:: 30/2017

Pressemitteilung 30/2017

Über 328 000 Pflegebedürftige im Land

3 Prozent der Baden‑Württemberger mit Leistungen aus der Pflegekasse – Fast die Hälfte mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes waren im Dezember 2015 in Baden‑Württemberg 328 297 Personen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Das sind 29 528 oder 9,9 Prozent mehr Pflegebedürftige als im Dezember 2013, dem Zeitpunkt der letzten Erhebung. Bezogen auf die gesamte Bevölkerung bedeutet dies, dass 3,0 Prozent der rund 10,9 Millionen Einwohner des Landes Leistungen aus der Pflegekasse erhalten (2013: 2,8 Prozent). Bei den 65-Jährigen und Älteren sind das bereits 12,7 Prozent und damit jeder Achte (272 678). Fast zwei Drittel der Pflegebedürftigen (63,7 Prozent) waren Frauen. Bei ihnen lag die Pflegequote sogar bei 3,8 Prozent.

Fast drei Viertel (72,0 Prozent) oder 236 220 aller Pflegebedürftigen wurden zu Hause gepflegt. Dabei waren unter den 328 297 Pflegebedürftigen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhielten, 170 104 Pflegegeldempfänger (51,8 Prozent), die ausschließlich von Angehörigen gepflegt und 66 116 Personen (20,1 Prozent), die von ambulanten Pflegediensten betreut wurden. Über ein Viertel (28,0 Prozent) oder 92 077 der Betroffenen wurde vollstationär in Heimen versorgt.

Für die ambulante und stationäre Versorgung der Pflegebedürftigen im Land standen 1 142 ambulante Pflegedienste sowie 1 716 voll- bzw. teilstationäre Pflegeheime zur Verfügung. Der Schwerpunkt der Pflegebedürftigkeit liegt naturgemäß bei den höheren Altersklassen. Ende 2015 waren 189 307 – und damit weit mehr als die Hälfte (57,7 Prozent) - der Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter. Dies entspricht einer Zunahme um 11,2 Prozent seit der letzten Erhebung. Sehr deutlich zeigt sich der Zusammenhang zwischen Alter und Pflegerisiko bei den Pflegehäufigkeiten1. Während von den unter 60-Jährigen nur 0,6 Prozent pflegebedürftig sind, müssen von den 90-Jährigen und älteren Baden‑Württembergern 63,4 Prozent gepflegt werden.

Ende 2015 wurden im Rahmen der Pflegestatistik 157 712 Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gezählt, d.h. mit Einschränkungen durch demenzbedingte Fähigkeitsstörungen, geistige Behinderungen oder psychische Erkrankungen. Dies entspricht einem Anteil von 48,0 Prozent an der Gesamtzahl der Pflegebedürftigen im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Die meisten dieser Menschen (44,1 Prozent) wurden dabei vollstationär in Pflegeheimen versorgt und 40,8 Prozent ausschließlich von Angehörigen zu Hause. Darüber hinaus gab es noch 24 215 Personen ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. Auch bei den Pflegebedürftigen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz war die Mehrzahl der Betroffenen weiblich (63,7 Prozent).

Wie das Statistische Landesamt weiter feststellt, waren insgesamt 53,7 Prozent aller Pflegebedürftigen in die Pflegestufe I eingruppiert, 33,5 Prozent erhielten Leistungen der Pflegestufe II, 12,4 Prozent waren in der Pflegestufe III eingestuft und 0,4 Prozent hatten zum Zeitpunkt der Erhebung noch keine Zuordnung. Dabei werden pflegebedürftige Menschen vor allem dann in Pflegeheimen versorgt, wenn sie einen sehr hohen Pflegebedarf haben. So ist bei den vollstationär versorgten Pflegebedürftigen der Anteil derer, die in den höheren Pflegestufen II und III eingruppiert sind, höher. Er lag Ende 2015 bei 61,4 Prozent. Der entsprechende Anteil bei den zu Hause durch ambulante Dienste versorgten Pflegebedürftigen lag bei 44,4 Prozent und bei den durch Angehörige versorgten Pflegegeldempfängern bei 38,1 Prozent.

1 Prozentualer Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung in der jeweiligen Altersklasse.