:: 271/2020

Pressemitteilung 271/2020

Wasserkosten im Land belaufen sich auf 228 Euro je Einwohner

Neues Rechenmodell für den Vergleich von Wassertarifen vorgestellt

2019 betrugen die Verbraucherkosten für Wasser 228 Euro je Einwohner, wovon auf den Trinkwasserbezug aus dem öffentlichen Netz 106 EUR und auf die Abwassersammlung und -reinigung 122 EUR entfielen. Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg hierzu mitteilt, wurden in einer Modellrechnung die einzelnen Gebührenbestandteile einer Wasserrechnung zu einem Jahreswert vereint. Die Gebührenbestandteile sind: Grundgebühren, auf den Wasserverbrauch bezogene Wasser- und Abwassergebühren sowie flächenbezogene Niederschlagswassergebühren.

Die Unterschiede in den Verbraucherkosten für Wasser zwischen den Gemeinden sind groß. Die Kostenspanne lag 2019, und zwar auf Basis des angewandten Rechenmodells, zwischen 94 Euro und 442 Euro. Auch die Veränderung der Wasserkosten zwischen 2018 und 2019 war bei den Gemeinden unterschiedlich. Bei ungefähr einem Drittel der Gemeinden stiegen die Verbraucherkosten und in der Mehrzahl der Gemeinden blieben die Kosten konstant oder sanken sogar. In den Wassergebühren kommen die (unterschiedlichen) örtlichen Gegebenheiten zum Beispiel in der Siedlungsstruktur, der Verfügbarkeit geeigneter Wasservorkommen oder im Gewässerschutz zum Ausdruck, die den Aufwand für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung beeinflussen.

Unterschiede in den Kostenstrukturen

Wie das Statistische Landesamt Baden-Württemberg weiter mitteilt, erlaubt die Jahresrechnung 2019 auch einen Blick auf die Struktur der Verbraucherkosten im Durchschnitt aller Gemeinden des Landes. Wiederum auf Basis des angewandten Rechenmodells trug die Grundgebühr gut 10 % und die verbrauchsbezogene Gebühr rund 90 % zu den Trinkwasserkosten bei. Beim Abwasser machte die Grundgebühr durchschnittlich sogar nur 0,3 % der Verbraucherrechnung aus, rund 30 % entfielen auf die Niederschlagswassergebühr und 70 % auf die am Trinkwasserverbrauch orientierte Abwassergebühr.

Ganz anders ist die Kostenstruktur bei den Betreibern der Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen. Die Kosten für die Instandhaltung der Infrastruktur sowie für Verwaltungs- und Personalkosten fallen dort – im beinahe umgekehrten Verhältnis zur Kostenstruktur bei den Verbrauchern – zu rund 80 % unabhängig von der Wassermenge an. Somit wird der Großteil dieser Fixkosten für die Ver- und Entsorgung durch die vom Verbrauch abhängigen Gebühren und nicht durch die Grundgebühren gedeckt.