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Berufspendler

Ein Berufspendler der Berufspendlerrechnung Baden-Württemberg ist als Erwerbstätiger definiert, der werktäglich zwischen Wohnort und Arbeitsort pendelt (Tagespendlerkonzept). Befindet sich die Arbeitsstätte eines Berufspendlers in der gleichen Gemeinde wie das Wohngrundstück, so handelt es sich um einen innergemeindlichen Berufspendler, andernfalls um übergemeindliche Berufspendler. Mangels tiefergegliederter Informationen werden Erwerbstätige, die innerhalb einer Gemeinde pendeln und Erwerbstätige, die auf dem gleichen Grundstück wohnen und arbeiten, nicht unterschieden. Beide Personengruppen sind zu innergemeindlichen Pendlern zusammengefasst.