:: 255/2022

Pressemitteilung 255/2022

2021 rund 4 760 Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg

Starker Anstieg bei der Inobhutnahme von unbegleitet einreisenden Minderjährigen aus dem Ausland

In akuten Krisensituationen werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu ihrem Schutz von Jugendämtern in Obhut genommen. Sie werden vorläufig in einer geeigneten Einrichtung oder bei einer geeigneten Person untergebracht. Ein solches Eingreifen der Jugendämter war nach Feststellung des Statistischen Landesamtes im Jahr 2021 in Baden-Württemberg in 4 763 Fällen notwendig (+11 % im Vergleich zum Vorjahr). In 1 484 Fällen handelte es sich um vorläufige und in 3 279 Fällen um reguläre Inobhutnahmen (siehe methodischer Hinweis). Auf Bundesebene wurde ein Anstieg der Inobhutnahmen im Vergleich zum Vorjahr um 5 % verzeichnet. Zwischen den Stadt- und Landkreisen Baden-Württemberg schwanken die Veränderungen zum Vorjahr stark: Während in einigen Stadtkreisen wie Karlsruhe, Stuttgart oder Freiburg die Anzahl der Inobhutnahmen stark gestiegen ist, ist sie in anderen Kreisen wie Schwäbisch Hall oder dem Hohenlohekreis deutlich gesunken.

In folgenden Fällen sind Kinder oder Jugendliche von einem Jugendamt in Obhut zu nehmen:

  • Wenn die Minderjährigen selbst um Obhut bitten. Im Jahr 2021 war dies in Baden-Württemberg in 834 Fällen der Grund für die Inobhutnahme (+0,2 % im Vergleich zum Vorjahr).
  • Wenn eine dringende Kindeswohlgefährdung vorliegt. Die Anzahl dieser Fälle befand sich im Jahr 2021 mit 2 727 auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Im Jahr 2020 wurde hier ein Rückgang von 12 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet.
  • Bei unbegleiteter Einreise von Minderjährigen aus dem Ausland. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl dieser Fälle besonders stark gestiegen (+66 %). Im Jahr 2021 wurden in 1 202 Fällen unbegleitete Minderjährige in Obhut genommen.

Von den Kindern und Jugendlichen, die 2021 in Obhut genommen wurden, hatten 38 % das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht, 62 % waren im Alter von 14 bis unter 18 Jahren.

Schaubild 1: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2020 und 2021
Schaubild 1: Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2020 und 2021
Tabelle 1
Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2020 und 2021
StadtKreis (SKR)
Landkreis (LKR)
Land
20202021
Anzahl1)

1) Doppelzählungen sind möglich, wenn z. B. zunächst vorläufig nach § 42a SGB VIII und im Anschluss noch einmal regulär nach § 42 Absatz 1 Nummer 3 SGB VIII in Obhut genommen wurde.

Datenquelle: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

Baden-Württemberg4.2874.763
Stuttgart (SKR)482571
Böblingen (LKR)125106
Esslingen (LKR)182188
Göppingen (LKR)6044
Ludwigsburg (LKR)78111
Rems-Murr-Kreis (LKR)141139
Heilbronn (SKR)13096
Heilbronn (LKR)127123
Hohenlohekreis (LKR)4917
Schwäbisch Hall (LKR)9760
Main-Tauber-Kreis (LKR)3042
Heidenheim (LKR)4542
Ostalbkreis (LKR)84108
Baden-Baden (SKR)2031
Karlsruhe (SKR)376509
Karlsruhe (LKR)140122
Rastatt (LKR)2822
Heidelberg (SKR)7575
Mannheim (SKR)317294
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR)3140
Rhein-Neckar-Kreis (LKR)84124
Pforzheim (SKR)9181
Calw (LKR)1431
Enzkreis (LKR)2034
Freudenstadt (LKR)2250
Freiburg im Breisgau (SKR)240306
Breisgau Hochschwarzwald (LKR)8058
Emmendingen (LKR)3246
Ortenaukreis (LKR)270313
Rottweil (LKR)47
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR)4975
Tuttlingen (LKR)7692
Konstanz (LKR)102110
Lörrach (LKR)94106
Waldshut (LKR)2618
Reutlingen (LKR)6981
Tübingen (LKR)3962
Zollernalbkreis (LKR)9373
Ulm (SKR)3380
Alb-Donau-Kreis (LKR)6299
Biberach (LKR)511
Bodenseekreis (LKR)5744
Ravensburg (LKR)3662
Sigmaringen (LKR)7260