:: 7/2015

Verdienstentwicklung im Jahr 2014

Die Reallöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Baden‑Württemberg sind im Jahresdurchschnitt 2014 um 1,5 % gestiegen. Vor allem die geringe Preissteigerungsrate von unter 1 % sorgte für eine bessere Reallohnentwicklung als in den Vorjahren, während bei den Nominallöhnen mit einem Plus von 2,4 % eher ein moderater Zuwachs verzeichnet werden konnte. Der effektive Bruttojahresverdienst, einschließlich aller Sonderzahlungen, eines Vollzeitbeschäftigten in Baden‑Württemberg lag im vergangenen Jahr erstmals über 50 000 Euro. Dabei bestehen im Produzierenden Gewerbe die lukrativeren Verdienstmöglichkeiten als in den meisten Dienstleistungsbereichen. Gerade in den Vorzeigebranchen des Landes, dem Fahrzeug- und Maschinenbau, werden überdurchschnittlich hohe Löhne und Gehälter gezahlt.

Nominal- und Reallohnindex

Nach der Umstellung der Erhebungsmethodik in der Vierteljährlichen Verdiensterhebung im Jahr 2012 auf ein rollierendes Stichprobenverfahren – und dem damit verbundenen jährlichen Teilaustausch der Berichtseinheiten (siehe i-Punkt »vierteljährliche Verdiensterhebung«) – wurden neue Indizes zur Beschreibung der Verdienstentwicklung konzipiert. Man unterscheidet dabei den Nominallohn- und den Reallohnindex. Der Nominallohnindex beschreibt die Entwicklung des Nominallohns, also des tatsächlich gezahlten Entgelts für die geleistete Arbeit. Berechnungsgrundlage hierfür sind die durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste, einschließlich der Sonderzahlungen, im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um den Einfluss von Struktureffekten bei sich jährlich ändernder Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft auf die Veränderungsraten der Verdienstindizes so gering wie möglich zu halten, wird der Nominallohnindex als Laspeyres-Kettenindex berechnet. Dies bedeutet, dass die Arbeitnehmerstruktur stets aus dem jeweiligen Vorjahr übernommen wird. Der Laspeyres-Kettenindex zeigt folglich, wie sich die durchschnittlichen Bruttoverdienste verändert hätten, wenn im jeweiligen Vergleichszeitraum dieselbe Struktur der Arbeitnehmerschaft bestanden hätte wie im Vorjahr. Aufgrund der Einbeziehung der Sonderzahlungen sind mit dem Nominallohnindex nur Vergleiche mit demselben Beobachtungszeitraum des Vorjahres bzw. der Vorjahre, nicht jedoch zu den Vorquartalen, möglich.

Neben dem Nominallohnindex wird auch eine reale Variante, der sogenannte Reallohnindex, berechnet. Der Reallohnindex berücksichtigt auch die Entwicklung der Verbraucherpreise, sodass die reine Verdienstentwicklung ohne Kaufkraftverlust ermittelt werden kann. Bei einer positiven Reallohnentwicklung sind die Bruttomonatsverdienste stärker gestiegen als die Verbraucherpreise. Im umgekehrten Fall ist die Reallohnentwicklung negativ.

Reallöhne im Südwesten um 1,5 % gestiegen

Nach den Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung sind die Reallöhne der Beschäftigten in Baden‑Württemberg im Jahresdurchschnitt 2014 um 1,5 % gestiegen. Damit konnte im vergangenen Jahr eine positivere Reallohnentwicklung als noch in den beiden Vorjahren 2012 (+ 1,4 %) und 2013 (– 0,7 %) ermittelt werden. Der Anstieg resultiert dabei jedoch nicht vorrangig aus einem überdurchschnittlichen Wachstum der Nominallöhne, sondern ist vor allem auf den geringen Anstieg der Verbraucherpreise zurückzuführen. Während der Zuwachs bei den Nominallöhnen mit einem Plus von 2,4 % im Landesdurchschnitt zwar deutlich höher war als im Vorjahr (+ 0,7 %), im längerfristigen Vergleich aber eher moderat ausfiel, lag die Inflationsrate im Jahr 2014 bei unterdurchschnittlichen 0,9 %.

Hinsichtlich der Unterschiede zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gab es dabei keine erkennbar ungleiche Verdienstentwicklung. Die Nominallöhne von Frauen und Männern sind im Jahresdurchschnitt 2014 gleichermaßen um 2,4 % gestiegen, bei allerdings deutlich unterschiedlichem Ausgangsniveau. Abweichende Steigerungsraten konnten dagegen in Bezug auf Qualifikation und Tätigkeit der Beschäftigten beobachtet werden. Während die Nominallöhne von Fachkräften (Leistungsgruppe 3) bzw. herausgehobenen Fachkräften (Leistungsgruppe 2) um rund 2 % zulegen konnten, betrug bei Führungskräften in leitender Stellung (Leistungsgruppe 1) das Plus 4,4 %. Die Nominallohnsteigerungen von geringer qualifizierten Beschäftigten lagen dagegen mit 1,0 % (Leistungsgruppe 4) und 1,5 % (Leistungsgruppe 5) deutlich darunter. Insgesamt schwächte sich der Nominallohnanstieg im Jahresverlauf 2014 merklich ab. Während in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2014 noch vergleichsweise hohe Zuwächse von 2,8 und 3,4 % gegenüber den Vorjahresquartalen festgestellt werden konnten, fiel die Steigerung im 3. und 4. Quartal 2014 mit 1,8 bzw. 1,6 % spürbar niedriger aus.

Bruttojahresverdienst steigt erstmals über 50 000 Euro

Im Gegensatz zu den bisher genannten Ergebnissen aus den Verdienstindizes, die auf Grundlage aller Beschäftigten (Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte) berechnet wurden, bezieht sich die nachfolgende Analyse der effektiven Bruttoverdienste überwiegend auf Vollzeitbeschäftigte. Dies geschieht zum einen, um die Unterschiede im Verdienstniveau bestimmter Beschäftigtengruppen besser herauszuarbeiten, und zum anderen, weil die Vollzeitbeschäftigten nach wie vor die Gruppe mit der größten Relevanz auf dem Arbeitsmarkt sind. Von allen bei der Verdiensterhebung erfassten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern waren im Jahr 2014 fast zwei Drittel vollzeitbeschäftigt, 21 % haben in Teilzeit gearbeitet und knapp 14 % waren geringfügig beschäftigt.

Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst einschließlich aller Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lag im Jahr 2014 bei 50 090 Euro. Damit überstieg der branchenübergreifende Durchschnittsverdienst in Baden‑Württemberg erstmals den Wert von 50 000 Euro. Dabei wurde im Produzierenden Gewerbe mit einem Bruttojahresverdienst von 54 548 Euro ein höhe­res Verdienstniveau erreicht als im Dienstleistungsbereich mit 46 452 Euro.

Der regelmäßig monatlich ausbezahlte Bruttoverdienst betrug jahresdurchschnittlich 3 774 Euro, eine Arbeitsstunde wurde bei einer bezahlten Wochenarbeitszeit von 38,9 Stunden mit umgerechnet 22,31 Euro brutto entlohnt. Bei den Angaben zu den Bruttomonats- und Bruttostundenverdiensten sind Sonderzahlungen jeweils nicht miteingerechnet.

Bruttoverdienste nach Leistungsgruppen

Zur besseren Analyse der Durchschnittsverdienste werden die Beschäftigten bei der Vierteljährlichen Verdiensterhebung in statis­tische Leistungsgruppen eingeteilt. Diese stellen eine grobe Abstufung nach dem Qualifikationsprofil des Arbeitsplatzes dar (siehe i-Punkt »Definition der Leistungsgruppen«). Erwartungsgemäß steigt die Verdiensthöhe mit zunehmender Qualifikation der Beschäftigten und dem Verantwortungsbereich am Arbeitsplatz an. So erreichten Führungskräfte in leitender Stellung (Leistungsgruppe 1) mit 93 197 Euro einen mehr als doppelt so hohen Bruttojahresverdienst wie Fachkräfte der Leistungsgruppe 3 mit 42 229 Euro und mehr als das Dreifache von ungelernten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (Leistungsgruppe 5) mit 29 222 Euro. Eine Untersuchung der Beschäftigtenstruktur zeigt, dass ca. ein Drittel aller Vollzeitbeschäftigten den Leistungsgruppen 1 oder 2 zugeordnet ist. Die größte Gruppe bilden die Fachkräfte (Leistungsgruppe 3) mit einem Anteil von über 40 %, die übrigen 20 % sind in den Leistungsgruppen 4 und 5 beschäftigt. Mit 42 229 Euro lag bereits der Bruttojahresverdienst in Leistungsgruppe 3 rund 16 % unterhalb des Mittelwerts von 50 090 Euro. Daraus lässt sich schließen, dass die Mehrheit der Beschäftigten Bruttoverdienste zum Teil deutlich unterhalb des Durchschnittsverdienstes bezieht. Es sind vor allem die hohen Gehälter der Beschäftigten in Leistungsgruppe 1, die den Gesamtdurchschnitt stark nach oben ziehen.

Große Verdienstunterschiede zwischen den Branchen

Eine erhebliche Spannbreite besteht im Verdienstniveau zwischen den einzelnen Branchen. Die höchsten Bruttojahresverdienste (mit Sonderzahlungen) wurden in den Wirtschaftszweigen »Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben; Unternehmensberatung« mit 73 440 und »Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie« mit 71 094 Euro ermittelt. In diesen Branchen wird überwiegend Personal mit hohem Qualifikationsniveau beschäftigt. Ebenfalls überdurchschnittliche Löhne und Gehälter wurden in den Schlüsselindustrien des Landes gezahlt. So erreichten Beschäftigte im Fahrzeugbau einen Jahresverdienst von 68 391 Euro, Beschäftigte im Maschinenbau verdienten durchschnittlich 59 445 Euro. Dabei bestehen gerade in diesen Wirtschaftszweigen, auch in den Leistungsgruppen mit geringerem Qualifikationsniveau, noch ausgesprochen gute Verdienstmöglichkeiten. Dagegen fiel das Verdienstniveau im Einzelhandel mit 33 981 Euro sowie im Gastgewerbe mit 27 743 Euro deutlich unterdurchschnittlich aus. Am Ende der Verdienstskala lag die Zeitarbeitsbranche (Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften) mit 25 264 Euro sowie der Bereich »Erbringung von überwiegend persönlichen Dienstleistungen« (darunter unter anderem Frisörsalons, Wäscherei, Bestattungswesen, Bäder und Ähnliches) mit 24 436 Euro.

Durchschnittsverdienst von Frauen rund ein Viertel niedriger als bei Männern

Nach wie vor besteht auch ein beträchtlicher Unterschied im Verdienstniveau zwischen den Geschlechtern. Der jahresdurchschnittliche Bruttoverdienst (einschließlich der Sonderzahlungen) von Frauen lag mit 40 503 Euro rund ein Viertel niedriger als der von Männern mit 53 981 Euro. Dabei handelt es sich jedoch nicht um die Verdienstdifferenz bei gleichem Beschäftigungsverhältnis, sondern um den Abstand im Durchschnittsverdienst aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, unabhängig von deren Qualifikation oder Branchenzugehörigkeit. Der Verdienstabstand relativiert sich beim Vergleich der einzelnen Leistungsgruppen, bleibt aber dennoch bestehen und steigt mit zunehmendem Qualifikationsniveau des Arbeitsplatzes stark an. Am geringsten ist der Verdienstabstand in Leistungsgruppe 5. Dort erreichte eine ungelernte Arbeitnehmerin mit 26 678 Euro noch fast 90 % des Verdienstes ihres männlichen Kollegen (30 857 Euro). Der durchschnittliche Bruttojahresverdienst einer Frau in Leistungsgruppe 1 lag dagegen mit 73 731 Euro um rund 25 % niedriger als der Bruttojahresverdienst eines Mannes mit 97 476 Euro.

Eine der Ursachen für das geringere Verdienstniveau ist die Tatsache, dass Frauen nach wie vor seltener in verantwortlichen Positionen anzutreffen sind als Männer. Von allen vollzeitbeschäftigten Führungskräften der Leistungsgruppe 1 war im vergangenen Jahr nur jede Fünfte weiblich. Geschlechtsspezifisch betrachtet sind nur ca. 7 % aller vollzeittätigen Frauen der Leistungsgruppe 1 zugeordnet, bei den Männern ist der Anteil hier fast doppelt so hoch. Die Hauptursache für den geringeren Durchschnittsverdienst ist aber der vergleichsweise hohe Beschäftigtenanteil von Frauen in Wirtschaftszweigen mit eher niedrigem Verdienstniveau wie beispielsweise dem Einzelhandel, dem Gastgewerbe oder dem Gesundheits- und Sozialwesen. Dagegen sind Frauen in den besser vergüteten Industriebranchen eindeutig in der Minderheit. Gerade der hohe Beschäftigungsanteil von Männern in den überdurchschnittlich entlohnten Vorzeigebranchen Fahrzeug- und Maschinenbau (zwischen 85 und 90 %) und deren Bedeutung für das Gesamtergebnis des Landes führt dazu, dass der Verdienstabstand zwischen den Geschlechtern in Baden‑Württemberg bundesweit sogar am größten ist. Darüber hinaus sind sicherlich noch weitere Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Tarifbindung, die Unterbrechung oder Reduzierung der Erwerbsarbeit aus familiären Gründen ausschlaggebend für das Verdienstniveau. Deren Einfluss kann aufgrund der Erhebungsmerkmale der Vierteljährlichen Verdiensterhebung jedoch nicht oder nicht ausreichend beantwortet werden.

Stundenlöhne bei Teilzeitbeschäftigten deutlich niedriger als bei Vollzeitbeschäftigten

Deutlich geringer als bei den Vollzeitbeschäftigten fällt das Verdienstniveau bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus, die in Teilzeit beschäftigt sind. Mit einem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) von 17,59 Euro verdienten Teilzeitbeschäftigte ca. 20 % weniger in der Stunde als ihre vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen mit 22,31 Euro. Dabei kommen hier ähnliche Faktoren zum Tragen, die auch für den Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen verantwortlich sind. Teilzeitbeschäftigte sind überwiegend weiblich, werden seltener in gut bezahlten Führungspositionen beschäftigt und sind verstärkt in Branchen mit unterdurchschnittlichem Verdienstniveau tätig. Während von allen Vollzeitbeschäftigten 70 % männlich und 30 % weiblich sind, kehrt sich das Verhältnis bei Teilzeitbeschäftigten völlig um. Der Frauenanteil liegt hier bei fast 90 %. Besonders hoch ist der Anteil von Teilzeitbeschäftigten in unterdurchschnittlich entlohnten Branchen des Dienstleistungssektors wie beispielsweise im Gastgewerbe, im Einzelhandel oder im Sozialwesen. Branchenübergreifend arbeiteten Teilzeitbeschäftigte im vergangenen Jahr durchschnittlich 23,8 Stunden in der Woche.

Bruttoverdienste nach Bundesländern

In Baden‑Württemberg werden bundesweit mit die höchsten Löhne und Gehälter gezahlt. Der Bruttojahresverdienst (inklusive Sonderzahlungen) im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich lag in Baden‑Württemberg im Jahresdurchschnitt 2014 mit 50 090 Euro fast 8 % höher als im Bundesdurchschnitt mit 46 575 Euro. In der Länderrangfolge liegt Baden‑Württemberg an dritter Stelle hinter Hamburg mit 52 950 Euro und Hessen mit 52 199 Euro. Die geringsten Durchschnittsverdienste wurden dagegen in Mecklenburg-Vorpommern (33 870 Euro) und Thüringen (34 816 Euro) ermittelt. Generell besteht nach wie vor ein gravierendes Verdienstgefälle zwischen Ost und West. Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Neuen Bundesländern erreichten mit einem durchschnittlichen Bruttojahresverdienst von 35 215 Euro weniger als drei Viertel des Verdienstniveaus der Beschäftigten im früheren Bundesgebiet mit 48 425 Euro.

Die vordere Platzierung im Länderranking ist nicht zuletzt auf die hohe Beschäftigtenzahl in wichtigen und überdurchschnittlich entlohnten Industriezweigen des Landes zurückzuführen. Allein in den Branchen Fahrzeug- und Maschinenbau waren im Jahr 2014 nahezu 12 % aller bei der Verdiensterhebung erfassten Arbeitnehmer beschäftigt. Vergleicht man nur den Bereich des Produzierenden Gewerbes wurden lediglich in den Stadtstaaten Hamburg (58 643 Euro) und Bremen (55 118 Euro) höhere Löhne gezahlt. Mit 54 548 Euro lag auch der Bruttojahresverdienst im Produzierenden Gewerbe in Baden‑Württemberg fast 12 % höher als im Bundesdurchschnitt mit 48 807 Euro. Ein etwas anderes Bild zeigt sich hingegen im Dienstleistungssektor. Hier lagen die Durchschnittsverdienste der Beschäftigten im Südwesten mit 46 452 Euro sogar noch etwas unter dem Niveau des früheren Bundesgebietes mit 46 761 Euro und nur knapp über dem Bundesdurchschnitt von 45 275 Euro.

Ausblick

Nach vorliegenden Ergebnissen für das 1. Quartal 2015 sind die Nominallöhne in Baden‑Württemberg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 1,2 % gestiegen. Aufgrund der sich nochmals verringernden Preissteigerung (+ 0,1 % im 1. Quartal 2015) ist deshalb auch im 1. Jahresviertel 2015 ein Anstieg der Reallöhne zu verzeichnen. Mit der Einführung des flächendeckenden Mindestlohns zum 1. Januar 2015 wurden von der Politik neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, deren Auswirkung auf die Verdienstentwicklung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden kann. Für das Verdienstniveau in Baden‑Württemberg dürfte aber nur ein marginaler und auf wenige Arbeitnehmergruppen begrenzter Effekt zu erwarten sein. In allen bei der Verdiensterhebung erfassten Branchen liegen die Durchschnittsverdienste, auch in den unteren Leistungsgruppen, über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro. Zudem wurden bereits vor Einführung des flächendeckenden Mindestlohns in mehreren Wirtschaftszweigen mit niedrigem Verdienstniveau branchenbezogene Mindestlöhne von den Tarifpartnern ausgehandelt. Wurden dort noch Tariflöhne unterhalb des ab 2015 gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro vereinbart, ist eine Abweichung nach unten bis zum Ablauf des Tarifvertrages, höchstens aber bis zum 1. Januar 2017 erlaubt. Ob dennoch in einem messbaren Umfang Anpassungsprozesse im Stundenverdienst nach oben oder möglicherweise sogar nach unten festzustellen sind, bleibt eine der wichtigsten Fragen im Verdienstjahr 2015.