:: 10/2021

Pressemitteilung 10/2021

Weiterer Meilenstein zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022

Alle 1101 Gemeinden Baden-Württembergs liefern Melderegisterdaten zum Stichtag 7. Februar 2021

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereiten für den Zensus 2022 den bundesweiten Rahmen für die vierte Melderegisterdatenlieferung im Februar 2021 vor. In den Melderegistern der Gemeinden sind die demografischen und geografischen Basisdaten (u. a. Geburtsort und -datum, Nationalität, Wohnanschrift) zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert. Alle 1 101 Gemeinden Baden-Württembergs liefern Melderegisterdaten zum Stichtag 7. Februar 2021.

Zur Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 sind insgesamt sechs Datenlieferungen aus den Melderegistern sowie zusätzlich eine Pilotdatenlieferung vorgesehen. Die bereits erfolgten Datenübermittlungen umfassten im Wesentlichen Informationen zu den Anschriften der in Deutschland gemeldeten Personen. Mit der jetzigen Melderegisterdatenlieferung zum Stichtag 7. Februar 2021 gemäß § 5 Zensusgesetz 2021, in Verbindung mit Art. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus in das Jahr 2022, erfolgt nun die Aktualisierung des sogenannten Referenzdatenbestandes. Der Referenzdatenbestand enthält alle Anschriften aus den Melderegister- und Vermessungsämtern sowie demografische Angaben zu den dort gemeldeten Personen. Er dient dem Zensus 2022 als Grundlage für die Ziehung der Haushaltsstichprobe sowie zur Bereitstellung der Anschriften für die Erhebung an Sonderbereichen und aktueller Eigentümeranschriften, die für die Gebäude- und Wohnungszählung benötigt werden.

Die Kommunen in Baden-Württemberg wurden vom Statistischen Landesamt bereits über die erforderlichen Schritte informiert. Bereits beim Dateneingang erfolgen erste Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen sowie die Sicherstellung auf Vollzähligkeit der Datenlieferung pro Gemeinde. Der technische Datenempfang aus den Melderegistern erfolgt zentral beim Statistischen Bundesamt. Das Statistische Landesamt erteilt die Freigabe und die Weitergabe der Landesdaten an den Referenzdatenbestand.

Der ursprünglich für 2021 vorgesehene Zensus wird aufgrund der Corona-Pandemie in das Jahr 2022 verschoben. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verschiebung des Zensus steht als neuer Stichtag der 15. Mai 2022 fest.