:: 341/2021

Pressemitteilung 341/2021

Zensus 2022: 103 Erhebungsstellen in Baden-Württemberg

Rund 12 000 Interviewerinnen und Interviewer in ganz Baden-Württemberg gesucht

In Vorbereitung auf den Zensus 2022 wurden in den Kommunen Baden-Württembergs Erhebungsstellen eingerichtet. Ihre Aufgaben sind im Zensusausführungsgesetz des Landes Baden-Württemberg geregelt. Nach Information des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg ist die Einrichtung der insgesamt 103 Erhebungsstellen nun weitestgehend abgeschlossen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der örtlichen Erhebungsstellen werden das Statistische Landesamt Baden-Württemberg beim Zensus 2022 im Rahmen der stichprobenhaften Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften unterstützen. Die Erhebungsstellenleitungen kümmern sich dabei eigenverantwortlich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination der Interviewerinnen und Interviewer, den sogenannten Erhebungsbeauftragten. Des Weiteren sind die Erhebungsstellen auch Anlaufpunkt für alle Einwohnerinnen und Einwohner in ihrem Erhebungsgebiet, um Fragen zur Personenerhebung beim Zensus 2022 zu klären.

Im Rahmen des Zensus wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Stichtag ist der 15. Mai 2022. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Die erhobenen Daten werden strikt geheim gehalten. Aufgrund des Rückspielverbots für die amtliche Statistik in Verwaltungsbereiche ist dabei sichergestellt, dass die erhobenen Angaben nur für statistische Zwecke verwendet werden. Zudem erfordert die Statistische Geheimhaltung besondere Schutzmaßnahmen für den Zugriff auf Daten in den Erhebungsstellen. Die Erhebungsstellen werden daher räumlich, organisatorisch und personell von anderen kommunalen Verwaltungsstellen getrennt. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Interviewerinnen und Interviewer haben das Datengeheimnis strikt zu beachten und unterliegen der statistischen Geheimhaltungspflicht.

Ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 werden rund 12 000 ehrenamtliche Interviewerinnen und Interviewer in Baden-Württemberg unterwegs sein, um die Befragungen für den Zensus 2022 durchzuführen. Voraussetzungen für die Tätigkeit als interviewende Person sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit sowie zeitliche Flexibilität. Für die ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Aus Datenschutzgründen dürfen die Erhebungsbeauftragten nicht in der unmittelbaren Nähe ihrer Wohnung eingesetzt werden. Außerdem dürfen sie die aus ihrer Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse über Auskunftspflichtige zu keinem Zeitpunkt für andere Zwecke als den Zensus verwenden.