:: 203/2021

Pressemitteilung 203/2021

Kommunaler Finanzausgleich 2020: Rund 13 Milliarden Euro an Zuweisungen für den kommunalen Bereich

Baden-Württemberg: Plus von mehr als 82 % gegenüber 2010

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes hat der kommunale Bereich1 in Baden-Württemberg im Jahr 2020 insgesamt 12,9 Milliarden (Mrd.) Euro an Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches erhalten2. Das entspricht pro Einwohnerin und Einwohner einem Betrag von 1 163 Euro. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 0,65 Mrd. Euro (+5,3 %) oder um 55 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Im Vergleich zu 2010 ist dies ein Plus von 5,8 Mrd. Euro (+81,9 %) oder von 503 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Die Schlüsselzuweisungen haben mit einem Volumen von rund 8,16 Mrd. Euro deutlich den größten Anteil im kommunalen Finanzausgleich. Die Förderung der Kinderbetreuung mit 2 Mrd. Euro und der Schullastenausgleich mit 1,24 Mrd. Euro sind die weiteren »bedeutsamen« Zuweisungsarten.

Diese drei Bereiche werden nachfolgend kurz erläutert.

Mit einem Anteil von 63 % an den gesamten Zuweisungen sind die Schlüsselzuweisungen für den kommunalen Bereich die wichtigste Einnahme aus dem kommunalen Finanzausgleich. Die Schlüsselzuweisungen dienen zur Deckung der kommunalen Aufgaben, die ggf. nicht durch die eigenen Steuereinnahmen abgedeckt werden können. Mit den Schlüsselzuweisungen soll jedoch der Bedarf nicht vollständig ausgeglichen werden, da sonst der Anreiz höhere Steuereinnahmen zu erzielen, schwinden würde (»Übernivellierungsverbot«).

Für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen auf die einzelnen Zahlungsempfänger sind die jeweiligen Einwohnerzahlen maßgebend.

Im Jahr 2020 wurden Schlüsselzuweisungen in Höhe von 8,16 Mrd. Euro (735 Euro je Einwohnerin und Einwohner) ausgezahlt. Das ist eine Steigerung zu 2019 um 575 Mill. Euro (+7,6 %) oder 50 Euro mehr je Einwohnerin und Einwohner. Im Vergleich zu 2010 ist dies ein Plus von 3,8 Mrd. Euro (+87,2 %) oder 330 Euro je Einwohnerin und Einwohner.

Der Ausbau und die Förderung der Kinderbetreuung in den Kommunen ist weiterhin von großer politischer und gesellschaftlicher Bedeutung. Es wurden dafür 2 Mrd. Euro (181 Euro je Einwohnerin und Einwohner) bereitgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 339 Mill. Euro (+20,3 %) oder 30 Euro mehr je Einwohnerin und Einwohner. Ein Großteil des Anstieges ist auf die Kindergartenförderung (3- bis unter 7-jährigen Kinder) sowie auf die erstmalige Unterstützung der »pädagogischen Leitungszeit« in den Tageseinrichtungen zurückzuführen. Seit 2010 hat sich der Zuweisungsbetrag von seinerzeit 512 Mill. Euro somit fast vervierfacht.

Im Bereich der Kindergartenförderung erhalten die Kommunen pauschale Zuweisungen als Ausgleich für die bei der Betreuung der 3- bis unter 7- jährigen Kinder anfallenden Kindergartenlasten. Des Weiteren gibt es Zuweisungen zu den Betriebskosten im Rahmen der Kleinkindförderung für die unter 3- jährigen Kinder. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Anzahl der Kinder, die in den – auf kommunalem Gebiet liegenden – Einrichtungen betreut werden. Dabei werden die Kinderzahlen entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit unterschiedlich gewichtet. Eine längere Betreuungszeit entspricht dabei einer höheren Gewichtung.

Die Verteilung der Zuweisung zur Förderung der »pädagogischen Leitungszeit« erfolgt auf die Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet ansässigen Tageseinrichtungen und Gruppen. Je mehr Gruppen eine Einrichtung hat, umso höher ist die Gewichtung.

Der Schullastenausgleich ist die drittgrößte Zuweisungsart im kommunalen Finanzausgleich. Die hierbei verteilten Mittel beliefen sich in 2020 auf gut 1,24 Mrd. Euro (112 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Diese Zuweisungen sanken im Vergleich zum Vorjahr um 123 Mill. Euro (−9 %) oder 11 Euro je Einwohnerin und Einwohner. Dies beruht darauf, dass im Jahr 2019 eine einmalige pauschale Förderung vom Land für die Digitalisierung an Schulen in Höhe von 145 Millionen Euro ausbezahlt wurde. Gegenüber 2010 ist die Höhe dieser Zuweisungsart um 322 Mill. Euro (+35 %) oder 27 Euro je Einwohnerin und Einwohner gestiegen.

Mit einem Volumen von knapp über 1 046 Mill. Euro (2019: 1 025 Mill. Euro, 2010: 750 Mill. Euro) wurden davon die sogenannten Sachkostenbeiträge auf die kommunalen Schulträger je Schülerin und Schüler verteilt. Dieser Sachkostenbeitrag wird für jede Schulart, jede Schulstufe sowie für Schulen mit Voll- und Teilzeitunterricht verschieden hoch festgesetzt. Er wird dabei so bemessen, dass die laufenden Schulkosten angemessen ausgeglichen werden sollen. Die restlichen Mittel des Schullastenausgleiches wurden für die Kosten der Schülerbeförderung mit rund 194 Mill. Euro (2019: 194 Mill. Euro, 2010: 170 Mill. Euro) auf die Stadt- und Landkreise verteilt.

Von den insgesamt 12,9 Mrd. Euro an Zuweisungen im Jahr 2020 sind mit 6,9 Mrd. Euro (764 Euro je Einwohnerin und Einwohner) mehr als die Hälfte (53,4 %) an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden geflossen. Die 9 Stadtkreise erhielten dabei, mit einem Anteil von 24,8 % an den Zuweisungen insgesamt, 3,2 Mrd. Euro (1 535 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Auf die 35 Landkreise, als eigene Verwaltungseinheit, entfielen gut 2,8 Mrd. Euro (308 Euro je Einwohnerin und Einwohner). Dies entspricht einem Anteil von 21,5 %. Die kommunalen Zweckverbände erhielten noch rund 40,7 Mill. Euro an Zuweisungen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass sich die Gemeinden und die Stadt- und Landkreise an den insgesamt ausgezahlten Zuweisungen mit der sogenannten Finanzausgleichsumlage beteiligten, die das Land jährlich erhebt und die sich, vereinfacht ausgedrückt, an der Steuerkraft orientiert. In 2020 entsprach dies einem Betrag von rund 4,8 Mrd. Euro. Davon flossen rund 85 % wieder in die zu verteilende Masse.

Im folgenden Schaubild wird die Höhe der weiteren Zuweisungsarten dargestellt.

1 Gemeinden (Stadtkreise, kreisangehörige Gemeinden), Landratsämter, kommunale Zweckverbände

2 Ohne Zuweisungen aus dem Ausgleichstock gem. § 13 Finanzausgleichsgesetz.

Schaubild 1: Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2020 in Baden-Württemberg
Schaubild 1: Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2020 in Baden-Württemberg
Tabelle 1
Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich in Baden-Württemberg 2010, 2019 und 2020
Leistungsart202020192010
Mill. EUR

Datenquelle: Kommunaler Finanzausgleich Baden-Württemberg.

Schlüsselzuweisungen8.1567.5814.357
Sonstige Zuweisungen, Fremdenverkehr, Ausbildung geh. Verwaltungsdienst724755572
Schullastenausgleich (einschl. Förderung Digitalisierung für 2019)1.2401.363918
Soziallastenausgleich8779106
Verkehrslastenausgleich (Straßen, ÖPNV)200197205
Familienleistungsausgleich465505424
Kinderbetreuung2.0091.670512
Integrationslastenausgleich (seit 2017)26101
Insgesamt12.90612.2537.094