:: 2/2014

Scheidungen in Baden-Württemberg 2012

In den vergangenen 5 Jahren wurden jährlich rund 22 000 bis 23 000 Ehen geschieden. Etwas mehr als die Hälfte dieser Ehen hatten minderjährige Kinder. Im Durchschnitt dauerten die 2012 geschiedenen Ehen rund 15 Jahre. Aus heutiger Sicht dürften rund 40 % der Mitte der 1990er-Jahre geschlossenen Ehen vor dem Scheidungsrichter enden. Regional gesehen liegt die Scheidungshäufigkeit in ländlich geprägten Kreisen tendenziell niedriger als in verdichteten Gebieten.

Im Jahr 2012 wurden in Baden-Württemberg 50 555 Ehen geschlossen und 22 226 Ehen geschieden. Während die Zahl der Eheschließungen gegenüber dem Vorjahr um rund 3 % angestiegen ist, hat die Zahl der Ehescheidungen um knapp 4 % abgenommen.1 Gegenüber 2004, als mit 25 129 Scheidungen der bisherige Höchststand seit Bestehen des Landes Baden-Württemberg registriert wurde, sind die Scheidungszahlen sogar um annähernd 12 % zurückgegangen. Im Vergleich zu 1990 lag die Zahl der Ehescheidungen im Jahr 2012 allerdings um annähernd 33 % höher, seit 1980 hat sie sich sogar um über 70 % erhöht.

Die Scheidungsziffer, also die Zahl der geschiedenen Ehen bezogen auf 10 000 bestehende Ehen, hat sich gegenüber dem Vorjahr verringert. 2012 lag diese Quote bei 94, 2011 dagegen bei 97 je 10 000 bestehenden Ehen. Am höchsten war die Scheidungsziffer seit Bestehen des Landes in den Jahren 2003 und 2004 mit jeweils 102 je 10 000 bestehenden Ehen.

Das »verflixte« 7. Ehejahr

Am häufigsten erfolgte 2012 eine Scheidung im »verflixten« 7. Ehejahr (1 164).2 Am zweithäufigsten wurden Ehen im 8. Ehejahr (1 150) geschieden, gefolgt vom 9. (1 115) und 6. Ehejahr (1 053). Ebenfalls sehr hoch war das Scheidungsrisiko im 10. Jahr (964). Damit entfiel im vergangenen Jahr rund ein Viertel aller geschiedenen Ehen auf diese 5 Ehejahre.

Die durchschnittliche Ehedauer aller im Jahr 2012 geschiedenen Ehen lag in Baden-Württemberg bei knapp 15 Jahren und damit um rund 2 Jahre höher als bei den Scheidungen im Jahr 2000. Hierbei zeigt sich, dass der Anteil der nach weniger als 10 Jahren geschiedenen Ehen an allen Scheidungen von rund 45 % (2 000) auf nunmehr etwa 36 % gesunken ist, während gleichzeitig der Anteil der nach 15 und mehr Ehejahren Geschiedenen von knapp 34 % auf 44 % zugenommen hat.

Somit sind Ehescheidungen auch nach einer verhältnismäßig langen Zeit des Zusammenlebens keine Einzelfälle. So hatten rund 16 % der im Jahr 2012 geschiedenen Ehen das Jubiläum der Silberhochzeit bereits hinter sich. Bei 447 Ehepaaren erfolgte die Scheidung im Jahr des 25-jährigen Ehejubiläums und bei immerhin noch zwölf Paaren erfolgte die Scheidung im Jahr der »goldenen Hochzeit«. Andererseits gab es auch sechs Paare, die im Jahr 2012 geheiratet haben und auch wieder geschieden wurden.

Nach wie vor beantragen vornehmlich die Ehefrauen ein Scheidungsverfahren. Dies war im vergangenen Jahr bei 52 % der geschiedenen Ehen der Fall; in 42 % der Fälle wurde die Scheidung vom Mann eingereicht. Die übrigen 6 % der Geschiedenen hatten das Trennungsverfahren gemeinsam beantragt. Lediglich bei rund 4 % der im Jahr 2012 geschiedenen Ehen hatte der jeweils andere Partner dem Scheidungsantrag nicht zugestimmt.

»Bis dass der Tod Euch scheidet«?

Nach wie vor werden die meisten Ehen durch den Tod eines Ehepartners getrennt. Ihre Zahl bewegt sich in den letzten Jahren in einer Größenordnung von rund 40 000 Verwitwungen pro Jahr. Allerdings verliert die Institution »lebenslange Ehe« offensichtlich an normativer Kraft. Nur noch knapp zwei Drittel aller Ehelösungen beruhten in den letzten Jahren auf Verwitwung der Frau oder des Mannes, die übrigen, etwas mehr als ein Drittel, auf Ehescheidungen. Noch um 1980 waren dagegen etwa drei Viertel der Ehelösungen auf den Tod eines Ehepartners zurückzuführen und nur ein Viertel auf Ehescheidungen.

In den letzten Jahrzehnten ist mit jedem jüngeren Heiratsjahrgang die Scheidungshäufigkeit angestiegen. Vom Heiratsjahrgang 1960 wurden etwa 15 % der seinerzeit geschlossenen Ehen geschieden. Für den Heiratsjahrgang 1970 traf dieses Schicksal auf jedes vierte Ehepaar zu, für den Jahrgang 1980 bereits auf jede dritte Ehe.3 Von den Paaren, die 1995 den Bund der Ehe eingingen, waren bis zum Jahr 2012 – also nach 17 Ehejahren – bereits 29 % geschieden. Die Prognose für diesen Heiratsjahrgang läuft auf eine Scheidungshäufigkeit von 41 % hinaus. Damit hat sich die Scheidungshäufigkeit jüngerer Heiratsjahrgänge im Vergleich zu den Ehen aus den 1960er-Jahren mehr als verdoppelt.

Für noch jüngere Heiratsjahrgänge lässt sich derzeit nicht eindeutig absehen, ob die Scheidungsquote weiter ansteigen wird. Allerdings deutet eine Auswertung der bisherigen Ehescheidungen des Heiratsjahrgangs 2000 darauf hin, dass sich die Scheidungshäufigkeit auf dem derzeitigen Niveau einpendeln oder lediglich nur noch geringfügig ansteigen könnte. Von den im Jahr 2000 geschlossenen Ehen wurden in den ersten 12 Ehejahren 23 % geschieden – für die Heiratsjahrgänge 1990 und 1995 lag der entsprechende Anteil geringfügig niedriger.

Aktuell rückläufige Zahl der von einer Scheidung betroffenen Kinder

Parallel zu den Scheidungsfällen hat sich die Zahl der von Scheidung betroffenen minderjährigen Kinder in den letzten Jahren entwickelt. Nachdem deren Zahl bis auf die bisherige Rekordhöhe von 21 965 Kindern im Jahre 2004 angestiegen war, ist sie seither tendenziell rückläufig. Im Jahr 2012 waren 18 137 minderjährige Kinder von der Scheidung ihrer Eltern betroffen – knapp 5 % weniger als im Jahr zuvor. Im Vergleich zu 1990 lag die Zahl der von einer Scheidung betroffenen Kinder 2012 allerdings um knapp die Hälfte höher.

Dies beruht nicht nur darauf, dass die Zahl der Ehescheidungen insgesamt heute deutlich höher ist als seinerzeit, sondern auch darauf, dass sich beträchtlich mehr Ehepaare mit zwei oder mehr Kindern unter 18 Jahren trennen als noch Anfang der 1990er-Jahre. Während 1990 etwa jede fünfte der seinerzeit geschiedenen Ehen zwei oder mehr minderjährige Kinder hatten, traf dies im Jahr 2012 auf jede vierte der gerichtlich getrennten Ehen zu. Gleichwohl sind nach wie vor in fast der Hälfte aller Ehescheidungen keine minderjährigen Kinder betroffen.

Deutliche regionale Unterschiede bei den Ehescheidungen

In regionaler Hinsicht zeigen sich deutliche Unterschiede im Scheidungsverhalten. Die wenigsten Ehen wurden zuletzt im Landkreis Rottweil geschieden. Im Durchschnitt der Jahre 2009 bis 20124 kamen dort 77 Ehescheidungen auf 10 000 Ehen. Ähnlich niedrig lag die sogenannte spezifische Scheidungsziffer im Alb-Donau- und im Main-Tauber-Kreis.5 Von den neun Stadtkreisen des Landes wiesen lediglich Heilbronn, Heidelberg und Ulm im Betrachtungszeitraum eine unterdurchschnittliche Scheidungshäufigkeit auf. Am höchsten war die Scheidungsziffer in den Stadtkreisen Mannheim, Baden-Baden und Pforzheim sowie im Landkreis Konstanz. Insgesamt zeigt sich, dass die Scheidungshäufigkeit in den Großstädten und stärker verdichteten Gebieten tendenziell höher und in den eher ländlich strukturierten Kreisen geringer ist. Allerdings hat sich dieses »Stadt-Land-Gefälle« in den letzten Jahren erheblich abgeschwächt.

Die Scheidungshäufigkeit ist nicht nur in verdichteten Gebieten – wenn auch mit deutlich abnehmender Tendenz – tendenziell höher als in ländlichen Kreisen, sondern überwiegend auch dort, wo die Arbeitslosenquote überdurchschnittlich ist. Dagegen kann heute kaum mehr ein Zusammenhang zwischen dem regional unterschiedlichen Scheidungsverhalten auf der einen Seite sowie der konfessionellen Zusammensetzung der Bevölkerung auf der anderen Seite festgestellt werden.

1 Allein aus diesem Vergleich mit dem Vorjahresergebnis sollte jedoch kein Trend hin zu einer gesunkenen Scheidungshäufigkeit abgeleitet werden. Hierzu ist vielmehr die zahlenmäßige Entwicklung der Ehescheidungen sowie die der bestehenden Ehen über einen längeren Zeitraum zu betrachten. Außerdem können sich jährliche Schwankungen auch aufgrund der unterschiedlichen Arbeitskapazitäten an den Familiengerichten ergeben.

2 Die Ehedauer ergibt sich statistisch aus der Differenz zwischen dem Jahr der Eheschließung und dem Jahr, in dem das Scheidungsurteil rechtskräftig wird. Da die Scheidung in den meisten Fällen erst nach einer 1-jährigen Trennungszeit ausgesprochen wird, sind Ehen faktisch bereits im sechsten bzw. nach dem fünften Ehejahr am häufigsten zerbrochen.

3 Diese Ergebnisse bilden eine Untergrenze der jeweils ermittelten Scheidungshäufigkeit ab, da aus Gründen der Vergleichbarkeit nur die Ehescheidungen in den ersten 30 Ehejahren und damit rund 95 % aller geschiedenen Ehen berücksichtigt wurden.

4 Da die Zahl der Scheidungen vor allem in den kleineren Stadt- und Landkreisen im Zeitablauf zum Teil nicht unerheblich schwankt, wurde ein Durchschnitt aus 4 Jahren gebildet.

5 Aus der spezifischen Scheidungsziffer, also der Zahl der geschiedenen Ehen bezogen auf 10 000 bestehende Ehen, kann nicht geschlossen werden, welcher Anteil der in einem bestimmten Jahr geschlossenen Ehen künftig geschieden wird. Dieser Anteil wird aus statistisch-methodischen Gründen nur für das Land insgesamt berechnet. Die spezifische Scheidungsziffer gibt lediglich Hinweise zum momentanen Niveau der Scheidungshäufigkeit und zeigt Unterschiede im Zeit- oder Regionalvergleich.