, die Veröffentlichung von Software sowie IT-Tätigkeiten sind jetzt dem neuen Abschnitt J zugeordnet.

Im Abschnitt P »Erziehung und Unterricht« wurde die Abgrenzung erweitert; erfasst werden auch der Unterricht im Bereich Freizeitgestaltung und von unterstützenden Dienstleistungen für den Unterricht.

Der Abschnitt Q »Gesundheits- und Sozialwesen« wurde feiner aufgegliedert, sodass an die Stelle einer Abteilung in der alten NACE nunmehr 3 Abteilungen treten. Zusätzlich wurde dieser Bereich gemäß seiner neuen Bezeichnung enger abgegrenzt und enthält nur noch Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit der »menschlichen Gesundheit« stehen. Der Bereich »Veterinärwesen« wurde demzufolge ausgegliedert und dem Abschnitt M »Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen« als Abteilung zugeordnet.

Der Abschnitt O der NACE Rev. 1.1 wurde in der NACE Rev. 2. vollkommen umgestaltet und bedeutende wirtschaftliche Tätigkeiten werden jetzt in anderen Bereichen erfasst. So ist die Erbringung von sonstigen und persönlichen Dienstleistungen (zum Beispiel Abfallbeseitigung) in Abschnitt E »Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung« erfasst. Die Film- und Videoherstellung (auch die Kinos) und die Herstellung von Radio- und Fernsehsendungen werden im neuen Abschnitt J »Information und Kommunikation« ausgewiesen. Die übrigen wirtschaftlichen Aktivitäten werden in 2 neuen Abschnitten statistisch nachgewiesen: Abschnitt R »Kunst, Unterhaltung und Erholung« und Abschnitt S »Erbringung von sonstigen Dienstleistungen«. Bestimmte Tätigkeiten, wie der Betrieb von Bibliotheken und das Spiel-, Wett- und Lotteriewesen haben jetzt den Status von Abteilungen erhalten. In der Vorgängerversion hatten sie nur Gruppenstatus. Die Reparatur von Gebrauchsgütern (früher im Abschnitt Handel und Instandhaltung) sowie die Reparatur von Computern werden jetzt ebenfalls dem neuen Abschnitt S zugeordnet.

Umstieg – ein mehrjähriger und arbeitsaufwendiger Prozess

Die Umstellung auf die neue Klassifikation ist ein sehr aufwendiges Verfahren. In der amtlichen Statistik sind so gut wie alle Arbeitsschritte davon betroffen — beginnend mit der Erhebung über die Aufbereitung bis hin zur Veröffentlichung. Die Umstellung auf eine neue Klassifikation hat den Vorteil der Verfügbarkeit von statistischen Daten, die die aktuellen Wirtschaftsstrukturen bzw. die wirtschaftlichen Realitäten besser abbilden. Gleichzeitig sind damit aber auch Nachteile verbunden. Die Erstellung von Zeitreihen, die insbesondere zur Analyse von Konjunkturverläufen oder für die Beobachtung des wirtschaftlichen Strukturwandels notwendig sind, sind nur sehr schwierig möglich, da durch die Umstellung Brüche in den Zeitreihen entstehen. Zur Minimierung dieser Problemlagen sind Rückrechnungen erforderlich. Außerdem können nicht alle Statistiken zum gleichen Zeitpunkt auf die neue Systematik umgestellt werden, sodass für eine Übergangszeit einige Statistiken bereits nach der neuen, andere jedoch noch nach der alten Wirtschaftsgliederung veröffentlicht werden. Dadurch wird die Kohärenz des Gesamtsystems beeinträchtigt. Deshalb werden bestimmte Statistiken sowohl nach der alten als auch nach der neuen Systematik parallel für einen Zeitraum oder zu einem Zeitpunkt erstellt (also doppelt wirtschaftsfachlich verschlüsselt). Mittels sogenannter »Umsteigeschlüssel« wird ein Vergleich statistischer Daten ermöglicht, die unter Verwendung verschiedener Systematiken erhoben und dargeboten werden.

Die NACE-Verordnung enthält bereits die Grundsätze und den Zeitrahmen der Implementierung, unabhängig davon, dass für bestimmte Bereiche und Details erst im Komitologieverfahren noch Regeln festgelegt werden müssen. Zusätzlich zu den europäischen Erfordernissen sind dabei nationale und ggf. auch regionale Erfordernisse zu berücksichtigen. Neben den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder sind auch noch die anderen nationalen Statistikproduzenten wie zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die Finanzverwaltungen, die Knappschaft-Bahn-See und die Inhaber von Verwaltungsdaten in den Umstellungsprozess einzubeziehen. Deshalb müssen die Aktivitäten bereits auf nationaler Ebene koordiniert werden, weil alle Produzenten von Wirtschaftsdaten zur gleichen Zeit auf die neue Klassifikation umsteigen sollen. Dabei müssen nicht nur der Zeitpunkt der Umstellung, sondern auch die dafür anzuwendende Methodik sowie die der Rückrechnungen abgestimmt werden, damit die Vergleichbarkeit der Statistiken gewahrt bleibt. Deshalb hat die EU bereits auf europäischer Ebene die wichtigsten Grundregeln festgeschrieben und die zentralen Festlegungen zusammengefasst.

Die wesentlichsten Bestimmungen in der NACE-Verordnung in Bezug auf die Implementierung sind:

  • Statistiken, die sich auf vom 1. Januar 2008 an durchgeführte Wirtschaftstätigkeiten beziehen, sind auf der Grundlage der NACE Rev. 2 zu erstellen.
  • Die statistischen Einheiten in den Unternehmensregistern sind gemäß NACE Rev. 2 zu klassifizieren.
  • Für das Berichtsjahr 2008 ist die strukturelle Unternehmensstatistik nach NACE Rev. 2 und NACE Rev. 1.1 zu erstellen.
  • Im Rahmen der Konjunkturstatistiken ist der erste Bezugszeitraum für monatliche Daten gemäß NACE Rev. 2 der Januar 2009 und für vierteljährliche Daten das 1. Quartal 2009.

Ausgeklammert aus der NACE-Verordnung sind die Bereiche nationale und regionale Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen bzw. Erwerbstätigenrechnungen, die Landwirtschaftlichen Gesamtrechnungen, Statistiken der Zahlungsbilanz, Statistiken der Direktinvestitionen sowie der internationale Dienstleistungsverkehr. Die Einführung der neuen Klassifikation in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen ist für 2011 geplant. Zu diesem Zeitpunkt werden bereits für mindestens 2 Jahre die Ausgangsdaten aus den zugrunde liegenden Fachstatistiken nach neuer Systematik vorliegen.

Allerdings sollen für internationale Vergleiche zwei genormte Aggregate der ISIC/NACE-Kategorien Verwendung finden. Das erste heißt »grobe Struktur« (Top-Top-Level) und fasst die 21 Abschnitte der Klassifikationen zu 10 oder 11 Kategorien zusammen; das zweite Aggregat hat die Bezeichnung »mittelgroße Struktur« (Intermediate Level) und ist eine Zusammenfassung der 88 Abteilungen zu 38 Kategorien. Diese beiden Zusammenfassungen sind zwar kein Bestandteil der ISIC/NACE, fügen sich aber in deren Aufbau nahtlos ein. Innerhalb der EU ist eine Lieferung an Eurostat nach 65 WZ-Gliederungsmerkmalen (bisher 60) in der Diskussion.

Zusammenfassung

Mit der Einführung der neuen Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) sind erhebliche strukturelle Änderungen gegenüber der derzeit gültigen WZ 2003 verbunden, die auch nennenswerte Auswirkungen auf das statistische Erhebungs- und Auswertungsprogramm haben werden. Die bevorstehende WZ-Umstellung und die damit verbundenen Probleme sind eine große Herausforderung für die amtliche Statistik in den kommenden Jahren. Wie dargestellt, handelt es sich bei der Umstellung auf die neue Klassifikation um ein komplexes, viele Bereiche betreffendes Projekt, das deshalb einen zentralen Kern des Arbeitsprogramms der Statistiker für die bevorstehenden Jahre darstellen wird. Die entwickelten und noch zu erstellenden Umstellungskonzepte werden in entsprechenden Gremien (Fachbeiräte, Arbeitskreistagungen, Referentenbesprechungen, Arbeitsgruppen) ausführlich diskutiert werden. Wegen der Änderungen von Berichtskreisen sind auch eine Reihe von nationalen Gesetzen und Verordnungen zu ändern.

1 NACE leitet sich aus der französischen Bezeichnung ab: »Nomenclature générale des Activités économiques dans les Communautés Européennes«.

2 Die Top-Down-Methode folgt einem hierarchischen Prinzip: Die Klassifizierung einer wirtschaftlichen Einheit auf der untersten Klassifizierungsebene muss mit der Klassifizierung der Einheit auf den höheren Gliederungsebenen der Struktur zusammenhängen. Zur Erfüllung dieser Bedingung beginnt man mit der Ermittlung der Klassifikation auf der höchsten Ebene und geht dann von Ebene zu Ebene nach unten.