:: 9/2023

Arm trotz Erwerbstätigkeit: Ausmaß und Entwicklung von »In Work Poverty« in Baden-Württemberg

Erwerbsarmut, auch »In Work Poverty«, beschreibt die Situation von Personen, die obwohl sie ein regelmäßiges Einkommen beziehen, arm oder armutsgefährdet sind (Bundesministerium für Arbeit und Soziales 2023). Als »Working Poor« bzw. einkommensarme Erwerbstätige werden dementsprechend diejenigen Erwerbstätigen bezeichnet, die armutsgefährdet sind, also weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung haben.

Die Daten verdeutlichen: Eine Erwerbstätigkeit ist zentral für die Überwindung von Armut (vgl. Erbeldinger 2023, Waas und Hießl 2023). Während im Jahr 2022 in Baden-Württemberg 43,7 % der Erwerbslosen armutsgefährdet waren, lag das Einkommen von 8,3 % der Erwerbstätigen unter der Armutsschwelle.1 Das bedeutet: Fast ein Zehntel der Erwerbstätigen ist trotz Arbeit von Armut betroffen.

Das Ausmaß der Erwerbsarmut war bereits vor der Coronapandemie und dem Anstieg der Lebensmittel- und Energiepreise in Deutschland höher als in den meisten EU-Ländern (vgl. Hießl 2023). Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung beobachtet seit 1995 einen Anstieg der Erwerbsarmut in Deutschland (Bundesregierung 2021).

Diese Kurzanalyse beleuchtet die aktuelle Situation für Baden-Württemberg2 näher und geht folgenden Fragen nach: (1) Wie hat sich die Gruppe derjenigen, die trotz Arbeit armutsgefährdet sind, entwickelt? (2) Wie setzt sich die Gruppe der »Working Poor« zusammen?

Erwerbsarmut in Baden-Württemberg: Ausmaß und Entwicklung

Nach den Daten des Mikrozensus3 waren im Jahr 2022 in Baden-Württemberg 5,7 Millionen (Mill.) Menschen erwerbstätig.4 Davon war etwa eine halbe Million Menschen (473 395 Erwerbstätige) trotz Erwerbstätigkeit einkommensarm (8,3 % aller Erwerbstätigen). Auch in Baden-Württemberg ist der Anteil der »Working Poor« an allen Erwerbstätigen seit 2010 leicht gestiegen (siehe Schaubild 1).

Die Armutsgefährdung variiert stark zwischen atypisch Beschäftigten und jenen in Normalarbeitsverhältnissen. Als atypische Beschäftigung werden folgende abhängige Beschäftigungsverhältnisse zusammengefasst: Teilzeitbeschäftigung mit 20 oder weniger Arbeitsstunden pro Woche, geringfügige oder befristete Beschäftigung sowie Zeitarbeitsverhältnisse (Anders 2022). Als Normalarbeitsverhältnis wird ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis bezeichnet, welches in Vollzeit oder in Teilzeit ab 21 Wochenstunden und unbefristet ausgeübt wird.

Im Jahr 2022 waren in Baden-Württemberg 1,3 Mill. Menschen atypisch beschäftigt.5 Das entspricht 23,5 % aller Erwerbstätigen. Atypische Beschäftigungsverhältnisse sind nicht zwingend prekär, allerdings ist die Armutsgefährdung bei atypischen Arbeitsverhältnissen besonders hoch (siehe i-Punkt).

Atypisch Beschäftigte (16,1 %) hatten 2022 eine doppelt so hohe Armutsgefährdungsquote im Vergleich zu allen Erwerbstätigen (8,3 %). Auch bundesweit sind atypisch Beschäftigte überdurchschnittlich von Einkommensarmut betroffen (Hießl 2023, Statistisches Bundesamt 2021). Der Anteil der Beschäftigten in einem Normalarbeitsverhältnis, die von Armut betroffen sind, ist dagegen relativ gering (siehe auch Linckh und Tiefensee 2021). Er lag in Baden-Württemberg im Jahr 2022 bei 3,9 %. Von 2010 bis 2019 ist die Armutsgefährdung von Erwerbstätigen leicht angestiegen (+ 1,3 Prozentpunkte). Dabei fiel der Anstieg bei den atypisch Beschäftigten (+ 2,7 Prozentpunkte) stärker aus als bei den Erwerbstätigen in Normalarbeitsverhältnissen (+ 0,9 Prozentpunkte) (siehe Schaubild 1).

Erwerbsarmut ist unter anderem abhängig vom Umfang und der Regelmäßigkeit der Erwerbstätigkeit, was der hohe Anteil Armutsgefährdeter unter den atypischen Beschäftigten zeigt (Erbeldinger 2023). Die Armutsgefährdung innerhalb der Gruppe der atypisch Beschäftigten variiert stark (siehe Schaubild 2). Geringfügig Beschäftigte waren im Jahr 2022 mit 28,4 % innerhalb der Gruppe der atypisch Beschäftigten überproportional häufig einkommensarm. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter (7,9 %) waren dagegen im Vergleich zu allen atypischen Beschäftigten unterdurchschnittlich armutsgefährdet.

Zu den atypisch Beschäftigten werden zum Teil auch Solo-Selbstständige und Mehrfachbeschäftigte gezählt. Der Anteil der einkommensarmen Personen an den Solo-Selbstständigen lag 2022 bei 16,7 %. Für Mehrfachbeschäftigte war das Armutsrisiko deutlich geringer (7,9 %).

Teilzeitbeschäftigte Männer haben eine mehr als doppelt so hohe Armutsgefährdungsquote im Vergleich zu Frauen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es insgesamt mehr armutsgefährdete Männer in Teilzeit oder geringfügiger Beschäftigung gibt. Die Quoten drücken lediglich aus, dass von den wenigen Männern zum Beispiel in Teilzeitbeschäftigung ein besonders hoher Anteil von Armut bedroht ist, auch wenn Frauen den überwiegenden Teil Teilzeitbeschäftigter ausmachen.

Zusammensetzung der »Working Poor« in Baden-Württemberg

Erwerbstätige sind nach soziodemografischen Merkmalen unterschiedlich stark von Erwerbsarmut betroffen (siehe Tabelle). Im Vergleich zu allen Erwerbstätigen waren im Jahr 2022 Frauen (9,0 %) etwas häufiger trotz Erwerbstätigkeit einkommensarm als Männer (7,7 %). Je geringer das Qualifikationsniveau, desto höher war die Armutsgefährdung. Während im Jahr 2022 nur 2,9 % der Erwerbstätigen mit hohen Qualifikationsniveau armutsgefährdet waren, war der Anteil derjenigen mit niedrigem Qualifikationsniveau deutlich höher (11,9 %). Erwerbstätige mit Migrationshintergrund waren doppelt so häufig einkommensarm (12,4 %) wie jene ohne Migrationshintergrund (6,0 %). Bezogen auf das Alter wiesen die 18- bis 24-jährigen Erwerbstätigen (16,0 %) im Vergleich zu den älteren Altersgruppen, aber auch zu allen Erwerbstätigen, eine überdurchschnittliche Armutsgefährdung auf. Hierbei ist der häufig geringere Umfang der Erwerbstätigkeit während des Studiums zu berücksichtigen.

Auffällig sind die hohen Armutsgefährdungsquoten erwerbstätiger Alleinstehender (15,3 %) und Alleinerziehender (30,8 %). Erwerbstätige in Paarfamilien waren dagegen nicht überdurchschnittlich einkommensarm. Allerdings waren sie häufiger armutsgefährdet (8,4 %) als Erwerbstätige in Paargemeinschaften ohne Kinder (3,0 %). Diese Ergebnisse bestätigen das Resultat des 6. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung, dass insbesondere der Familienstand in einem Zusammenhang mit Erwerbsarmut steht (Bundesregierung 2021).

Erwerbstätige in Normalarbeitsverhältnissen wiesen 2022 unabhängig von den hier betrachteten soziodemografischen Merkmalen mit nur wenigen Ausnahmen eine im Vergleich zu allen Erwerbstätigen unterdurchschnittliche Armutsgefährdungsquote auf. Hier ist zu berücksichtigen, dass zu den Normalbeschäftigten nur unbefristete Vollzeitbeschäftigte zählen. Männer in Normalarbeitsverhältnissen waren 2022 etwas häufiger armutsgefährdet als Frauen. Allerdings waren nur 39,2 % aller erwerbstätigen Frauen überhaupt normalbeschäftigt, wohingegen der Anteil bei den Männern wesentlich höher war (72,6 %). Während Alleinlebende bei den Normalbeschäftigten einen relativ geringen Anteil Einkommensarmer aufwiesen, waren Alleinerziehende mit Normalarbeitsverhältnissen überdurchschnittlich armutsgefährdet (13,5 %).

Atypisch Beschäftigte haben über alle soziodemografischen Merkmale hinweg eine überdurchschnittlich hohe Armutsgefährdungsquote. Unter den atypisch Beschäftigten sind Männer häufiger armutsgefährdet als Frauen. Wie beschrieben ist dies insbesondere auf die höhere Armutsgefährdung von teilzeitbeschäftigten und geringfügig beschäftigten Männern zurückzuführen.

Während 2022 ein Drittel der erwerbstätigen Frauen atypisch beschäftigt waren (33,6 %), traf dies nur auf 14,7 % der Männer zu. Die Armutsgefährdung wird auf Basis des Haushaltsnettoeinkommens berechnet. Aufgrund der nach wie vor verbreiteten ungleichen Arbeitsverteilung innerhalb von Familien, ist es wahrscheinlich, dass atypisch beschäftigte Frauen ihr geringeres Einkommen häufiger über das Einkommen des Lebenspartners kompensieren können. 18- bis 24-jährige atypisch beschäftigte Erwerbstätige (24,3 %) waren 2022 im Vergleich zu älteren Erwerbstätigen überdurchschnittlich häufig armutsgefährdet. Auch atypisch beschäftigte Personen mit geringem Qualifikationsniveau (23,0 %) oder Migrationshintergrund (20,0 %) waren überdurchschnittlich häufig einkommensarm. Zudem hatten auch hier Alleinlebende (39,1 %) und Alleinerziehende (46,7 %) die höchsten Armutsgefährdungsquoten.

Aufstocker/-innen in Baden-Württemberg: eine heterogene Gruppe

Personen sind besonders von Erwerbsarmut bedroht, wenn sie auf Sozialleistungen angewiesen sind. Diese Gruppe erwerbstätiger Bürgergeld-Leistungsbeziehender wird nun genauer analysiert. Es geht hierbei um Personen, deren Erwerbseinkommen niedriger ausfällt als das Niveau staatlicher Mindestsicherung und die deshalb Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) haben. Dabei ist es nötig, die Gruppe der Betroffenen zu definieren: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) wendet den Begriff Aufstocker/-innen nur für Personen an, die zusätzlich zu Arbeitslosengeld auch Bürgergeld erhalten. Dies kann der Fall sein, wenn die Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu gering sind, um das Existenzminimum zu decken. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden allerdings auch Erwerbstätige, deren Lohn nicht für den Lebensunterhalt reicht und die daher zusätzlich Bürgergeld erhalten, als Aufstockerinnen oder Aufstocker bezeichnet (siehe oben). Diese werden bei der BA als »Ergänzer« oder erwerbstätige erwerbsfähige Leistungsberechtigte geführt. Zu dieser Kategorie gehören:

Leistungsberechtigte, die arbeitslos gemeldet sind und ihr Bürgergeld (bis 2022 Arbeitslosengeld II) durch die Aufnahme eines Minijobs aufstocken.

Nicht arbeitslose Leistungsberechtigte (zum Beispiel Alleinerziehende mit kleinen Kindern, denen eine Erwerbstätigkeit nicht zugemutet wird), die ebenfalls ihre Bürgergeld-Leistungen durch das Einkommen aus einem Minijob aufstocken.

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, bei denen das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, unter dem soziokulturellen Existenzminimum liegt und die ihr niedriges Einkommen (aus Vollzeit- oder Teilzeitbeschäftigung) durch das Bürgergeld aufstocken.

Selbstständige, bei denen das Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, in der sie leben, ebenso unter dem soziokulturellen Existenzminimum liegt und die ebenfalls ihr Einkommen aufstocken.

Im Folgenden werden die Gruppen 3 und 4 nun näher betrachtet, da in diesen beiden Gruppen das Bürgergeld als Zusatzeinkommen zum höheren (aber nicht ausreichenden) Erwerbseinkommen dient. Im Jahr 2021 lag der Anteil dieser Aufstockerinnen und Aufstocker an allen Erwerbtätigen in Baden-Württemberg bei 1,2 % und damit leicht unter dem Bundesdurchschnitt (1,9 %). Sowohl in Baden-Württemberg als auch in Gesamtdeutschland ist die Quote im letzten Jahrzehnt stetig gesunken (siehe Schaubild 3). Dieser Trend zeigt sich auch bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten insgesamt, zu dem auch Aufstockende gehören. Auch hier gab es einen Rückgang seit 2012. Allerdings ist der Rückgang bei den Empfängerinnen und Empfänger von SGB II-Leistungen (Arbeitslosengeld II, heute: Bürgergeld) unter Berücksichtigung der insgesamt guten Arbeitsmarktentwicklung im gleichen Zeitraum eher gering. Dies liegt unter anderem an der unterschiedlichen Zusammensetzung der Hilfebedürftigen, weshalb die Arbeitsmarktentwicklung die Zahl der Leistungsberechtigten nur begrenzt beeinflusst (siehe IAQ 2023). So führte zum Beispiel die Covid-19-Pandemie im Jahr 2020 zwar zu einem Anstieg der Arbeitslosen, aber nicht der Leistungsberechtigten im SGB II (siehe IAQ 2023).

Die meisten Aufstockerinnen und Aufstocker arbeiten im Niedriglohnsektor6 (vgl. Lietzmann und Wenzig 2021). Allerdings ist auch diese Gruppe der erwerbstätigen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sehr heterogen. Die Entwicklung der einzelnen Beschäftigungsformen verlief in den letzten Jahren unterschiedlich. Während die Zahl ausschließlich geringfügig Beschäftigter Leistungsbeziehender in den letzten Jahren fast um ein Drittel gesunken ist, fiel der Rückgang bei selbstständigen Leistungsbeziehenden und Teilzeitbeschäftigten etwas weniger stark aus. Gleichzeitig ist ein Anstieg von Aufstockerinnen und Aufstockern bei den Vollzeitbeschäftigten von 13 931 im Jahr 2015 auf 15 386 im Jahr 2021 zu beobachten, wobei die Zahl seit 2019 relativ konstant geblieben ist (siehe Schaubild 4).

Fazit und Zusammenfassung

Im Jahr 2020 waren in Baden-Württemberg 8,3 % aller Erwerbstätigen einkommensarm. Ihr Anteil ist, insbesondere bei den atypisch Beschäftigten (+ 2,7 Prozentpunkte), seit 2010 leicht gestiegen, trotz der wirtschaftlich insgesamt guten Entwicklung. So stiegen die Bruttolöhne und -gehälter seit 2007 stetig (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2023a), ebenso das durchschnittliche Nettoäquivalenzeinkommen. Allerdings haben vor allem die obersten 10 % der Einkommensverteilung von dem Anstieg profitiert, die anderen 90 % eher weniger (Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg 2023b). Zudem sind auch die Konsumausgaben und Lebenshaltungskosten in den letzten beiden Jahrzehnten deutschlandweit gestiegen (Statistisches Bundesamt 2023).

Zwar trägt Erwerbstätigkeit generell zur Reduktion von Einkommensarmut bei, allerdings variiert die Armutsgefährdung stark zwischen unterschiedlichen Formen der Erwerbtätigkeit. Besonders gefährdet sind atypisch Beschäftigte und dort vor allem jene mit geringfügiger Beschäftigung. Von Ihnen sind mehr als ein Viertel der Beschäftigten von Einkommensarmut betroffen. Der Anteil der Personen, die trotz Arbeit auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Allerdings sind jene, die trotz Vollzeitbeschäftigung »aufstocken« müssen, von diesem Trend unberührt. Im Hinblick auf Risikofaktoren für Einkommensarmut in der Bevölkerung Baden-Württembergs sind Menschen mit Migrationshintergrund, junge Erwachsene (18- bis 24-Jährige), Alleinstehende und Alleinerziehende, sowie generell Personen mit einem geringen Qualifikationsniveau besonders gefährdet.

1 Ergebnisse des Mikrozensus 2022, Erstergebnis.

2 Im Folgenden werden die 18- bis 64-Jährigen betrachtet, während die amtliche Sozialberichterstattung sich auf die 16- bis 64-Jährigen bezieht. Dies kann zu kleinen Abweichungen führen.

3 Zur Definition siehe https://www.gesellschaftsmonitoring-bw.de/glossary/mikrozensus/ (Abruf: 16.06.2023).

4 Erwerbstätige sind nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept) alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichtswoche zumindest eine Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige gearbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis stehen. Im Folgenden werden alle Personen ab 18 Jahren betrachtet.

5 Zur Häufigkeit atypischer Beschäftigungsverhältnisse im Zusammenhang mit Alter, Geschlecht und Migrationsstatus abhängig Beschäftigter siehe Anders (2022).

6 Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Dritteln des mittleren Verdienstes (Median) entlohnt werden. Die Niedriglohnschwelle lag dabei im April 2022 bei 12,50 Euro brutto je Stunde.