:: 99/2022

Pressemitteilung 99/2022

Lieferung der Melderegisterdaten aller Gemeinden Baden-Württembergs zum Stichtag 15. Mai 2022

Melderegister sind wichtigste Datenquelle des registergestützten Zensus 2022

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder bereiten für den Zensus 2022 den bundesweiten Rahmen für die sechste Melderegisterdatenlieferung im Mai 2022 vor. In den Melderegistern der Gemeinden sind die demografischen und geografischen Basisdaten (u. a. Nachname, Vornamen, Geschlecht, Familienstand, Geburtsort und -datum, Nationalität, Wohnanschrift) zu jeder in Deutschland gemeldeten Person gespeichert. Alle 1101 Gemeinden Baden-Württembergs übermitteln nach § 5 Zensusgesetz 2022 elektronisch für jede gemeldete Person die Melderegisterdaten zum Stichtag – den 15. Mai 2022 – dem Statistischen Landesamt.

Die jetzige Melderegisterdatenlieferung dient der Aktualisierung des Steuerungsregisters und damit der Durchführung des registergestützten Zensus 2022. Das Steuerungsregister ist nach § 3 Zensusvorbereitungsgesetz 2022 unter anderem Auswahlgrundlage für die beim Zensus vorgesehenen Stichprobenerhebungen und wird auch für die Prüfung auf Vollzähligkeit der in den Zensus einzubeziehenden Gebäude, Wohnungen und Personen und der Bewertung der Qualität der Erhebungen verwendet.

Die Kommunen in Baden-Württemberg wurden vom Statistischen Landesamt bereits über die erforderlichen Schritte informiert. Schon beim Dateneingang finden neben Schemaprüfungen auch Spezifikationsprüfungen statt. Der technische Datenempfang aus den Melderegistern erfolgt zentral beim Statistischen Bundesamt. Das Statistische Landesamt erteilt die Freigabe und die Weitergabe der Landesdaten an den Referenzdatenbestand.

Eine letzte Melderegisterdatenlieferung wird zum Stichtag 14. August 2022 erfolgen, um nachträgliche Meldungen zum Zensus-Stichtag innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten zu berücksichtigen.