:: 4/2007

100 Gründe für die amtliche Statistik

Der Gesetzgeber hat zahlreiche Erhebungen und Statistiken angeordnet, die sich mit der Wirtschaft befassen. Dazu zählen Primär- und Sekundärerhebungen und Analyseaufgaben zum Beispiel zu Preisen, zu Löhnen und Gehältern, zum privaten Verbrauch.

Was geschähe ohne amtliche Daten über Preise und Löhne?

  • Ohne Kenntnis der Preisentwicklung gäbe es keine Daten zur Feststellung des Geldwertes innerhalb Deutschlands und zu einem großen Teil auch für den gesamten Euro-Raum. Ebenso wenig könnte die Geldwertstabilität festgestellt werden.
  • Ohne Preisindizes würde der Europäischen Zentralbank eine Basisinformation zu Geldmengensteuerung und zur Zinspolitik fehlen.
  • Ohne den Verbraucherpreisindex könnten keine verlässlichen Wertsicherungsklauseln für Miet- und Pachtverträge vereinbart werden.
  • Ohne Kenntnis über die Verbraucherpreisentwicklung würde der Rentenanpassung eine wichtige Entscheidungsgröße fehlen.
  • Ohne Kenntnis über die Verbraucherpreisentwicklung würden den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden für die Tarifverhandlungen einige der wenigen objektiven allgemein akzeptierten Daten fehlen.
  • Ohne Lohnstatistik würde eine wesentliche, allgemein akzeptierte Informationsquelle für Tarifverhandlungen fehlen.
  • Ohne Lohnstatistik fehlte eine Grundlage für die Festsetzung der Rentenanpassungen.
  • Ohne Lohnstatistik ließen sich der Ausgleich für Berufsschäden nach dem Bundesversorgungsgesetz nicht festlegen; es käme auch deswegen zu Rechtsstreitigkeiten.
  • Ohne Lohnstatistik würde eine Datenbasis bei Rechtsstreitigkeiten in Wertsicherungsauseinandersetzungen fehlen.
  • Ohne Daten der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung ließe sich das Lohnabstandsgebot nicht einhalten. Damit könnte man nicht mehr den Abstand zwischen Sozialhilfe und unteren Arbeitnehmereinkommen bestimmen, der im Sozialhilferecht verhindern soll, dass für vergleichbare Haushalte die Regelsätze höher sind als Einkünfte aus Erwerbstätigkeit.
  • Ohne Daten der Gehalts- und Lohnstrukturerhebung gäbe es keinen Überblick über die Brutto- und Nettoverdienste. Kontroll- und Vergleichsrechnungen für Tarifverhandlungen würden fehlen.

Was geschähe ohne amtliche Daten über Einkommen und Verbrauch?

  • Ohne die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ließen sich die Sozialhilfesätze nicht festlegen. Es müssten Sondererhebungen durch die Sozialverwaltung durchgeführt werden.
  • Ohne die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ließen sich Veränderungen im Konsumverhalten der Bevölkerung nicht feststellen. Der Warenkorb für den Verbraucherpreisindex könnte nicht ermittelt und in gewissen Zeitabständen aktualisiert werden. Die Aussagefähigkeit des Preisindex wäre eingeschränkt, was zu Milliardenverlusten für die Wirtschaft – wie vor Jahren in der Schweiz –wegen zu hoch abgeschlossener Tariflöhne führen würde.
  • Ohne die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ließen sich Lebenshaltungskosten von Kindern nicht ermitteln; diese wiederum fließen in die Berechnungen von Unterhaltsleistungen bei Scheidungen bzw. Freibeträgen im Steuerrecht ein, es käme verstärkt zu Rechtsstreitigkeiten vor Finanz- und Familiengerichten.
  • Ohne die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ließe sich der private Verbrauch im Rahmen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nur über unzuverlässige Datenquellen berechnen.