Erwerbstätige

Erwerbstätigkeit spielt eine zentrale Rolle für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Sie prägt wesentlich den Alltag der Menschen, indem sie die Hauptquelle ihres Lebensunterhalts darstellt. Der ausgeübte Beruf und die damit verbundene Berufsstellung beeinflussen oft das persönliche Selbstverständnis und die gesellschaftliche Position der Erwerbstätigen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Darstellung der Erwerbstätigkeit erfolgt als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Inlandskonzept (Erwerbstätige am Arbeitsort). Erfasst werden alle Personen, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zuzüglich der außerhalb dieses Gebietes wohnenden Personen, die als Einpendlerinnen bzw. Einpendler in diese Region ihren Arbeitsort erreichen. Zum anderen erfolgt der Nachweis nach dem Inländerkonzept (Erwerbstätige am Wohnort). Hier werden alle Personen erfasst, die im jeweiligen Gebiet ihren Wohn- und Arbeitsort haben, zusätzlich aber auch diejenigen Personen, die zwar in diesem Gebiet wohnen, aber als Auspendlerinnen bzw. Auspendler ihren Arbeitsort in anderen Regionen haben.

Zu den Erwerbstätigen rechnen alle Personen, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit. Für die Zuordnung als Erwerbstätige ist es unerheblich, ob aus dieser Tätigkeit der überwiegende Lebensunterhalt bestritten wird. Im Falle mehrerer Tätigkeiten wird der Erwerbstätige nur einmal gezählt (Personenkonzept). Maßgebend für die Stellung im Beruf bzw. nach Wirtschaftszweigen ist die zeitlich überwiegende Tätigkeit. Nicht zu den Erwerbstätigen zählen Personen als Verwalterin bzw. Verwalter ihres Privatvermögens (z. B. Immobilien, Geldvermögen, Wertpapiere). Grundlage für diese Definition bilden die von der International Labour Organization (ILO) aufgestellten Normen, die auch in das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 eingegangen sind. Nach dem Erwerbstätigenkonzept werden sowohl die Beschäftigten in Teilzeit als auch die marginal Beschäftigten voll mitgezählt. Da beide Teilgruppen eine stärkere Entwicklungsdynamik aufweisen als die Vollzeit-Erwerbstätigen, ermöglicht die Ermittlung des tatsächlichen Arbeitsvolumens aller Beschäftigungsgruppen noch präzisere Entwicklungsanalysen und Regionalvergleiche der Wirtschaftskraft.

Als erwerbstätig gilt beim Zensus 2011 jede Person im erwerbsfähigen Alter ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum (9. bis 15. Mai 2011) mindestens eine Stunde lang gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen oder mithelfenden Tätigkeit gearbeitet hat. Auch eine Person, die sich in einem formalen Arbeitsverhältnis befindet, das diese im Berichtszeitraum nur vorübergehend nicht ausgeübt hat, gilt als erwerbstätig.

Erwerbstätige im Mikrozensus sind Personen, die in der Berichtswoche mindestens eine Stunde einer auf Erwerb ausgerichteten Tätigkeit nachgegangen sind. Auch wer in der Berichtswoche nicht gearbeitet hat, zählt zu den Erwerbstätigen, wenn die Erwerbsunterbrechung wegen Krankheit, Mutterschutz oder Altersteilzeit erfolgte oder es sich um Selbständige oder mithelfende Familienangehörige handelt. Abhängig Beschäftigte, die aus anderen Gründen in der Berichtswoche nicht gearbeitet haben, zählen nur dann zu den Erwerbstätigen, wenn die Erwerbsunterbrechung noch keine drei Monate andauert oder sie eine Entgeltfortzahlung von mindestens 50 % erhalten.

Zu den Erwerbspersonen rechnen die Erwerbstätigen und die Erwerbslosen.

Als erwerbslos gelten Personen ohne Arbeitsverhältnis, die sich um eine Arbeitsstelle bemühen, kurzfristig, d. h. innerhalb von 2 Wochen für eine Beschäftigung verfügbar waren und in den letzten 4 Wochen aktiv eine Beschäftigung gesucht haben, unabhängig davon, ob sie beim Arbeitsamt als Arbeitslose gemeldet sind.

Als erwerbslos gilt beim Zensus jede Person im erwerbsfähigen Alter ab 15 Jahren, die im Berichtszeitraum nicht erwerbstätig war, aber in den letzten vier Wochen vor der Befragung aktiv nach einer Tätigkeit gesucht hat.

Als Erwerblos werden im Mikrozensus Personen nachgewiesen, die in der Berichtswoche keiner Erwerbstätigkeit nachgingen, in den vier Wochen vor der Befragung aktiv eine Arbeit gesucht haben und in den nächsten zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen könnten. Auch Personen, die nicht mehr aktiv gesucht haben, weil eine Arbeitsaufnahme in den nächsten drei Monaten bevorsteht, zählen zu den Erwerbslosen. Bei der Einstufung als Erwerbslose ist es unerheblich, ob die Personen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder arbeitslos gemeldet sind.

Die Erwerbstätigenquote spiegelt die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter wider. Sie wird folgendermaßen berechnet:

Anzahl Erwerbstätige im Alter von 15 bis unter 65 Jahren / Bevölkerung im gleichen Alter × 100 bzw. Anzahl Erwerbstätige im Alter von 20 bis unter 65 Jahren / Bevölkerung im gleichen Alter × 100

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