:: 7/2008

100 Gründe für die amtliche Statistik

Was geschähe ohne statistische Kenntnisse über die Finanz- und Schuldensituation des Bundes, der Länder und der Kommunen?

  • Die Ergebnisse der Finanzstatistik gehen in die Sozialproduktsberechnungen ein. Ohne diese wichtigen Berechnungen würden Entscheidungsgrößen für volkswirtschaftliche Entwicklungen fehlen und strukturelle Fehlentscheidungen gefördert. Ohne die Finanzstatistik ließe sich die Einhaltung oder Nichteinhaltung des Stabilitätspaktes (Maastricht-Kriterien) nicht feststellen.
  • Ohne die kommunale Jahresrechnung ließen sich die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen nicht nachweisen. Würde die laufende Beobachtung und Dokumentation eingestellt, würden Informationen für politisch notwendiges Handeln fehlen, zum Beispiel bei zu spätem Erkennen von unzureichender oder unverhältnismäßig guter finanzieller Ausstattung der Kommunen.
  • Ohne die Ergebnisse der Schuldenstatistik ließe sich die Einhaltung oder Nichteinhaltung des Stabilitätspaktes nicht feststellen. Supranationale und nationale Überschuldungen und Fehlentscheidungen wären die Folge.
  • Ohne die Ergebnisse der Finanzstatistik ließe sich der Finanzausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden nicht durchführen. Ebenso wenig ließen sich tatsächliche oder nur vermeintliche Ausgleich-Ungerechtigkeiten nachweisen. Der Politik würde eine der wesentlichsten Informationsquellen über die finanziellen Zustände der territorialen Einheiten fehlen; Fehlentscheidungen bei Transferleistungen wären die Folge.
  • Ohne Schulkostenauswertung für das Finanzministerium, das Kultusministerium und Kommunale Landesverbände im Rahmen der kommunalen Jahresrechnung (GFR) fehlte die Grundlage für den Schullastenausgleich.
  • Ohne die Auswertung der örtlichen Aufwands- und Verbrauchssteuern (sogenannte Bagatellsteuern) für das Finanzministerium im Rahmen der kommunalen Jahresrechnung würden gemeindeweise Zusammenstellungen mit Angaben zu diesen speziellen Einnahmen fehlen. Diese müssten dann aufwendig aus anderen Quellen erstellt werden, was wesentlich teurer käme.
  • Ohne die kommunale Jahresrechnung ließe sich der Soziallastenausgleich zwischen den Stadt- und Landkreisen nach dem Finanzausgleichsgesetz nicht durchführen. Auch die für Neuberechnungen notwendigen Analysen könnten ohne das vorliegende Datenmaterial nicht erfolgen, sodass letztlich keine einheitlich abgesicherte, sachgerechte Mittelverteilung erfolgen könnte.
  • Ohne die Ermittlung von vergleichbaren Einnahmen und Ausgaben der Kommunen lässt sich für den recht unterschiedlichen Finanzbedarf bzw. das »Spannungsverhältnis« im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs keine angemessene Verteilung der Finanzmittel zwischen den Städten unterschiedlicher Größe finden.

Was geschähe ohne statistische Kenntnisse über die Steuern des Bundes, der Länder und der Kommunen?

  • Ohne die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik ließen sich keine Simulationsberechnungen zur Festsetzung des Steuertarifs bzw. der Bemessungsgrundlage durchführen.
  • Ohne die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik fehlten die notwendigen Basisinformationen zur Ermittlung der Einkommensverteilung. Verteilungsdiskussionen würden sich im spekulativen Raum bewegen.
  • Ohne die Lohnsteuerzerlegung zwischen den Bundesländern ließen sich die Anteile an der Lohn- und Einkommensteuer nicht feststellen. Der gesetzliche Auftrag nach dem Steuerstatistikgesetz, der dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg von der Finanzverwaltung übertragen wurde, könnte nicht erfüllt werden. Dies hätte drastische fiskalische Auswirkungen, denn für das Land Baden-Württemberg würde Geld verlorengehen.