:: 291/2017

Pressemitteilung 291/2017

Fast flächendeckende Gebühr für entsorgtes Niederschlagswasser

Baden‑Württemberg: Neue interaktive Karten zu den Wasser- und Abwassergebühren jetzt online

Zu den aktuellen Wasser- und Abwassergebühren stehen im Internetangebot des Statistischen Landesamtes interaktive Gemeindekarten zum Abruf bereit. Die Karten zur Trinkwassergebühr, Schmutz- und Niederschlagswassergebühr sowie zur Grundgebühr zeigen auf einen Blick die deutlichen Unterschiede in der Gebührenhöhe zwischen den Gemeinden auf. Die Trinkwassergebühr schließt die Mehrwertsteuer auf die öffentliche Wasserversorgung mit ein; ausgewiesen sind die jeweiligen Tarife für die Haushaltskunden.

Nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes weisen die Karten zur Abwassergebühr darüber hinaus auch auf Unterschiede in der Gebührenstruktur hin (Schmutzwassergebühr, Niederschlagswassergebühr).

Während die Abwassergebühr in aktuell1 29 von den 1101 Gemeinden des Landes als sogenannte Einheitsgebühr allein auf Grundlage des Trinkwasserverbrauchs ermittelt wird, kommt es in den übrigen 1072 Gemeinden zur Trennung in eine Schmutz- und eine Niederschlagswassergebühr. Die 29 Gemeinden mit Einheitsgebühr finden sich in den jeweiligen Karten zur Schmutz- und Niederschlagswassergebühr qualitativ als eigene Klasse wieder; die konkrete Gebührenhöhe für Gemeinden mit Einheitsgebühr ist der Tabelle Trink- und Abwasserpreise entnehmbar.

Aus der Karte zur Grundgebühr für Wasser und Abwasser wird deutlich, dass im Land zusätzlich zur verbrauchs- und flächenabhängigen Gebühr in fast allen Gemeinden eine monatliche oder jährliche Grundgebühr erhoben wird.

In 1078 Gemeinden fällt eine Grundgebühr für die Trinkwasserversorgung an, die in 55 Gemeinden mit einer Grundgebühr für die Abwasserentsorgung ergänzt wird. Die Grundgebühr für diese 55 Gemeinden wird in der Karte als Summe dargestellt und die weitere Differenzierung erfolgt in der Tabelle Trinkwasser und Abwasser.

1 Die Erhebung der Wasser- und Abwasserentgelte findet regelmäßig zum Stichtag 1. Januar statt; die jüngst verfügbaren Daten beziehen sich auf 2017.