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Mikrozensusbefragung im Januar 2008 gestartet

Am 7. Januar 2008 startete in Baden-Württemberg, wie auch in ganz Deutschland, die Befragung zum Mikrozensus 2008. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Befragung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 % aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird. In Baden-Württemberg werden jährlich etwa 45 000 Haushalte durch das Statistische Landesamt befragt. Zusammen mit dem Mikrozensus wird in allen auskunftspflichtigen Haushalten auch die EU-Arbeitskräftestichprobe durchgeführt.

Die Stichprobenauswahl des Mikrozensus ist im Mikrozensusgesetz vorgeschrieben. Danach werden bei der Stichprobenziehung Gebäude ausgewählt. Die Haushalte, die in diesen durch ein mathematisches Zufallsverfahren ausgewählten Gebäuden wohnen, sind auskunftspflichtig. Die vom Gesetzgeber angeordnete Auskunftspflicht dient dazu, dass mit dem Mikrozensus zuverlässige und aktuelle statistische Informationen bereitgestellt werden können.

Der Mikrozensus stellt für Regierung, Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Presse und nicht zuletzt für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine unverzichtbare Informationsquelle dar. Der Mikrozensus ist dabei zwischen den Volkszählungen für viele Themen die einzige Informationsquelle.

Der Mikrozensus bietet Daten für alle politisch relevanten Themen. Meldungen wie zum Beispiel »Erwerbsbeteiligung in Baden-Württemberg im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hoch«, »Jeder vierte Baden-Württemberger mit Migrationshintergrund«, »Zukünftig immer mehr ältere Erwerbspersonen«, »Führungspositionen nach wie vor Männersache«, »Kinder von Alleinerziehenden materiell schlechter gestellt«, »Fast die Hälfte der erwachsenen Baden-Württemberger hat Übergewicht« oder »Junge Frauen haben in Sachen Bildung die Nase vorn« basieren auf den Ergebnissen des Mikrozensus.

Unter anderem stellt der Mikrozensus für folgende Themenbereiche eine unverzichtbare Datenquelle dar:

  • Der Mikrozensus bietet unter anderem wichtige Daten zum Thema Arbeitsmarkt: Ohne den Mikrozensus könnte die Erwerbsbeteiligung der Bevölkerung (Erwerbstätige, Erwerbslose, Nichterwerbspersonen) quantitativ nicht nachgewiesen werden. Beschäftigungspolitische Maßnahmen, wie zum Beispiel Berufsberatung, gezielte Unterstützung einzelner Wirtschaftsbereiche und Regionen, Förderung der Erwerbstätigkeit von Frauen würden ohne Informationsgrundlage sein.
  • Über die EU-Arbeitskräfteerhebung, die gemeinsam mit dem Mikrozensus durchgeführt wird, werden zudem Daten bereitgestellt, die zwischen den Mitgliedstaaten der EU vergleichbar und unter anderem für arbeitsmarkt- und regionalpolitische Initiativen der EU von hoher Bedeutung sind (zum Beispiel Verteilung der Mittel aus den EU-Sozialfonds zur Unterstützung strukturschwacher Gebiete).
  • Der Mikrozensus bietet eine Datengrundlage für Analysen und Vorausrechnungen zu den Folgen des demografischen Wandels, zum Beispiel auf den Arbeitsmarkt.
  • Ohne Mikrozensus wäre eine an zuverlässigen Daten orientierte Familienpolitik nicht denkbar.
  • Der Mikrozensus stellt mit den Angaben zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund eine wichtige Informationsquelle hinsichtlich des Integrationsbedarfs in Deutschland bzw. Baden-Württemberg dar.
  • Über den Mikrozensus können zudem Angaben zur schulischen und beruflichen Ausbildungssituation der Bevölkerung gemacht werden.
  • Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Die Interviewerinnen und Interviewer (auch Erhebungsbeauftragte genannt), die die Mikrozensusbefragung durchführen, sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen sich einige Tage vor ihrem Besuch schriftlich bei den Haushalten an und übergeben den Haushalten mit dieser Ankündigung zudem auch Informationsmaterial über die Erhebung. Sie weisen sich mit einem Interviewerausweis des Statistischen Landesamtes aus.