Pressemitteilung 64/2025
Neue Wasserstofferhebung startet im Frühjahr 2025
Rechtsverordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff verabschiedet
Im März 2025 startet das Statistische Landesamt Baden-Württemberg eine neue Erhebung über Aufkommen, Verwendung und Abgabe von Wasserstoff und den Wasserstoffderivaten Ammoniak und Methanol. Die deutschlandweite Erhebung wird jährlich bei allen Betreibern von Anlagen zur Erzeugung oder Speicherung von Wasserstoff oder der Wasserstoffderivate Ammoniak und Methanol sowie bei Lieferanten und Großhändlern, die Wasserstoff oder die Derivate Ammoniak und Methanol an Letztverbraucher oder Wiederverkäufer abgeben, durchgeführt. Damit werden in der amtlichen Statistik erstmals für das Berichtsjahr 2024 wesentliche Angaben zu Produktionsanlagen, Erzeugung, Energieträgereinsatz, Speicherung, Abgabe, Verbrauch, Verlusten sowie zu Ein- und Ausfuhr für Wasserstoff und Ammoniak erfasst. Für Methanol werden die Daten ab 2026 für das Berichtsjahr 2025 erhoben.
Die neue Erhebung dient der Erfüllung von statistischen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Union. Daneben sind die Daten auch für die Erstellung der Energiebilanzen des Bundes und der Länder erforderlich.
Hohe politische Bedeutung von Wasserstoff
Wasserstoff als Energieträger besitzt vielfältige Einsatzmöglichkeiten, beispielsweise in der Energiewirtschaft oder den Sektoren Industrie und Verkehr. Die politische Bedeutung von Wasserstoff für die Umsetzung der Energiewende in Deutschland und das Erreichen der Klimaziele ist daher hoch. Die Bundesregierung hat im Juni 2020 die Nationale Wasserstoffstrategie beschlossen und damit Ziele für die zukünftige Erzeugung, Nutzung und den Transport von Wasserstoff und seinen Derivaten in Deutschland gesetzt. Mit der Fortschreibung der Nationalen Wasserstoffstrategie im Juli 2023 wurden die Ziele an aktuelle Entwicklungen angepasst. Unter anderem soll die Elektrolysekapazitäten weiter erhöht und der Aufbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland beschleunigt werden, um den künftigen Wasserstoffbedarf bis 2030 decken zu können. Auch auf Landesebene wurde im Dezember 2020 die Wasserstoff-Roadmap Baden-Württemberg verabschiedet, mit dem Ziel den Südwesten zu einem führenden Standort für Wasserstoff zu machen. Um die Fortschritte bei der Umsetzung der gesetzten Wasserstoffziele besser bewerten zu können, liefert die neue Erhebung zukünftig eine wertvolle Datengrundlage.
Die Verordnung zur energiestatistischen Erhebung von Wasserstoff ist am 31. 12. 2024 in Kraft getreten. Ziel der Rechtsverordnung ist die Gewinnung von verlässlichen Daten für den Energieträger Wasserstoff und die Wasserstoffderivate Ammoniak und Methanol. Die Verordnung bildet die Voraussetzung dafür, dass Daten für die Erfüllung erweiterter europäischer Berichtspflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 1099/2008 und für die Umsetzung EU-rechtlicher Vorgaben gemäß der Richtlinie (EU) 2018/2001 für den Einsatz von erneuerbaren Brennstoffen nicht biogenen Ursprungs im Industriesektor, erhoben werden dürfen. Die Grundlage für die Rechtsverordnung bildet § 12 Absatz 1 Nummer 3 des Energiestatistikgesetzes.