:: 7/2009

Einbürgerungen – aktuelle Trends in Baden-Württemberg

Seit dem 1. September 2008 wird zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft auch ein bundeseinheitlicher Einbürgerungstest vorausgesetzt. Diesen Test, mit dem die »Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland« nachgewiesen werden sollen, haben bisher etwa 99 % erfolgreich absolviert, unter ihnen auch Prominente wie der Fußballprofi Cacau vom VfB Stuttgart.1 Im folgenden Beitrag soll die aktuelle Entwicklung bei den Einbürgerungen auch vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Integration von Migranten skizziert und insbesondere die »Einbürgerungsbereitschaft« nach Nationalitäten näher beleuchtet werden.

Zahl der Einbürgerungen auf Tiefststand

Die Zahl der Ausländer in Baden-Württemberg hat seit der Gründung des Landes mit kleineren Unterbrechungen stetig zugenommen. Zu Beginn der 50er-Jahre besaßen lediglich knapp 60 000 Personen keinen deutschen Pass, Ende der 60er-Jahre lebten bereits etwa 500 000 Ausländer im Land und 1990 wurde die Marke von einer Million überschritten. Der bisherige Höchststand wurde mit knapp 1,3 Mill. ausländischen Mitbürgern in der 2. Hälfte der 90er-Jahre erreicht; seither ist die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer leicht rückläufig und lag Ende des vergangenen Jahres bei 1,17 Mill.2

Gleichzeitig ist der Anteil derjenigen, die bereits seit längeren Jahren in Baden-Württemberg leben, stetig angestiegen: 1993 hielten sich erst 57 % der Ausländer mindestens 8 Jahre in Deutschland bzw. in Baden-Württemberg auf, im Jahr 2000 waren es bereits 69 % und 2008 sogar 77 %. Damit erfüllen derzeit gut 900 000 Personen die für eine Einbürgerung im Regelfall vorgesehene Mindestaufenthaltsdauer von 8 Jahren (vgl. i-Punkt). Gemessen daran ist die Zahl der jährlichen Einbürgerungen relativ gering und lag zuletzt nur noch bei 11 300.

Die Einbürgerungszahlen haben sich seit Anfang des Jahrzehnts um rund 60 % verringert. Dieser stetige Rückgang im Vergleich zum Rekordjahr 2000 beruht nicht zuletzt darauf, dass sich immer weniger türkische Staatsbürger und Personen aus dem früheren Jugoslawien einbürgern lassen.3

Eingebürgerte nach den Rechtsgründen

Mit dem Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts in den Jahren 2000 bzw. 2005 wurden die Voraussetzungen für Einbürgerungen neu geregelt. So sind Ausländer auf Grundlage von § 10 Abs. 1 Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) einzubürgern, wenn diese insbesondere einen mindestens 8-jährigen Aufenthalt in Deutschland haben (»Anspruchseinbürgerung«, vgl. i-Punkt). Auf Grundlage dieser Regelung erwarben im Jahr 2008 rund 7 900 ausländische Mitbürger, das waren 70 % aller Eingebürgerten, die deutsche Staatsangehörigkeit. Deren in Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten und minderjährigen Kinder, die auch eingebürgert werden können, auch wenn sie sich noch nicht seit 8 Jahren rechtmäßig im Inland aufhalten (§ 10 Abs. 2 StAG), waren mit knapp 1 200 oder 10,4 % am dritthäufigsten von allen Einbürgerungen.

Etwas häufiger (10,7 %) waren im Jahr 2008 Einbürgerungen aufgrund von § 9 StAG. Danach sollen Ausländer auf Antrag eingebürgert werden, deren Ehegatten oder Lebenspartner Deutsche sind. Schließlich können auch nach § 8 StAG Ausländer mit »Niederlassung auf Dauer« eingebürgert werden. Diese Ermessenseinbürgerung setzt im Gegensatz zu § 10 Abs. 1 StAG nicht unbedingt einen mindestens 8-jährigen Aufenthalt in Deutschland voraus. Nach § 8 StAG wurden 2008 knapp 900 Ausländer (7,9 %) eingebürgert.

Fast jeder 3. Eingebürgerte lebt seit mindestens 20 Jahren in Deutschland

Die Aufenthaltsdauer von mindestens 8 Jahren in der Bundesrepublik ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Einbürgerung. Der größte Anteil entfällt deshalb auf Personen, die 8 bis 14 Jahre in Deutschland gelebt haben (34 %); aber auch jeder 3. eingebürgerte Mann lebt bereits seit mindestens 20 Jahre in Deutschland; bei den Frauen sind es 28 %.

Bei immerhin jeder 9. Einbürgerung eines Mannes bzw. bei jeder 6. einer Frau lag die Aufenthaltsdauer in Deutschland bei weniger als 8 Jahren. Darunter waren im vergangenen Jahr auch 56 Fälle (0,5 %), in denen die Mindestaufenthaltsdauer aufgrund eines Integrationskurses auf 7 Jahre verkürzt wurde (§ 10 Abs. 3 StAG).

Häufigste Einbürgerungen im Alter von 23 bis unter 35 Jahren

Knapp 3 800 Personen waren zum Zeitpunkt ihrer Einbürgerung zwischen 23 und 34 Jahre alt; jede 3. Einbürgerung im Jahr 2008 entfiel damit auf diese Altersgruppe. Jeder 4. Eingebürgerte war zwischen 35 und 44 Jahre alt. Lediglich gut 200 oder 2 % der Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, waren bereits 60 Jahre oder älter.

Insgesamt wurden mehr Frauen als Männer eingebürgert. Die Zahl der eingebürgerten Frauen ist vor allem in den jüngeren Altersstufen höher als bei den Männern. Dies dürfte insbesondere darauf zurückzuführen sein, dass die Einbürgerung ausländischer Ehegatten bzw. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen möglich ist, auch wenn diese erst seit weniger als 8 Jahren in Deutschland leben. Und diese Möglichkeit wird wohl von Frauen bereits deshalb häufiger in Anspruch genommen als von Männern, weil es mehr ausländische Frauen gibt, die deutsche Männer geheiratet haben als umgekehrt.

Fast die Hälfte der Eingebürgerten erhält doppelte Staatsbürgerschaft

Grundsätzlich müssen Ausländer beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ihre bisherige aufgeben. Begründet wird dies vor allem damit, dass Mehrstaatigkeit zu Konflikten über die Personalhoheit zwischen den verschiedenen Heimatstaaten führen kann. Für den Betroffenen entstehen Pflichtenkollisionen insbesondere bei der Ableistung der Wehrpflicht.4 Allerdings gibt es Gründe, nach denen das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erlaubt, dass jemand neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit erwirbt bzw. besitzt. Mehrfachstaatsangehörigkeiten können sich unter anderem aus folgenden Gründen ergeben:5

  • Das Recht des ausländischen Staates sieht das Ausscheiden aus dessen Staatsangehörigkeit nicht vor.
  • Der ausländische Staat verweigert regelmäßig die Entlassung aus dessen Staatsangehörigkeit.
  • Dem Ausländer würden bei Aufgabe der ausländischen Staatsangehörigkeit erhebliche Nachteile insbesondere wirtschaftlicher oder vermögensrechtlicher Art entstehen, die über den Verlust der staatsbürgerschaftlichen Rechte hinausgehen.
  • Die Mehrstaatigkeit wird ferner hingenommen, wenn der Ausländer die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzt und Gegenseitigkeit besteht.

Aufgrund dieser Ausnahmetatbestände wurden im Jahr 2008 immerhin bei 5 400 oder nahezu der Hälfte aller Einbürgerungen (48 %) die Mehrstaatigkeit zugelassen. Dieser Anteil wurde bereits im Jahr 2000 annähernd erreicht; er lag aber zwischenzeitlich auch unter 30 %.

Je nach Herkunftsland gibt es allerdings erhebliche Unterschiede, die vor allem auf das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der oben genannten Gründe für eine Mehrfachstaatsangehörigkeit zurückzuführen sind: Zu 100 % konnten Staatsangehörige ihre bisherige Staatsangehörigkeit beispielsweise aus den meisten EU-Staaten, aber auch aus afrikanischen Staaten wie Algerien, Eritrea, Marokko und Tunesien, den südamerikanischen Staaten Argentinien und Ecuador sowie den asiatischen Ländern Afghanistan und Iran behalten. Ganz anders, wenn die Eingebürgerten zum Beispiel aus Bosnien und Herzegowina oder aus Kasachstan stammen, bei denen nicht einmal jeder Zehnte seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten hat.

Türkische Mitbürger am häufigsten eingebürgert – Einbürgerungsquote aber gering

Im Jahr 2008 wurden in Baden-Württemberg knapp 11 300 Ausländer aus insgesamt 140 Nationen eingebürgert. Mit Abstand am häufigsten – wie bereits in den letzten Jahren – haben Türken (2 900) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, gefolgt von Serben (1 000) sowie Griechen und Rumänen (jeweils ca. 500). Unter den 15 Herkunftsstaaten mit der höchsten Zahl an Einbürgerungen waren neben 9 europäischen auch 6 asiatische Staaten platziert: Irak, Sri Lanka, Kasachstan, Iran, China und der Libanon.

Dass Mitbürger aus der Türkei am häufigsten eingebürgert wurden, überrascht wenig, weil diese die größte ausländische Bevölkerungsgruppe bilden. Jeder 4. Ausländer in Baden-Württemberg hat die türkische Nationalität. Bezieht man, um die unterschiedliche Stärke der einzelnen Nationalitäten zu berücksichtigen, die Zahl der eingebürgerten Personen auf die jeweilige Bevölkerungsgruppe, so ergibt sich ein völlig anderes Bild: Die Einbürgerungsquote der türkischen Bevölkerung liegt nur bei 1 %, bei Personen aus Sri Lanka, dem Irak und dem Iran dagegen bei knapp 5 bzw. knapp 6 %. Zwar ist bei der türkischen Bevölkerung die Einbürgerungsquote, also die relative Zahl der tatsächlichen Einbürgerungen, eher gering. Nach dem Sozio-oekonomischen Panel haben die türkischen Befragten aber eine relativ hohe Einbürgerungsbereitschaft. Mögliche Antworten darauf, dass diese Bereitschaft aber oftmals nicht zu einer Einbürgerung führt, liefert die Repräsentativbefragung »Ausgewählte Migrantengruppen in Deutschland 2006/2007«. Danach gaben die türkischen Befragten überdurchschnittlich oft an, dass ihnen der Sprachtest bei der Einbürgerung zu kompliziert sei oder dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen zur Einbürgerung nicht erfüllen.6

Am geringsten ist die Einbürgerungsquote in den EU-Mitgliedsstaaten Italien, Griechenland und Polen sowie beim EU-Beitrittskandidat Kroatien.

Einbürgerungsbereitschaft wird von pragmatischen Motiven dominiert

Weshalb lassen sich Ausländer überhaupt einbürgern und was sind die Gründe für das unterschiedliche Einbürgerungsverhalten? Befragungen und wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass zumeist pragmatische Motive vorherrschend waren: Die meisten Eingebürgerten wollten durch die Beantragung des deutschen Passes Probleme des Alltags umgehen und ein »normales« Leben wie Deutsche führen.7 Dies umfasst unter anderem den Wunsch nach Gleichbehandlung mit Deutschen: Aufgrund faktischer Benachteiligungen und Erschwernissen, die aus dem Ausländerstatus resultierten, oder wegen neuer Rechte und Chancen, die sich durch die Einbürgerung eröffneten, entstand der Wunsch nach Einbürgerung.

Neben beruflichen Perspektiven wurde vorwiegend das Wahlrecht als Möglichkeit zur politischen Partizipation als Einbürgerungsmotive genannt. Man wollte sich die Möglichkeit schaffen, sich aktiv am politischen Leben beteiligen zu können. Neben der Gleichbehandlung mit Deutschen spielt auch die Verlässlichkeit der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland eine große Rolle bei der Entscheidung für die Einbürgerung. Insbesondere die Stabilität der politischen, rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen in Deutschland wird betont.

Das letztgenannte Argument erklärt bereits, weshalb sich gerade Personen aus Herkunftsländern, die sehr unsicher sind, relativ häufig einbürgern lassen. Und umgekehrt Menschen aus EU-Staaten, die auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft weitgehend den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt sind seltener einbürgern lassen.

Andererseits spielt im Hinblick auf die Einbürgerungsbereitschaft sicherlich auch die Frage, ob beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit die frühere Staatsangehörigkeit aufgegeben werden muss, eine Rolle: Dies könnte nicht zuletzt bei der türkischen Bevölkerung der Fall sein, denn bei den Eingebürgerten aus der Türkei müssen derzeit etwa 90 % ihre türkische Staatsangehörigkeit aufgeben.8

Höheres Bildungsniveau eingebürgerter Zuwanderer

Neben der regionalen Herkunft und dem Alter zeigen sich auch deutliche Unterschiede im Ausbildungsniveau zwischen eingebürgerten und nicht eingebürgerten Ausländern. So ist der Anteil der Personen ohne Schulabschluss unter den nichteingebürgerten Ausländern mehr als doppelt so hoch wie unter den eingebürgerten Zuwanderern. Dagegen liegen bei den Eingebürgerten die Anteile mit Hochschul- bzw. Fachhochschulreife und insbesondere mit Realschulabschluss höher, während nicht eingebürgerte Ausländer etwas häufiger einen Volks- bzw. Hauptschulabschluss besitzen. Diese relativ günstige Schulausbildung der Eingebürgerten findet – erwartungsgemäß – auch ihren Niederschlag beim beruflichen Ausbildungsabschluss, was sich positiv auf die Arbeitsmarktchancen auswirkt: Die Erwerbslosenquote lag nach Ergebnissen des Mikrozensus für das Jahr 2007 bei den Eingebürgerten bei 7,7 %, bei den Ausländern dagegen bei 10,1 %.

Einbürgerungen als Gradmesser für Integration?

Können Einbürgerungen als Indikator für die Integration bzw. die Integrationsbereitschaft von Migranten angesehen werden? Diese Frage lässt sich allenfalls – und sicherlich auch nicht pauschal – vor dem Hintergrund einer Definition dessen beantworten, was Integration überhaupt bedeuten soll. Nach Hartmut Esser, Professor für Soziologie an der Universität Mannheim, ist soziale Integration ein Prozess, in dem 4 Aspekte unterschieden werden können:9

  • Migranten sollten ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten erworben haben, um auf adäquate und sinnvolle Weise an der neuen Gesellschaft teilnehmen können (zum Beispiel Kenntnis der geltenden Regeln, kulturelle Fertigkeiten, entsprechende Sprachbeherrschung);
  • sie sollten in entscheidenden gesellschaftlichen Bereichen wie dem Wohnungsmarkt, der Bildung, dem Arbeitsmarkt und Rechtssystem eine gute soziale Position erwerben;
  • sie sollten soziale Beziehungen wie (gute) Nachbarschaftskontakte, Freundschaften oder gar Ehen, die ethnische Grenzen überschreiten, aufbauen und pflegen und
  • sie sollten mental und emotional mit ihrer neuen Aufnahmegesellschaft verbunden sein. Es geht hierbei um Gefühle von Loyalität, Identifikation und »Dazugehören«.

Nach Esser stehen diese Aspekte in einem engen Kontext. Der Umfang, in dem es Migranten gelingt, in der neuen Aufnahmegesellschaft eine gute gesellschaftliche Position zu erringen, steht in wesentlichem Zusammenhang mit dem Maß, in dem es ihnen gelungen ist, die dazu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben. Der Spracherwerb ist dabei der erste und entscheidende Schritt auf dem Weg zur weiteren Integration. Daran anschließend führt der Erwerb einer guten sozialen Position im Allgemeinen zu mehr (interethnischen) sozialen Beziehungen und letztendlich zu einer stärkeren Identifikation mit der neuen Gesellschaft.

So gesehen sind Einbürgerungen in jedem Fall zu begrüßen, weil sie die für eine Integration angesehenen Kriterien fördern und fordern. Eine Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) belegt, dass sich Einbürgerungen in den meisten Fällen positiv auf den wirtschaftlichen Erfolg von Migranten auswirken: Schon ein Jahr nach dem Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft erzielen Eingebürgerte höhere Gehälter als nicht eingebürgerte Personen.10

Andererseits bedeutet eine Nichteinbürgerung nicht unbedingt, dass sich Ausländer einer Integration verweigern. Denn es gibt beispielsweise Personen insbesondere aus EU-Staaten, die bereits gut integriert sind und auf eine Einbürgerung deshalb verzichten, weil diese ihnen praktisch keine Vorteile mehr verschafft. Und es gibt Mitbürger, bei denen die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung (noch) nicht vorliegen.

Allerdings zeigt das relativ hohe Ausbildungsniveau der Eingebürgerten, dass die Einbürgerungsbereitschaft mit zunehmendem Niveau steigt bzw. zu einem zunehmenden Bildungsniveau führt. Die Zahl der Einbürgerungen ist somit ein wichtiger, aber nicht der einzige Indikator für den Integrationserfolg.11

1 Vgl. Stuttgarter Zeitung vom 3. Februar 2009, S. 32.

2 Ergebnisse des Ausländerzentralregisters.

3 Der Rückgang der Einbürgerungszahlen insgesamt ist aber wohl überzeichnet, weil diese in den Jahren 2000 und 2001 »überhöht« waren. So wurden in diesen beiden Jahren ein Teil der Einbürgerungen nach der Übergangsregelung für Kinder des § 40b StAG vollzogen, bei der nur bis zum 31. Dezember 2000 Anträge gestellt werden konnten; vgl.: Die Einbürgerung von Ausländern in Deutschland, Working Paper 17, hrsg. vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2008, S. 17f.

4 Vgl. Hailbronner, Kay/Renner, Günter: Staatsangehörigkeitsrecht, 4. Auflage, 2005, S. 114.

5 Die Ausnahmetatbestände sind im Einzelnen in § 12 StAG geregelt.

6 Vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, a. a. O., S. 30 sowie S. 37.

7 Vgl. Daten – Fakten – Trends: Einbürgerung, hrsg. von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, 2004, S.15f.

8 Nach Ekrem Senol haben lediglich ältere türkischstämmige Personen im Sinne des § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 StAG unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft; vgl.: Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit für die türkischstämmige Bevölkerung in Deutschland, in: www.jurblog.de.

9 Vgl. Esser Hartmut: What substance is there to the term »Leitkultur«, in: Cuperus, René, Duffek, Karl A. & Kandel Johannes (Hrsg.): The Challenge of diversity. European Social Democracy facing migration, integration and multiculturism, Innsbruck 2003, S. 47–58, zitiert aus: Michalowski, Ines/Snel, Erik: Kann man Integration messen?; Vortrag vom 22. April 2005 in Münster.

10 Vgl. Steinhardt, Max Friedrich: Does citizenship matter? The economic impact of naturalizations in Germany, HWWI Research Paper 3–13, zitiert aus: Ungenutzte Potenziale – Zur Lage der Integration in Deutschland, Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung, 2009, S. 50.

11 Zum Stand der Integration in Deutschland vgl. auch: Ungenutzte Potenziale, insbesondere S. 34 ff.