Zensus 2022

Im Jahr 2022 wurde in Deutschland nach rund 10 Jahren wieder ein Zensus durchgeführt, der sowohl eine Volkszählung als auch eine Gebäude- und Wohnungszählung umfasst. Mit dem Zensus werden in Deutschland sowohl die amtliche Einwohnerzahl als auch eine Reihe von Daten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Gebäude-/Wohnsituation erhoben. Angesichts der umfangreichen Nutzung von Verwaltungsdaten wird der Zensus 2022 wie auch der Zensus 2011 als »registergestützt« bezeichnet.

Die Erhebungsteile des Zensus

Der Zensus umfasst folgende Erhebungen:

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Bei der Haushaltsstichprobe wurden etwa 1,7 Millionen Personen in privaten Haushalten in Baden-Württemberg persönlich um Auskunft gebeten, um Über- und Untererfassungen in den Melderegistern zu erkennen und weitere Merkmale wie beispielsweise das Bildungsniveau zu erfassen. Die Befragung führten offizielle Erhebungsbeauftragte von örtlichen Erhebungsstellen durch.

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Zur Prüfung der Qualität der in der Haushaltsstichprobe und den Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen ermittelten Einwohnerzahl wurde eine Wiederholungsbefragung (WDH) durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg durchgeführt. Dazu wurden an 4% der Anschriften der Haushaltsstichprobe bzw. der Anschriften mit Wohnheimen erneut Befragungen durchgeführt. Direkt vom Statistischen Landesamt bestellte ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte führten die Befragung (kurze Interviews) in Baden-Württemberg durch. Die Wiederholungsbefragung lief zeitlich parallel zur Befragung an Anschriften der Haushaltsstichprobe bzw. der Anschriften mit Wohnheimen.

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In etwa 10.000 Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wurde jede Bewohnerin und jeder Bewohner über eine Vollerhebung erfasst, da die notwendige Qualität der Melderegisterdaten in diesen sogenannten Sonderbereichen aufgrund der besonderen Wohnform nicht unmittelbar gegeben ist.

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Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) wurden rund 3 Millionen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. Verwalterinnen und Verwalter zu Gebäuden mit Wohnraum und Wohnungen befragt, um verlässliche Informationen über den Wohnungsbestand und die Wohnsituation der Bevölkerung zu erhalten.

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Zudem wurden ca. 1.700 sogenannte Großeigentümerinnen und Großeigentümer, wie z.B. private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, um Auskunft für die Gebäude- und Wohnungszählung ersucht. Als Großeigentümer zählt, wer gewerblich tätig ist und einen Bestand von mindestens 50 Gebäuden mit Wohnraum und/oder Wohnungen im Eigentum oder in der Verwaltung hat.

Der Zensus erforderte eine »Generalprobe«

Ein Großprojekt wie der Zensus 2022 benötigt eine lange Vorlaufzeit. Die sogenannten Pretests – also Testerhebungen – und Vorbefragungen dienten dazu, Erhebungsinstrumente zu optimieren und Erhebungswege zu testen, um eine reibungslose Haupterhebung im Jahr 2022 gewährleisten zu können.

Den rechtlichen Rahmen für die vorbereitenden Arbeiten bilden das Zensusvorbereitungsgesetz 2022 und das Zensusgesetz 2022. Sie regeln alle notwendigen Schritte zum Aufbau der für den registergestützten Zensus erforderlichen Infrastruktur sowie zum Aufbau und zur Pflege des Steuerungsregisters.

Teilnahme am Zensus 2022 ist beendet

Die Befragungen des Zensus 2022 für Bürgerinnen und Bürger sind erfolgreich abgeschlossen. Deutschlandweit sind über 30 Millionen Antworten zum Zensus 2022 eingegangen. Nun gilt es, die Qualität der erhobenen Daten zu sichern und weiterzuverarbeiten. Anschließend werden die Ergebnisse des Zensus digital, offen und kostenfrei bereitgestellt.

Unterschiede zwischen Mikrozensus und Zensus

Gesetze

Datenschutz

Veröffentlichungen aus Baden-Württemberg

Informationen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder

Zensus 2011

Im Jahr 2011 fand in Deutschland erstmals ein registergestützter Zensus statt, bei dem im Unterschied zu einer traditionellen Volkszählung Daten aus Verwaltungsregistern genutzt wurden. Es war die erste gesamtdeutsche Zählung seit der Wiedervereinigung.