:: 8/2006

Baden-württembergische Justizvollzugsanstalten im Jahr 2005 voll ausgelastet

Um den Bedarf an Haftplätzen in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten hinreichend zu decken, ist eine ständige Beobachtung der Auslastungssituation und deren Entwicklung unerlässlich. Dies gilt im besonderen Maße vor dem Hintergrund der jüngsten Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2005, einer verfassungskonformen Gemeinschaftsunterbringung und den gesetzlichen Geboten der Einzelunterbringung gerecht zu werden.

Zum Stichtag 30. November 2005 kamen in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten auf 420 Haftplätze für Frauen und 8 012 Haftplätze für Männer tatsächliche Belegungen mit 441 weiblichen bzw. 7 881 männlichen inhaftierten Personen. Daraus ergab sich im Strafvollzug der Frauen landesweit mit einer Auslastungsquote von 105 % eine leichte Überbelegung. Im Strafvollzug der Männer waren, mit einer Auslastungsquote von 98 %, so gut wie alle Haftplätze belegt. Bei insgesamt 8 432 Haftplätzen waren die 20 Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg mit einer Gesamtbelegung von 8 322 Inhaftierten und einer Auslastungsquote von insgesamt 99 % voll ausgelastet. Da es sich hierbei um landes-durchschnittliche Ergebnisse zur Belegung der Justizvollzugsanstalten handelt, kann die Situation in einzelnen Justizvollzugsanstalten durchaus von diesem Landesdurchschnitt abweichen.

Die Überbelegung im Strafvollzug der Frauen reduzierte sich gegenüber ihrem Höchststand im Jahr 2003 deutlich. Bei einer Auslastungsquote von seinerzeit 139 % kamen 2003 auf 345 Haftplätze für Frauen noch 481 weibliche Häftlinge. Im Strafvollzug der Männer verringerte sich die Belegung gegenüber 2004 um 40 von 7 921 auf 7 881 Inhaftierte. Insgesamt hat sich die Auslastungssituation in den baden-württembergischen Justizvollzugsanstalten seit 2002 entspannt.

Von den 8 322 Inhaftierten verbüßten

eine Freiheitsstrafe15 502
waren in Untersuchungshaft1 929
im Jugendstrafvollzug519
aus sonstigen Gründen inhaftiert2372

Mit einer landesdurchschnittlichen Kapazitätsauslastung der Justizvollzugsanstalten von 99 % lag Baden-Württemberg im November 2005 mit den Ländern Hessen und Nordrhein-Westfalen im Bundesdurchschnitt. Die mit Abstand höchste Auslastung verzeichnete der Freistaat Thüringen mit einer landesweiten Überbelegung von 20 % vor dem Freistaat Bayern. Eine deutliche Unterbelegung ergab sich für Hamburg mit einer Auslastung von 88 % gefolgt von den Ländern Brandenburg mit 90 % sowie Schleswig-Holstein und Bremen mit 91 bzw. 92 %.

1 Einschließlich der 61 Sicherungsverwahrten.

2 Beispielsweise Abschiebungshaft oder Beugehaft, die im Verwaltungsvollstreckungsverfahren in Betracht kommt, wenn das Zwangsgeld uneinbringlich ist. Sie beträgt mindestens einen Tag, höchstens zwei Wochen.