100 Jahre Frauenwahlrecht in Deutschland
Frauen sind in deutschen Parlamenten auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts unterrepräsentiert
Am 12. November 1918 verkündete der Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht für Frauen und Männer im Alter von mindestens 20 Jahren. Ab diesem Zeitpunkt konnten Frauen nun sowohl ihre Stimme bei Wahlen abgeben, als auch zur Wahl als Kandidatin aufgestellt werden. Die erste Wahl, bei der Frauen ihre neugewonnenen Rechte ausüben konnten, fand im Januar 1919 statt. Damals erhielten 37 Frauen ein Mandat und zogen in das Parlament mit 423 Abgeordneten ein.
Obwohl die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Deutschland seitdem große Fortschritte gemacht hat, bleibt die Zahl weiblicher Abgeordneter weiterhin deutlich hinter dem tatsächlichen Frauenanteil innerhalb der Bevölkerung zurück. Lediglich 30,9 % der Abgeordneten im aktuellen Bundestag sind weiblich. Im Landtag von Baden-Württemberg liegt der Anteil mit 24,5 % sogar noch deutlich niedriger. Zusätzlich zu der vergleichsweise geringen Zahl an Parlamentarierinnen leiteten bisher deutlich weniger Frauen als Männer ein Ministerium.
Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die historische Entwicklung hin zur Einführung des Frauenwahlrechts und dessen Folgen. Zudem wird betrachtet, wie sich die Repräsentation von Frauen in der Politik seitdem entwickelt hat. Dabei liegt der Fokus vor allem auf Ergebnissen von Parlamentswahlen in Baden-Württemberg und auf Bundesebene.