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Einzeldaten der Bevölkerungsstatistik – Wanderungsbewegungen und Einbürgerungen in Deutschland

In Heft 12/2006 des Statistischen Monatshefts Baden‑Württemberg wurden Einzeldaten zur natürlichen Bevölkerungsbewegung vorgestellt, die mithilfe des Forschungsdatenzentrums für wissenschaftliche Auswertungen genutzt werden können. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick zu Mikrodaten aus der Wanderungs- sowie der Einbürgerungsstatistik. Nach einer Beschreibung von Datenerhebung und -aufbereitung werden ausgewählte Merkmale anhand kleinerer Auswertungsbeispiele näher dargestellt. Hierdurch soll ein erster Eindruck über die Analysemöglichkeiten von Einzeldaten aus diesen beiden Statistiken vermittelt werden.

Aufgaben und Ziele der Wanderungs- und der Einbürgerungsstatistik

Die Wanderungsstatistik stellt, wie die Statistiken zur natürlichen Bevölkerungsbewegung, eine Grundlage für die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes dar. Darüber hinaus lassen sich mit dieser Statistik Aussagen zu Art und Umfang der räumlichen Bevölkerungsbewegung innerhalb Deutschlands sowie über die Grenzen der Bundesrepublik hinweg treffen. Die Wanderungsstatistik ist somit, neben den Statistiken zur natürlichen Bevölkerungsbewegung, eine weitere Datengrundlage, mit der sich demografische Prozesse in Deutschland beobachten und analysieren lassen. Rechtsgrundlage für die Wanderungsstatistik ist das Bevölkerungsstatistikgesetz.1

Demgegenüber bildet das Staatsangehörigkeitsgesetz2 die Rechtsgrundlage für die Einbürgerungsstatistik. Mit Daten aus der Einbürgerungsstatistik lassen sich Aussagen über Auswirkungen gesetzlicher Maßnahmen zur Einbürgerung treffen. Diese Statistik bildet somit eine Informationsgrundlage für Fragen zum Staatsangehörigkeitsrecht oder zur Einbürgerungspolitik in der Bundesrepublik.

Sowohl die Wanderungs- als auch die Einbürgerungsstatistik (vgl. i‑Punkt) bieten wesentliche Informationen zur Migration in Deutschland. Beide Statistiken erfassen dieses Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln.

Datenerhebung und -aufbereitung

Daten über Wanderungsbewegungen werden im Rahmen einer einheitlichen Bundesstatistik in den alten Bundesländern bereits seit 1950 erhoben. Für die Einbürgerungsstatistik gibt es erst seit dem Jahr 2000 eine bundeseinheitliche gesetzliche Regelung. Davor wurden Einbürgerungen im Rahmen einer koordinierten Länderstatistik erfasst.

Alle für die Wanderungsstatistik relevanten Informationen über Zu- und Fortzüge bzw. über einen Statuswechsel der Wohnung werden von den Meldebehörden erfasst und durch den Versand von Meldescheinen oder in elektronischer Form an die Statistischen Landesämter weitergeleitet. Die Daten zur Einbürgerungsstatistik übermitteln die Einbürgerungsbehörden. Für Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland sind hierbei die Einbürgerungsbehörden des jeweiligen Bundeslandes zuständig. Bei Personen mit Wohnsitz im Ausland nimmt das Bundesverwaltungsamt die Einbürgerung vor.

In den Statistischen Landesämtern werden – soweit die Daten nicht bereits elektronisch übermittelt wurden – im Rahmen der Datenaufbereitung Einzeldatensätze für Wanderungsfälle und Einbürgerungen erstellt. Während in der Folge für jede Einbürgerung genau ein Datensatz vorliegt, sind es – zumindest bei der Binnenwanderung – für jeden Wanderungsfall zwei. Hintergrund hierfür ist die Bevölkerungsfortschreibung in den einzelnen Bundesländern.

Zur Erfassung von Zuzügen aus dem Ausland werden die Daten über Anmeldungen und von Fortzügen ins Ausland die über Abmeldungen herangezogen. Bei der Binnenwanderung bedeutet jeder Zuzug in eine Gemeinde im Bundesgebiet automatisch einen Fortzug aus einer anderen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt aber ausschließlich auf der Grundlage von Anmeldungen bzw. Meldungen über einen Statuswechsel der Wohnung. Warum ist dies so?

Bei der Anmeldung in einer Gemeinde bzw. der Änderung des Wohnungsstatus wird bei der Binnenwanderung immer auch die Herkunftsgemeinde erfasst. Angaben über die Herkunftsgemeinde sind somit in allen Zuzugsdatensätzen enthalten. Mithilfe dieser Information wird aus einem Zuzugsdatensatz ein damit verbundener Fortzugsdatensatz für die Herkunftsgemeinde erstellt. Seit dem Jahr 2002 besteht für Umzüge innerhalb Deutschlands keine Abmeldepflicht bei der Herkunftsgemeinde mehr.3 Durch das beschriebene Verfahren kann bei der Binnenwanderung eine mögliche Untererfassung von Fortzügen, zum Beispiel wegen unterlassener Abmeldungen, ausgeschlossen werden.

Die Mikrodatensätze zu Wanderungsbewegungen und Einbürgerungen werden bei der Datenaufbereitung immer auch einer Prüfung auf Plausibilität unterzogen. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Datensätzen findet in Zusammenarbeit mit den Melde- bzw. Einbürgerungsbehörden eine Korrektur statt.

Sofern es sich um Wanderungsbewegungen zwischen zwei Bundesländern handelt, wird bei der Wanderungsstatistik eine Übermittlung der Fortzugsdatensätze notwendig.

Inhalte der beiden Statistiken

Die Einzeldaten der Wanderungs- und der Einbürgerungsstatistik enthalten Angaben zu Geschlecht, Geburtsdatum, Familienstand und Staatsangehörigkeit der betreffenden Personen.

Neben den bereits beschriebenen Angaben zu Herkunfts- und Zielgebiet sind in der Wanderungsstatistik auch Informationen zum Zeitpunkt des Wanderungsfalls und Angaben darüber enthalten, ob es sich um eine An- bzw. Abmeldung oder um einen Statuswechsel der Wohnung handelt.

In den Einzeldaten der Einbürgerungsstatistik finden sich neben den bisher genannten Merkmalen auch Angaben zu vorherigen und verbleibenden Staatsangehörigkeiten, zur Rechtsgrundlage der Einbürgerung und zur Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet.

Um Auswertungsmöglichkeiten von Einzeldatensätzen aus der Wanderungs- und der Einbürgerungsstatistik zu veranschaulichen, sollen im Folgenden einige Merkmale der beiden Statistiken anhand kleiner Beispiele für die Jahre 2000 bis 2004 näher betrachtet werden. Hierbei wird mit der Wanderungsstatistik begonnen (Schaubild 1).

Einzeldaten als Basis für Analysen von Alters- und Geschlechtsstrukturen bei Wanderungen

Aus der alleinigen Betrachtung von Wanderungssalden für einzelne Bundesländer ergibt sich nur ein sehr eingeschränktes Bild über Wanderungsbewegungen innerhalb Deutschlands oder über dessen Grenzen. Schaubild 1 zeigt die Differenz aus Zu- und Fortzügen über die Grenzen der Bundesländer für die Jahre 2000, 2002 und 2004. Die Wanderungssalden lassen dabei keine Rückschlüsse über die Altersstruktur der gewanderten Personen oder deren Herkunfts- und Zielgebiete zu.

Die politisch, gesellschaftlich oder ökonomisch bedeutsamen Fragen nach den Konsequenzen von Zu- und Abwanderung für die Bundesrepublik oder einzelne Gebiete Deutschlands, lassen sich nicht ohne eine Betrachtung der Alters- und Geschlechtsstrukturen bei Zu- und Fortzügen beantworten. So kann beispielsweise eine hohe Zahl an Zuzügen älterer Menschen für ein Gebiet Anpassungen bei der medizinischen Infrastruktur oder einen Anstieg der Sterblichkeit zur Folge haben. Demgegenüber können Fortzüge junger Frauen mit Rückgängen bei den Geburtenzahlen einhergehen. Vor allem für die Beurteilung bevölkerungsdynamischer Auswirkungen von Wanderungsbewegungen bedarf es neben der Festlegung auf ein Beobachtungsgebiet auch der Informationen über Geschlecht und Alter gewanderter Personen. Im Gegensatz zu den Statistiken der natürlichen Bevölkerungsbewegung sind in den Einzeldatensätzen der Wanderungsstatistik nicht die taggenauen Ereignisdaten, sondern der jeweilige Berichtsmonat4 sowie das Berichtsjahr enthalten. Die Altersberechnung erfolgt als Differenz aus Berichts- und Geburtsjahr.

Die Wanderungssalden in Schaubild 1 weisen auf Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern hin. Im Folgenden sollen daher Zuzüge nach Ost- und Westdeutschland5 sowie Fortzüge aus beiden Gebieten betrachtet werden. Wanderungen innerhalb dieser beiden Gebiete werden dabei nicht berücksichtigt. Für die Betrachtung findet eine Unterteilung nach Geschlecht und Altersjahren statt. Die Schaubilder 2 und 3 weisen im Berichtsjahr 2004 in nahezu allen Altersstufen deutlich mehr Zu- und Fortzüge für die alten Bundesländer als für die neuen aus. In den Jahren 2000 bis 2003 ist dies ähnlich. Vor dem Hintergrund des Größenunterschieds der Gebiete und der höheren Einwohnerzahlen in Westdeutschland ist dieses Ergebnis zu erwarten.

Da auch die Altersgruppen unterschiedlich stark besetzt sind, werden die Zu- und Fortzüge für beide Gebiete auf jeweils 1 000 männliche bzw. weibliche Einwohner gleichen Alters bezogen. Schaubild 4 zeigt für das Berichtsjahr 2004, dass es bei den Zuzügen nach Ost- bzw. Westdeutschland, bezogen auf jeweils 1 000 Einwohner eines Geschlechts, in den meisten Altersstufen keine nennenswerten Ost-West-Unterschiede gibt. Differenzen werden vielmehr zwischen den Geschlechtern deutlich.

Bei den Frauen konzentriert sich die Mehrzahl der Zuzüge nach Ost- wie nach Westdeutschland stärker als bei den Männern auf bestimmte Altersstufen. Weiterhin zeigt sich, dass Zuzüge in die neuen Bundesländer bei unter 14-Jährigen sowie bei Personen ab 75 Jahren verglichen mit den alten Bundesländern höhere Werte aufweisen.

Bei der Betrachtung der Fortzüge zeigt sich neben einem Unterschied zwischen den Geschlechtern auch ein klarer Abstand zwischen Ost- und Westdeutschland. Für das Berichtsjahr 2004 ist dies aus dem Schaubild 5 ersichtlich. Bezogen auf die Einwohnerzahl ziehen aus Ostdeutschland mehr Menschen fort als aus Westdeutschland. Ostdeutsche Frauen im Alter von 20 Jahren weisen dabei mit 65 Fortzügen je 1 000 weiblicher Einwohner den höchsten Wert auf. Bei Frauen aus den alten Bundesländern ist der höchste Wert mit 34 Fortzügen je 1 000 Einwohner im Alter von 22 Jahren zu finden. Bei den Männern ergibt sich ein ähnlich deutlicher Ost-West-Unterschied.

Regionale Ebene von Wanderungsbewegungen

Die in Schaubild 5 aufgezeigten Differenzen zwischen Ost- und Westdeutschland lassen keine Aussage darüber zu, ob Personen aus den neuen Bundesländern mobiler sind als Personen aus den alten Bundesländern, denn Wanderungsbewegungen innerhalb Ost- bzw. Westdeutschlands blieben bei der bisherigen Betrachtung unberücksichtigt. Die deutlich geringeren Werte westdeutscher Frauen in Schaubild 5 könnten daraus resultieren, dass diese bei vergleichbarer Mobilität von einem Bundesland in Westdeutschland in ein anderes westdeutsches Bundesland gezogen sind. Sie wären somit zwar Teil des Wanderungsstromes gewesen, nicht aber in die vorherige Betrachtung mit einbezogen worden. Für die Analyse von Wanderungsbewegungen und die Interpretation der Ergebnisse ist es daher auch von Bedeutung, welche regionale Ebene betrachtet wird.

Mehr als die Hälfte der in den Schaubildern 4 und 5 beobachteten Wanderungsbewegungen verteilt sich auf die 18- bis 34-Jährigen. In einem nächsten Schritt sollen daher für diese Altersgruppe Wanderungsbewegungen von und nach Ost- bzw. Westdeutschland hinsichtlich der Herkunfts- und Zielgebiete betrachtet werden. Hierbei werden Zu- und Fortzüge über die Grenzen der Bundesländer berücksichtigt, sodass sich für die 18- bis 34-Jährigen auch Wanderungen innerhalb Ost- bzw. Westdeutschlands nachweisen lassen.

Für die Jahre 2000 und 2004 zeigt Tabelle 1, bezogen auf 1 000 Einwohner, die Verteilung von Fort- und Zuzügen auf die Gebiete Ostdeutschland, Westdeutschland sowie das Ausland. Während in den Jahren 2000 und 2004 von 1 000 männlichen 18- bis 34-Jährigen 15 bzw. 17 in ein anderes ostdeutsches Bundesland und jeweils 16 ins Ausland abgewandert sind, hatte nahezu die Hälfte der Fortzüge aus einem ostdeutschen Bundesland ein westdeutsches zum Ziel. Bei Fortzügen ostdeutscher Frauen fällt der Wert in dieser Altersgruppe höher aus. Im Jahr 2000 verließen 32 von 1 000 Frauen dieser Altersgruppe die neuen Bundesländer in Richtung Westdeutschland, im Jahr 2004 waren es 35. Im Vergleich zu den gleichaltrigen Männern ist bei den ostdeutschen Frauen der Anteil an Fortzügen ins Ausland dagegen geringer.

Bei den Zuzügen in die neuen Bundesländer zeigen sich ähnliche geschlechtsspezifische Unterschiede wie bei den Fortzügen. Der Anteil von Zuzügen aus dem Ausland ist bei Männern der Altersgruppe von 18 bis 34 Jahren höher als bei gleichaltrigen Frauen.

Fortzüge westdeutscher Männer und Frauen der Altersgruppe von 18 bis 34 Jahren setzen sich vornehmlich aus Wanderungen zwischen westdeutschen Bundesländern und Wanderungen ins Ausland zusammen. Wie Tabelle 2 verdeutlicht, kommt hier der Wanderung über die Bundesgrenzen eine größere Bedeutung zu als in den neuen Bundesländern. Es ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass bei den Zuzügen aus dem Ausland sowie bei den Wanderungen zwischen den Bundesländern die Fälle, bei denen Spätaussiedler in der niedersächsischen Gemeinde Friedland zentral aufgenommen und von dort auf die anderen Bundesländer weiterverteilt wurden, als Wanderungsfälle mit berücksichtigt sind. Rechnet man diese Fälle nicht mit ein, dann ändern sich die Ergebnisse allerdings nur unwesentlich.

Wanderungsverflechtungen mit Ostdeutschland sind, bezogen auf die Einwohnerzahl, nur von geringer Bedeutung. Im Jahr 2004 sind von 1 000 männlichen bzw. weiblichen Einwohnern Westdeutschlands der Altersgruppe von 18 bis 34 Jahren 59 Männer und 51 Frauen über Landesgrenzen fortgezogen. Von diesen wanderten jeweils 6 nach Ostdeutschland. Bezogen auf die Einwohnerzahl Westdeutschlands spielen auch Zuzüge aus den neuen Bundesländern eine eher untergeordnete Rolle.

Einbürgerungen nach Wohnort und Alter

Die Bedeutung von Außenwanderung für die alten Bundesländer spiegelt sich auch in den Einzeldaten der Einbürgerungsstatistik wider. Wie bereits eingangs beschrieben, ist die Zuständigkeit einer Behörde vom Wohnsitz der betroffenen Person abhängig. Über 90 % der Einbürgerungen in den Jahren 2000 und 2004 wurden in Westdeutschland vollzogen. Einbürgerungen in Ostdeutschland und aus dem Ausland (das heißt von Personen mit Wohnsitz im Ausland) sind dagegen eher selten.

Im Jahr 2000 lag die Zahl der Einbürgerungen bei 186 688 Fällen. Etwa 52 % der Eingebürgerten waren Männer und 48 % waren Frauen. Bis zum Jahr 2004 ist die Zahl der Einbürgerungen auf 127 153 gesunken. Das Verhältnis von 51 % männlichen zu 49 % weiblichen Eingebürgerten ist dabei ähnlich wie in den vorangegangenen Jahren. Betrachtet man in diesem Zusammenhang das Schaubild 6, zeigt sich, dass der Anteil der unter 10-jährigen Kinder im Jahr 2000 fast dreimal so hoch war wie 2004. Ein wesentlicher Grund hierfür ist in der Rechtsgrundlage für Einbürgerungen zu finden: Nach § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz galt für im Inland geborene ausländische Kinder, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2000 das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, eine Übergangsregelung. Soweit ein Elternteil seit 8 Jahren seinen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland hatte, bestand für die Kinder ein Anspruch auf Einbürgerung.

In den Altersgruppen zwischen 15 und 50 Jahren zeigen sich auch bei den Einbürgerungen geschlechtsspezifische Unterschiede. Die Anteile der eingebürgerten Frauen sind in den jüngeren Altersstufen höher als bei den Männern. Zu begründen ist dies auch wieder mit den Rechtsgrundlagen. So ermöglicht beispielsweise § 9 Staatsangehörigkeitsgesetz die Einbürgerung ausländischer Ehegattinnen bzw. Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen. Im Jahr 2004 war rund die Hälfte der eingebürgerten Personen verheiratet. Davon gingen etwa 20 % der Einbürgerungen auf Rechtsgrundlagen zurück, die eine (Mit-)Einbürgerung von Ehegatten vorsehen. Wie die Betrachtung von Eheschließungen gezeigt hat, sind Frauen in der Regel jünger als ihre Männer.6 Vor dem Hintergrund der betreffenden Rechtsgrundlagen dürfte diese Altersdifferenz zu den aufgezeigten Altersunterschieden zwischen Männern und Frauen bei der Einbürgerung führen.

Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet und Staatsangehörigkeiten

Eine Voraussetzung für viele Einbürgerungen ist eine bestimmte Aufenthaltsdauer im Bundesgebiet. Seit der Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes im Juli 1999 haben ausländische Personen, soweit sie gewisse Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf eine Einbürgerung nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt in der Bundesrepublik; davor waren es 15 Jahre. Wie das Schaubild 7 verdeutlicht, lag in den Jahren 2000 und 2004 in etwa 8 bzw. 9 % aller Einbürgerungsfälle die Aufenthaltsdauer in Deutschland bei 8 Jahren.

Geht man der Frage nach, welche Staatsangehörigkeit die Personen vor ihrer Einbürgerung größtenteils hatten, dann zeigt sich, dass Türkisch mit weitem Abstand am häufigsten vertreten ist. War im Jahr 2000 Iranisch mit etwa 7 % die zweithäufigste Staatsangehörigkeit, nahm im Jahr 2004 Polnisch mit etwa 5,5 % den zweiten Platz ein.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht ist prinzipiell darauf ausgelegt, doppelte Staatsangehörigkeiten bei einer Person zu vermeiden. In bestimmten Situationen wird bei einer Einbürgerung aber die Mehrstaatigkeit hingenommen. Dies kann zum Beispiel Fälle betreffen, in denen die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht oder nur unter schwierigen Bedingungen möglich ist (vgl. § 12 Staatsangehörigkeitsgesetz). Für diese Fälle enthält die Einbürgerungsstatistik nicht nur Angaben zu vorherigen, sondern auch zu verbleibenden Staatsangehörigkeiten.

In der Einbürgerungsstatistik können sich Gesetzesänderungen unmittelbar auf die Fallzahlen auswirken und einen direkten Einfluss auf Merkmalsausprägungen haben. Die Einbürgerungsstatistik eignet sich daher für eine zeitnahe Bewertung gesetzlicher Maßnahmen zum Einbürgerungsrecht.

Auswertung der Einzeldaten durch wissenschaftliche Einrichtungen

Auf der Grundlage von § 16 Abs. 6 Bundesstatistikgesetz ist es unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen möglich, Zugang zu faktisch anonymisierten Einzeldaten aus den verschiedensten Bereichen der amtlichen Statistik zu erhalten.

Die Einzeldaten aus der Wanderungs- und der Einbürgerungsstatistik stehen mittlerweile für die Erhebungsjahre 2000 bis 2005 sowohl für eine Auswertung an Gastwissenschaftlerarbeitsplätzen als auch im Rahmen der kontrollierten Datenfernverarbeitung zur Verfügung.

Weiterführende Informationen zu den Forschungsdatenzentren der amtlichen Statistik und zum gesamten Datenangebot finden sich unter forschungsdatenzentrum.de. Dort sind auch die Metadaten zu den beiden hier betrachteten Statistiken verfügbar.

1 Gesetz über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes vom 4. Juli 1957 in der Fassung vom 14. März 1980 (BGBl. I S. 308), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes und anderer Gesetze vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1186).

2 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) vom 22. Juli 1913 zuletzt geändert durch Art. 6 Nr. 9 G. v. 14. März 2005 (BGBl. IS. 721).

3 Vgl. Melderechtsrahmengesetz (die Landesmeldegesetze können hiervon abweichen).

4 Der Berichtsmonat beschreibt den Monat, in dem der Wanderungsfall statistisch verarbeitet wurde und somit auch in der Bevölkerungsfortschreibung berücksichtigt wird. Entsprechendes gilt auch für das Berichtsjahr.

5 Die Betrachtung Ostdeutschlands umfasst die neuen Bundesländer und das Land Berlin.

6 Vgl. Richter, A.: Einzeldaten der Bevölkerungsstatistik – Die natürliche Bevölkerungsbewegung in Deutschland, in: Statistische Monatshefte Rheinland-Pfalz, Heft 7/2006, S. 409 ff.