:: 7/2019

Verdienste in Baden-Württemberg – Ergebnisse der Vierteljährlichen Verdiensterhebung 2018

Bei steigenden Verdiensten schließt sich die Einkommenslücke zwischen Männern und Frauen nur langsam

Die Verdienste der Beschäftigten in Baden-Württemberg sind auch im Jahr 2018 wieder gestiegen. Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst betrug für Vollzeitbeschäftigte 4 158 Euro und lag damit gut 2 % über dem des Vorjahres. Je nach Branche, Arbeitszeitmodell, beruflicher Qualifikation und Geschlecht sind allerdings erhebliche Verdienstunterschiede zu beobachten.

Am Verdienstunterschied zwischen Frauen und Männern hat sich in den letzten 10 Jahren wenig getan. Im Jahr 2018 kamen Männer in Baden-Württemberg im Durchschnitt auf einen Bruttostundenverdienst von 26,08 Euro, Frauen hingegen nur auf 20,56 Euro. Unabhängig von der Art der Berechnung des »Gender Pay Gap« ist die Lücke seit 2008 um weniger als 3 Prozentpunkte geringer geworden.

Der durchschnittliche Bruttomonatsverdienst eines Vollzeitbeschäftigten im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich in Baden-Württemberg betrug im Jahr 2018 ohne Berücksichtigung von Sonderzahlungen 4 158 Euro (im Folgenden Bruttomonatsverdienst immer ohne Sonderzahlungen1). Das entspricht bei einer Wochenarbeitszeit von 39,1 bezahlten Stunden einem Bruttostundenverdienst von 24,50 Euro. Die Steigerung gegenüber dem Jahr 2017 betrug damit für den Bruttomonatsverdienst 2,2 % und für den Bruttostundenverdienst 2,1 %. Dieser leichte Unterschied ist darauf zurückzuführen, dass sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit gegenüber dem Jahr 2017 insgesamt gesehen von 39,0 auf 39,1 Stunden erhöht hat.

Spitzengehälter in der Branche »Information und Kommunikation«

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Produzierenden Gewerbe beschäftigt waren, gingen im Jahr 2018 mit durchschnittlich 4 417 Euro im Monat nach Hause, für Beschäftigte im Dienstleistungsbereich waren es dagegen 3 942 Euro.

Da der Dienstleistungsbereich im Hinblick auf die dazu zählenden Branchen sehr heterogen ist, ist die Spanne zwischen hohen und niedrigen Verdiensten in diesem Bereich sehr weit. Spitzenreiter war 2018 wie schon im Vorjahr die Branche »Information und Kommunikation« mit einem durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 5 371 Euro. Damit verdienen die Beschäftigten dieser Branche mehr als doppelt so viel wie die Beschäftigten im Gastgewerbe, die im Durchschnitt 2 437 Euro brutto im Monat erhielten.

Spitzenverdienste von über 5 000 Euro brutto im Monat wurden im Jahr 2018 auch im Wirtschaftszweig »Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen« erzielt. Dazu zählen unter anderem Unternehmensberatungen und Ingenieurbüros.2 Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von 39,6 Stunden erhielten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Vollzeitbeschäftigung dort einen Bruttostundenverdienst von 30,45 Euro und einen durchschnittlichen Bruttomonatsverdienst von 5 235 Euro. Auch in der Energieversorgung waren die Verdienste vergleichbar hoch. Ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin hatte 2018 dort einen Bruttomonatsverdienst von 5 142 Euro. Im Schaubild 1 sind die Bruttomonatsverdienste ausgewählter Branchen dargestellt.

Neben diesen Durchschnittswerten für die Wirtschaftszweige ermöglicht die Vierteljährliche Verdiensterhebung auch differenzierte Aussagen zu den Verdiensten von Beschäftigten in Voll- oder Teilzeit, nach beruflichem Qualifikationsniveau, der damit in Zusammenhang stehenden Stellung im Beruf und nach dem Geschlecht.

Beschäftigte in Teilzeit erhalten geringere Stundenlöhne

Beschäftigte mit Teilzeitmodellen erzielten 2018 im Durchschnitt einen Bruttomonatsverdienst von 2 052 Euro. Der Stundenlohn für Teilzeitbeschäftigte lag mit 19,42 Euro insgesamt auf einem niedrigeren Niveau gegenüber den Vollzeitbeschäftigten (Tabelle). Geringere Stundenlöhne für Teilzeitbeschäftigte sind eine Tatsache, die nahezu alle Branchen und sowohl männliche als auch weibliche Arbeitnehmer betrifft. Immerhin lag die Steigerung des Bruttomonatsverdienstes im Jahr 2018 gegenüber 2017 für Teilzeitbeschäftigte durchschnittlich bei 2,8 % und damit etwas höher als bei den Vollzeitbeschäftigten.

Für geringfügig Beschäftigte wird im Rahmen der Vierteljährlichen Verdiensterhebung nur der Bruttomonatsverdienst erhoben, sodass die Berechnung eines Stundenlohns nicht erfolgen kann. Im Ergebnis der Erhebung für 2018 ergab sich für geringfügig Beschäftigte ein durchschnittlicher Bruttomonatsverdienst von 318 Euro, 5 Euro mehr als im Jahr 2017.3

Eine höhere Qualifikation zahlt sich aus

Für die Höhe des Verdienstes sind erwartungsgemäß neben der Branche auch die berufliche Qualifikation und die Stellung im Betrieb ausschlaggebend. Die amtliche Statistik hat dafür von der/dem leitenden Angestellten bis zum ungelernten Arbeitnehmer/zur ungelernten Arbeitnehmerin fünf Leistungsgruppen definiert (i-Punkt »Leistungsgruppen«). Leitende Angestellte, die in der Regel ein Hochschulstudium absolviert haben, gingen im Jahr 2018 am Monatsende mit durchschnittlich 7 380 Euro nach Hause, dazu kamen noch 15,8 % an Sonderzahlungen. Eine Ungelernte/ein Ungelernter erhielt im Durchschnitt 2 480 Euro und nur 7,9 % an Sonderzahlungen. Im statistischen Durchschnitt verdient man nach einem Studium und mit hoher beruflicher Position etwa dreimal so viel wie bei der Ausübung einfacher Tätigkeiten, für die keinerlei Ausbildung notwendig ist. Das gilt gleichermaßen für Frauen wie für Männer. Die Verdienste von Beschäftigen mit abgeschlossener Berufsausbildung, die durch ihre Berufserfahrung in den Leistungsgruppen aufsteigen können, und von Beschäftigten, die eine Tätigkeit ausüben, für die zwar keine Berufsausbildung aber besondere Kenntnisse erforderlich sind, liegen zwischen diesen Werten (Tabelle).

Frauen erhalten nach wie vor ein geringeres Entgelt

Für einen vollzeitbeschäftigten männlichen Arbeitnehmer errechnete sich im Jahresdurchschnitt 2018 ein Bruttostundenverdienst von 26,08 Euro, für eine Arbeitnehmerin in Vollzeit dagegen nur 20,56 Euro.

Das Entgelt für Frauen war damit im Durchschnitt um 21,2 % geringer als das ihrer männlichen Kollegen. Eine Bereinigung um branchen-, berufs- und qualifikationsspezifische Einkommensunterschiede ist bei diesem Ergebnis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung nicht erfolgt, deshalb wird vom »unbereinigten Verdienstunterschied« gesprochen. Die Betrachtung im Zeitverlauf zeigt, dass diese Lücke zwischen den Verdiensten nur langsam kleiner wird. In Baden-Württemberg hat sich bei insgesamt steigenden Löhnen die Einkommenslücke zwischen den Geschlechtern in den letzten 10 Jahren lediglich um 2,8 Prozentpunkte reduziert. Im Jahr 2008 betrug der Stundenlohn für Frauen in Baden-Württemberg 15,95 Euro und war damit noch um 24 % geringer als der für Männer, die mit 20,98 Euro pro Stunde entlohnt wurden (Schaubild 2). Der Zeitvergleich zeigt, dass Frauen im Hinblick auf die Bruttostundenverdienste im Jahr 2018 noch unter den Verdiensten der Männer im Jahr 2008 lagen.

Der Aktionstag »Equal Pay Day« jährte sich am 18. März 2019 zum zwölften Mal. An diesem Tag wird auf Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen aufmerksam gemacht. Am 18. März sind 77 Tage (21 % des Kalenderjahres) vorbei – der Prozentsatz des »Gender Pay Gap« für Deutschland für das Jahr 2018.4 Die plakative Aussage dabei ist, dass Frauen im Durchschnitt 77 Tage im Jahr länger arbeiten müssen, um auf das Gehalt der Männer zu kommen. Der Gender Pay Gap für das Jahr 2019 kann erst nach Ablauf des Jahres berechnet werden. Wenn man die langfristige Entwicklung betrachtet, ist aber davon auszugehen, dass er auch im Jahr 2019 rund 21 % betragen wird.

Für die Ermittlung dieses Datums wird der Gender Pay Gap gemäß der Definition des Amtes der Europäischen Union (EUROSTAT) zugrunde gelegt. Der Gender Pay Gap wird jährlich vom Statistischen Bundesamt durch eine Fortschreibung berechnet und veröffentlicht und unterscheidet sich vom Verdienstunterschied, der sich aus der Vierteljährlichen Verdiensterhebung ergibt (i-Punkt »Gender Pay Gap«).

Der Gender Pay Gap, den das Statistische Bundesamt für Baden-Württemberg für das Jahr 2018 berechnet hat, beträgt 26 %, der Bundesdurchschnitt liegt bei 21 %.

Damit weist Baden-Württemberg eine Lohnlücke auf, die über dem Bundesdurchschnitt liegt. Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass die Bezahlung in technischen Berufen im Allgemeinen höher ist. Das verarbeitende Gewerbe – und in diesem Fall unter anderem die starke Automobilindustrie in Baden-Württemberg – bietet gut bezahlte Jobs, in denen überwiegend Männer arbeiten.5

Insgesamt ändert das aber nichts an der Aussage, dass sich die Lohnlücke nur langsam schließt. Auch diese Kennzahl hat sich in den letzten 10 Jahren nur geringfügig geändert. Für 2008 wurde sie für Baden-Württemberg mit 28 % und für Deutschland insgesamt mit 23 % berechnet.

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lassen sich drei Viertel dieses »unbereinigten Gender Pay Gap« durch Strukturunterschiede erklären. Für die Berechnung des »bereinigten Gender Pay Gap« werden die Verdienste von Männern und Frauen verglichen, die jeweils dieselben Strukturmerkmale aufweisen, wie zum Beispiel die berufliche Qualifikation, die Branche in der sie beschäftigt sind und die Berufserfahrung. Für das Jahr 2014 berechnete das Statistische Bundesamt den unbereinigten Gender Pay Gap für Deutschland mit 22 %, der bereinigte lag bundesweit bei 6 %.6

Mehr Gleichstellung zwischen Frauen und Männern als Ziel der Politik

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die derzeitige Legislaturperiode beinhaltet das Thema »Gleichberechtigung von Frauen und Männern«. Neben dem Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Leitungsfunktionen im öffentlichen Dienst und der besseren Bezahlung in Pflege- und Sozialberufen sind auch Maßnahmen geplant, um strukturelle Ungleichgewichte von Frauen auf dem Arbeitsmarkt zu verringern. Dazu sollen unter anderem finanzielle Ausbildungshürden bei Sozial- und Pflegeberufen abgebaut werden. Eine Maßnahme wurde schon in der vorangegangenen Legislaturperiode realisiert: Um eine faire Bezahlung von Männern und Frauen sicherzustellen, hat die Bundesregierung das Entgelttransparenzgesetz auf den Weg gebracht. Beschäftigte in Unternehmen ab 200 Beschäftigten erhielten damit das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich mit einer Beschäftigtengruppe bezahlt werden, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichtet. Der Auskunftsanspruch nach § 10 konnte erstmals 6 Kalendermonate nach dem 6. Juli 2017 geltend gemacht werden.

In Baden-Württemberg hat die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Frau Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut in ihrer Pressemitteilung im Vorfeld des Equal Pay Day am 15. März 2019 an die Unternehmen im Land appelliert: »Gleichberechtigte Karriere- und Einkommenschancen müssen selbstverständlich sein. Wir müssen das Potenzial gut ausgebildeter weiblicher Talente bestmöglich nutzen, um dem Fachkräftemangel in der Südwestwirtschaft entgegenzuwirken.«

Um die Annäherung an diese Ziele zu evaluieren, stehen die Daten der amtlichen Statistik zur Verfügung.

1 Die Sonderzahlungen entsprechen den »sonstigen Bezügen« gemäß den Lohnsteuerrichtlinien. Dies sind unregelmäßige, nicht jeden Monat geleistete Zahlungen wie Urlaubs-, Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Abfindungen, Gewinnbeteiligungen, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Vergütungen für Erfindungen oder der steuerliche Wert (geldwerter Vorteil) von Aktienoptionen.

2 Zum Wirtschaftszweig »Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen« zählen nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Unternehmensberatung, Architektur- und Ingenieurbüros, technische, physikalische und chemische Untersuchung, Forschung und Entwicklung, Werbung und Marktforschung, sonstige freiberufliche, wissenschaftliche und technische Tätigkeiten (zum Beispiel Raumgestaltung oder Fotografie) und das Veterinärwesen.

3 Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig im Monat 450 Euro nicht übersteigt.

4 Siehe Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes Nr. 098 vom 14. März 2019.

5 Siehe N I/S VVE-4j/14 »Verdienststrukturerhebung 2014«, Statistische Berichte Baden-Württemberg.

6 Finke, Claudia/Dumpert, Florian/Beck, Martin: Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen, in: Wirtschaft und Statistik 02/2017, Statistisches Bundesamt.