Migration und Nationalität

Unsere Gesellschaft ist vielfältig. Sie unterliegt einem stetigen Wandel, der auch von Zuwanderung geprägt wird. Diese steht in einem Zusammenhang mit globalen Entwicklungen und Ereignissen, wie der Veränderung wirtschaftlicher Perspektiven, dem Klimawandel oder militärischen Auseinandersetzungen und Kriegen.
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Daten zur ausländischen Bevölkerung nach Staatsangehörigkeiten bieten die Ausländerstatistik und die Statistik zu Schutzsuchenden auf Basis des Ausländerzentralregisters (AZR). Die Daten werden von den örtlich zuständigen Ausländerbehörden erfasst und im AZR zentral zusammengeführt. Registerführende Behörde ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Aus den Ergebnissen der Bevölkerungsfortschreibung lassen sich Angaben zur Zahl und zum Bevölkerungsanteil der ausländischen Bevölkerung entnehmen. In der Bevölkerungsfortschreibung werden die Bevölkerungszahlen basierend auf dem jeweils letzten Zensus (Volkszählung) und anhand der von den Standes- und Meldeämtern übermittelten Daten zu Geburten, Sterbefällen sowie Zu- und Fortzügen monatlich fortgeschrieben.
Der Mikrozensus als jährlich stattfindende Stichprobenerhebung liefert auf Grundlage der direkten Befragung von Auskunftspflichtigen darüber hinaus auch Daten zum Migrationshintergrund und der Einwanderungsgeschichte der Bevölkerung bis auf die Ebene der Regionen.
Die Wanderungsstatistik weist die Zu- und Fortzüge über die Landesgrenze Baden-Württembergs und die Grenzen Deutschlands nach und bildet damit das Migrationsgeschehen ab.
Aus der Einbürgerungsstatistik liegen Information zur Anzahl und Herkunft der Ausländerinnen und Ausländer vor, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
In der Bevölkerungsfortschreibung wird bis auf die Ebene der Gemeinden monatlich die amtliche Bevölkerungszahl nach Nationalität (deutsch / nichtdeutsch) festgestellt. Einzelne Staatsangehörigkeiten liegen dabei nur bis auf Landesebene vor. Die Daten aus der Bevölkerungsfortschreibung eignen sich also für die Bestimmung der Gesamtzahl der Ausländerinnen und Ausländer und zur Berechnung und zum Vergleich von Ausländeranteilen, nicht aber zur Auswertung nach einzelnen Staatsangehörigkeiten.
Aus dem Ausländerzentralregister (AZR) liegen hingegen Angaben zu einzelnen Staatsangehörigkeiten bis auf Kreisebene vor. Die Gesamtanzahl der Ausländerinnen und Ausländer aus dem AZR weicht wegen der unterschiedlichen Datenquelle aber von der Bevölkerungsfortschreibung ab, sodass die AZR-Daten nicht zur Bestimmung von Anteilswerten an der Gesamtbevölkerung geeignet sind.
Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile seit dem Jahr 1950 nach Deutschland eingewandert sind. Die Ergebnisse beziehen sich auf die Bevölkerung in privaten Hauptwohnsitzhaushalten im Alter von 15 Jahren und älter. Die Bevölkerung in Gemeinschaftsunterkünften (zum Beispiel dort lebende Geflüchtete) ist in den Ergebnissen nicht enthalten.
Menschen mit Einwanderungsgeschichte lassen sich aufteilen auf Person mit eigener Wanderungserfahrung, die im Ausland geboren und selbst zugewandert sind und auf Personen die als Nachkommen von zwei Elternteilen mit eigener Wanderungserfahrung in Deutschland geboren sind. Entscheidend ist also ob der Geburtsort einer Person außerhalb Deutschlands liegt.
Eine Person hat eine Einwanderungsgeschichte, wenn sie selbst oder beide Elternteile außerhalb Deutschlands geboren und zugewandert sind. Ausländerinnen und Ausländer hingegen sind Personen, die nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügen, d.h. keinen deutschen Pass haben. Hierbei ist nicht das Geburtsland maßgeblich, sondern ausschließlich die aktuelle Staatsangehörigkeit.
Mit dem Begriff „Migration“ wird die räumliche Verlegung des Lebensmittelpunkts eines Menschen (umgangssprachlich: „Umzug“) beschrieben, wobei internationale Migration die Verlegung des Wohnorts über Staatsgrenzen hinweg bedeutet.
Die Einbürgerungsstatistik enthält Informationen zu den jährlichen Einbürgerungen, die dem Statistischen Landesamt von den Staatangehörigkeitsbehörden (Stadt- und Landkreise) übermittelt werden. Neben der bisherigen Staatsangehörigkeit der eingebürgerten Person liegen dabei Daten zu deren Alter, Geschlecht und Familienstand sowie zur Rechtsgrundlage der Einbürgerung vor. Bis zum Berichtsjahr 2023 wurde zudem der Fortbestand der bisherigen Staatsangehörigkeit erfasst.
Die Einbürgerungsstatistik umfasst ausschließlich Fälle, in denen Personen im Berichtszeitraum die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben. Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Geburt, durch Adoption oder im Rahmen des Zuzugs als Spätaussiedler oder Spätaussiedlerin wird hingegen nicht erfasst.
Weitere Informationen
Bevölkerung und Integration
Statistisches Bundesamt
Migration.Integration.Regionen
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Bevölkerungsfortschreibung, Ausländerzentralregister, Einbürgerungen, Wanderungen
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