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Unterschiedliche Ansätze für Raumkategorien in Baden-Württemberg

Der Landesentwicklungsplan 2002 und der europäische Verstädterungsgrad DEGURBA im Vergleich

Raumkategorien sind definiert als Gebiete, die Ähnlichkeiten in der Siedlungsstruktur aufweisen. Sie bilden die Grundlage für raumbezogene, landesplanerische Zielsetzungen und ermöglichen Vergleiche von Gebietseinheiten hinsichtlich verschiedener Merkmale. Dieser Beitrag widmet sich den Raumkategorien des baden-württembergischen Landesentwicklungsplans 2002 sowie des europäischen Verstädterungsgrads DEGURBA. Beide Ansätze werden in ihren Grundzügen beschrieben und die zugrundeliegende Methodik vorgestellt. Eine vergleichende Gegenüberstellung der jeweiligen Einteilung des Landesgebiets in Raumkategorien rundet diesen Beitrag ab.

Eine Einordnung

Im System der Raumordnung gibt es auf der Ebene der Bundesländer verbindliche Pläne, die auch Festlegungen zur Einteilung der Gemeinden in verschiedene Raumkategorien umfassen. Für Baden-Württemberg ist derzeit noch der Landesentwicklungsplan aus dem Jahr 2002 verbindlich.1 Er enthält konkrete landesplanerische Zielsetzungen und raumbezogene Planfestlegungen, auch für kleinere Gebietseinheiten bis hin zur Gemeindeebene, und weist allen Gemeinden eine Raumkategorie hinsichtlich städtischer oder ländlicher Raumtypen zu. Im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2021 hat die baden-württembergische Landesregierung festgelegt, den Landesentwicklungsplan neu aufzustellen,2 die Arbeiten hierzu sind mittlerweile in vollem Gange;3 zuständig ist das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg.

Auf europäischer Ebene wurde unter der Federführung der Statistikbehörde EUROSTAT mit dem Verstädterungsgrad4, kurz DEGURBA für »Degree of Urbanisation«, eine Methodik entwickelt, die es für alle Länder der Europäischen Union ermöglicht, das jeweilige Hoheitsgebiet verschiedenen Raumordnungskategorien zuzuordnen und somit internationale Vergleiche vorzunehmen.

Raumkategorien im Landesentwicklungsplan 2002

Im Landesentwicklungsplan 2002 werden entsprechend den siedlungsstrukturellen Gegebenheiten vier verschiedene Raumkategorien ausgewiesen: Verdichtungsräume sind großflächige Gebiete mit stark überdurchschnittlicher Siedlungsverdichtung und intensiver innerer Verflechtung. Die Randzonen um die Verdichtungsräume sind definiert als an Verdichtungsräume angrenzende Gebiete mit erheblicher Siedlungsverdichtung. Der Ländliche Raum wird in zwei Kategorien aufgeteilt; zum einen in Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum als Stadt-Umland-Bereiche mit engen Verflechtungen und erheblicher Siedlungsverdichtung, zum anderen in den Ländlichen Raum im engeren Sinne als großflächige Gebiete mit zumeist deutlich unterdurchschnittlicher Siedlungsverdichtung und hohem Freiraumanteil. Das gesamte Landesgebiet wurde gemeindescharf den verschiedenen Raumkategorien zugeordnet.

Zur Methodik der Abgrenzung im Landesentwicklungsplan

Die Abgrenzung der Raumkategorien erfolgte in einem zweistufigen Vorgehen. Zunächst wurde ein Gesamtindikator zur Siedlungsverdichtung berechnet, in einem zweiten Schritt die Abgrenzung der vier Raumkategorien vorgenommen.

Der Gesamtindikator zur Siedlungsverdichtung setzt sich aus den folgenden Merkmalen zusammen:5

  • Siedlungsflächenanteil: Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gemarkungsfläche mit einer Gewichtung von 35 % (Flächenerhebung 1997).
  • Siedlungsdichte: Einwohnerinnen und Einwohner je Quadratkilometer (km2) Siedlungsfläche ohne Verkehrsfläche mit einer Gewichtung von 35 % (Einwohnerzahl Stand 31.12.1996).
  • Einwohner-Arbeitsplatz-Dichte: Summe von Einwohnerinnen und Einwohnern und sozialversicherungspflichtig Beschäftigten je km2 Gemarkungsfläche mit einer Gewichtung von 15 % (Einwohnerzahl Stand 31.12.1996, Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am 30.06.1996).
  • Baulandpreisniveau: Durchschnittlicher Kaufwert für baureifes Land in DM je Quadratmeter (DM/m2) mit einer Gewichtung von 15 % (Fünfjahresmittel 1991 bis 1995).

An dieser Stelle wird besonders deutlich, dass eine Neuauflage des Landesentwicklungsplans aufgrund der nicht mehr aktuellen Datengrundlage naheliegend ist.

Neben diesen siedlungsstrukturellen Gegebenheiten wurden zudem die sogenannten funktionsräumlichen Zusammenhänge zwischen Verdichtungsräumen, den Randzonen um die Verdichtungsräume und dem ländlichen Raum anhand von Pendlerverflechtungen berücksichtigt. Als Grundlage hierfür diente die zentrumsbezogene Berufsauspendlerquote 1987. Die Verflechtungen wurden abgestuft in besonders starke, sehr starke und starke Stadt-Umland-Verflechtungen.

Im nächsten Schritt wurde die Abgrenzung der Raumkategorien vorgenommen. Die Übersicht fasst die Abgrenzungsbedingungen zusammen.

Die Raumkategorien in Baden-Württemberg

Als Verdichtungsräume werden insbesondere der Verdichtungsraum Stuttgart einschließlich der Räume um Heilbronn und Reutlingen/Tübingen, der baden-württembergische Teil des grenzüberschreitenden Verdichtungsraums Rhein-Neckar, der Verdichtungsraum Karlsruhe/Pforzheim, der Verdichtungsraum Freiburg, der Verdichtungsraum Lörrach/Weil als baden-württembergischer Teil des grenzüberschreitenden Verdichtungsraums um Basel, der baden-württembergische Teil des grenzüberschreitenden Verdichtungsraums Ulm/Neu-Ulm sowie der Bodenseeraum mit besonderer struktureller Prägung ausgewiesen. Die Randzonen der Verdichtungsräume umgeben die Verdichtungsräume.

Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum umfassen die Verdichtungsbereiche Schwäbisch-Hall/Crailsheim, den Bereich Aalen/Heidenheim/Ellwangen, den Verdichtungsbereich Offenburg/Lahr/Kehl, den Bereich Villingen-Schwenningen/Tuttlingen/Rottweil sowie Albstadt/Balingen/Hechingen. Der Ländliche Raum im engeren Sinn mit seinem hohen Freiraumanteil ist überwiegend im nördlichen Baden-Württemberg (vor allem Odenwald, Tauberregion und Hohenlohe), im Südosten (vor allem Allgäu, Oberschwaben und Schwäbische Alb) und im Südwesten des Landes (vor allem Schwarzwald) zu finden (siehe Schaubild 1).

EUROSTAT: Verstädterungsgrad DEGURBA

Der Landesentwicklungsplan wurde eigens für Baden-Württemberg erstellt und hat demzufolge das Ziel, die raumordnerischen Gegebenheiten des Landes im Detail bis auf Gemeindeebene zu berücksichtigen. Auf europäischer Ebene hingegen liegt die Herausforderung darin, eine Methode zu entwickeln, welche die Klassifizierung eines Gebiets auch für den internationalen Vergleich ermöglicht. Es müssen Kriterien verwendet werden, anhand derer für alle Staaten der Europäischen Union eine Einteilung des jeweiligen Gebiets in verschiedene Raumkategorien erfolgen kann, sodass Vergleiche auf internationaler Ebene durchgeführt werden können.

Als Kriterium wurde der Verstädterungsgrad (kurz DEGURBA für »Degree of Urbanisation«) gewählt. Lokale Verwaltungseinheiten6, die in Baden-Württemberg den Gemeinden entsprechen, werden auf der Grundlage der geografischen Nachbarschaft in Verbindung mit einem Mindestschwellenwert für die Bevölkerung, bezogen auf 1-km2-Bevölkerungs-Rasterzellen, eingestuft. Anhand dieser Einordnung werden die lokalen Verwaltungseinheiten in die drei Kategorien Städte, Kleinere Städte und Vororte sowie Ländliche Gebiete eingeteilt. Durch die Bildung von drei Kategorien ist es möglich, das gesamte Hoheitsgebiet eines Landes in einem Stadt-Land-Kontinuum abzubilden. Derzeit liegen bei EUROSTAT Daten der Themenbereiche Gesundheit, Bildung und Lernen, Lebensbedingungen und Sozialleistungen, Arbeitsmarkt, Tourismus sowie digitale Wirtschaft und Gesellschaft untergliedert nach den Raumkategorien des Verstädterungsgrads vor.7

Zur Methodik des Verstädterungsgrads

In einem ersten Schritt werden auf Basis von 1-km2-Rasterzellen verschiedene Klassen identifiziert: Zunächst werden 1 km x 1 km-Rasterzellen gebildet und eine Einordnung dieser Rasterzelle anhand der Bevölkerungsdichte sowie einem Mindestschwellenwert für die Bevölkerung in diesem abgegrenzten Bereich vorgenommen. Zusätzlich werden in diesem Schritt die Gegebenheiten in benachbarten Rasterzellen berücksichtigt, sodass Klassen gebildet werden können.8 Jede Rasterzelle wird genau einer Klasse zugeordnet.

  • Urbanes Zentrum: Ein Gebiet benachbarter 1 km2-Rasterzellen mit einer Bevölkerungsdichte von mindestens 1 500 Einwohnerinnen und Einwohnern pro km2 je Rasterzelle und zusammen mindestens 50 000 Einwohnerinnen und Einwohnern.
  • Urbanes Cluster: Ein Gebiet benachbarter 1 km2-Rasterzellen mit einer Bevölkerungsdichte von mindestens 300 Einwohnerinnen und Einwohnern pro km2 je Rasterzelle und zusammen mindestens 5 000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Urbane Zentren werden hier nicht berücksichtigt, diese werden ausschließlich der vorgenannten Gruppe zugeordnet.
  • Ländliche Rasterzellen: Rasterzellen, die unter keine der beiden vorangegangenen Kategorien fallen.

In einem nächsten Schritt werden die Rasterzellen mit ihrer jeweiligen Kategorisierung den Verwaltungseinheiten zugeordnet und diese wiederum klassifiziert, das heißt der Verstädterungsgrad ist eine Klassifikation kleiner räumlicher Einheiten, basierend auf der Verteilung der Bevölkerung, die in Urbanen Zentren, Urbanen Clustern und in Ländlichen Rasterzellen lebt. Daraus ergeben sich die Raumkategorien Städte, Kleinere Städte und Vororte sowie Ländliche Gebiete.

  • Städte: Räumliche Einheiten, in denen mindestens 50 % der Bevölkerung in Urbanen Zentren leben (Ballungsgebiete mit hoher Bevölkerungsdichte).
  • Kleinere Städte und Vororte: Mindestens 50 % der Bevölkerung leben in Urbanen Clustern und weniger als 50 % der Bevölkerung leben in Urbanen Zentren (Ballungsgebiete mit hoher Bevölkerungsdichte).
  • Ländliche Gebiete: Mindestens 50 % der Bevölkerung leben in Ländlichen Rasterzellen.
  • Seitens der Europäischen Union wird explizit betont, dass der Verstädterungsgrad keinesfalls die in den jeweiligen Ländern verwendeten Gebietsabgrenzungen, welche die länderspezifischen Besonderheiten berücksichtigen, ersetzen soll, sondern vielmehr als Ergänzung zu sehen ist, wenn es um internationale Vergleiche geht (Schaubild 2 und 3).

Gegenüberstellung der beiden Ansätze

Zunächst wurde eine Zuordnung der baden-württembergischen Gemeinden zu den jeweiligen Raumkategorien der beiden Ansätze vorgenommen sowie die Zuordnung in einem nächsten Schritt vergleichend gegenübergestellt (Tabelle, Schaubild 4).

Gemäß des Landesentwicklungsplans werden 230 bzw. 20,9 % aller Gemeinden Baden-Württembergs der Kategorie Verdichtungsraum zugeordnet. Verdichtungsräume erstrecken sich über 16,7 % der Landesfläche, dort lebt gut die Hälfte der Bevölkerung des Landes Baden-Württemberg (51 %).9

216 Gemeinden zählen zu den Randzonen um die Verdichtungsräume. Sie nehmen 14,5 % der Gesamtfläche Baden-Württembergs ein, 15,2 % der baden-württembergischen Gesamtbevölkerung lebt in diesem Bereich.

Mit einem Anteil von 59,5 % zählt über die Hälfte der Gemeinden des Landes zum Ländlichen Raum: 598 Gemeinden bzw. 54,3 % aller Gemeinden des Landes werden dabei dem Ländlichen Raum im engeren Sinn zugeordnet,10 57 Gemeinden bzw. 5,2 % den Verdichtungsbereichen im Ländlichen Raum. Der ländliche Raum im engeren Sinne nimmt mit einem Anteil von 61,6 % den größten Anteil an der Landesfläche ein, es lebt dort gut ein Viertel der Gesamtbevölkerung (25,7 %). Zu den Verdichtungsbereichen im ländlichen Raum zählen 7,6 % der Landesfläche, 8,1 % der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger wohnen in diesem Bereich.

Nach der Klassifikation des Verstädterungsgrads werden 17 Gemeinden11 der Raumkategorie Städte zugeordnet. Diese Städte nehmen nur 5,1 % der Landesfläche ein, es lebt dort aber fast ein Viertel der gesamten baden-württembergischen Bevölkerung (24,9 %).

520 bzw. 47,2 % aller Gemeinden zählen zu den Kleineren Städten und Vororten; diese erstrecken sich über 43 % der Landesfläche. In dieser Kategorie lebt mit einem Anteil von 55 % mehr als die Hälfte der baden-württembergischen Bevölkerung.

564 Gemeinden zählen zu den Ländlichen Gebieten. Diese erstrecken sich über 52 % der Landesfläche, 20,1 % der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger sind dort ansässig.

Es wird deutlich, dass in beiden Ansätzen der Raumordnung Gebiete mit hoher Siedlungsverdichtung als Verdichtungsräume bzw. Städte identifiziert werden konnten. So liegen alle neun baden-württembergischen Städte mit mehr als 100 000 Einwohnerinnen und Einwohnern12 in den Verdichtungsräumen bzw. in der Kategorie Städte.

Die Raumkategorie Randzonen um die Verdichtungsräume des Landesentwicklungsplans wird größtenteils durch Kleinere Städte und Vororte sowie mit geringerem Anteil von Ländlichen Gebieten des Verstädterungsgrads abgedeckt.

Gemeinden, die gemäß des Landesentwicklungsplans den Verdichtungsbereichen im ländlichen Raum zugeordnet sind, fallen im Verstädterungsgrad zu nahezu gleichen Teilen sowohl unter Kleinere Städte und Vororte als auch unter Ländliche Gebiete. Zwei Gemeinden der Verdichtungsbereiche im ländlichen Raum sind nach dem Verstädterungsgrad den Städten zugeordnet, nämlich die Stadt Offenburg und die Stadt Villingen-Schwenningen.

Bei beiden Ansätzen der Raumordnung wird jeweils mehr als die Hälfte der Gemeinden dem Ländlichen Raum im engeren Sinne bzw. den Ländlichen Gebieten zugeordnet. Insbesondere im nördlichen Baden-Württemberg im Bereich der Hohenloher Ebene und des Odenwalds sowie im Südwesten rund um die Schwäbische Alb und Oberschwaben zeichnen beide Ansätze ein vergleichbares Bild.

Fazit

Es existieren verschiedene Ansätze, ein Gebiet auf Basis der vorherrschenden siedlungsstrukturellen Gegebenheiten in Raumkategorien aufzuteilen. In diesem Beitrag wurden die Raumkategorien des Landesentwicklungsplans 2002 sowie des europäischen Verstädterungsgrads behandelt.

Abweichend vom Landesentwicklungsplan, der sich ausschließlich auf das Land Baden-Württemberg bezieht, bestand die Herausforderung beim Verstädterungsgrad darin, eine Methode zu entwickeln, die eine Klassifizierung des gesamten europäischen Hoheitsgebiets für internationale Vergleiche ermöglicht.

Ein direkter Vergleich beider Ansätze, bezogen auf das baden-württembergische Landesgebiet, ist aufgrund der unterschiedlichen Definitionen der jeweiligen Raumkategorien nicht ohne Einschränkungen möglich. Dennoch zeigte sich, dass insbesondere Gebiete mit sehr hoher sowie niedriger Siedlungsverdichtung bzw. ländliche Gebiete in beiden Ansätzen weitestgehend übereinstimmend identifiziert wurden.

Die Siedlungsstruktur unterliegt einem ständigen Wandel. Dies macht es notwendig, existierende Ansätze der Raumordnung nach einer gewissen Zeit auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen und gegebenenfalls an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen.

1 Siehe https://mlw.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-mlw/intern/Dateien/06_Service/Publikationen/Landesentwichlungsplan_2002.PDF (Abruf:14.03.2023).

2 Der Koalitionsvertrag ist unter dem folgenden Link zu finden: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/210506_Koalitionsvertrag_2021-2026.pdf; Kapitel 9A, S.109.

3 Siehe https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/die-arbeiten-am-neuen-landesentwicklungsplan-haben-begonnen (Abruf: 08.03.2023).

4 Siehe Eurostat, https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/degree-of-urbanisation/background (Abruf:14.03.2023).

5 Siehe Landesentwicklungsplan 2002, B8, S. 102 ff.

6 EUROSTAT unterhält ein System lokaler Verwaltungseinheiten (LAUs), welches mit NUTS kompatibel ist; die LAUs sind eine Unterteilung der NUTS3-Regionen, in Baden-Württemberg die Gemeinden. Da die LAU anderenorts häufig geändert werden, veröffentlicht EUROSTAT gegen Ende eines jeden Jahres eine aktualisierte Liste. Siehe https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/nuts/local-administrative-units (Abruf: 15.03.2023).

7 Siehe EUROSTAT-Datenbank, https://ec.europa.eu/eurostat/de/web/main/data/database (Abruf: 15.03.2023), Verstädterungsgrad (degurb).

8 Siehe »Applying the Degree of Urbanisation; A methodological manual to define cities, towns and rural areas for international comparisons«, European Union/FAO/UN-Habitat/OECD/The World Bank, 2021, https://ec.europa.eu/eurostat/web/products-manuals-and-guidelines/-/ks-02-20-499 (Abruf: 02.05.2023).

9 Gebietsstand und Bevölkerung zum 31.12.2021.

10 Bürchau, Elbenschwand, Neuenweg, Raich, Sallneck, Tegernau, Wies und Wieslet sind seit 2009 Ortsteile der Gemeinde Kleines Wiesental im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg. Diese (ehemaligen) Gemeinden sind beim Landesentwicklungsplan 2002 noch einzeln aufgeführt und alle dem Ländlichen Raum im engeren Sinn zugeordnet. Beim Vergleich mit den Kategorien des Verstädterungsgrades wurden sie – dem aktuellen Stand entsprechend – der Gemeinde Kleines Wiesental und damit dem Ländlichen Raum i.e.S. zugerechnet.

11 Es handelt sich hierbei um Stuttgart, Sindelfingen, Esslingen am Neckar, Ludwigsburg, Heilbronn, Karlsruhe, Heidelberg, Mannheim, Pforzheim, Freiburg im Breisgau, Konstanz, Reutlingen, Tübingen, Ulm, Friedrichshafen, Offenburg, Villingen-Schwenningen.

12 Bevölkerung zum 31.12.2021.