Die türkische Bevölkerung in Baden-Württemberg
50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei
Am 31. Oktober 1961 wurde in Bad Godesberg das Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei unterzeichnet. Eine Anwerbung war zunächst ausschließlich für Unverheiratete vorgesehen, ein Familiennachzug wurde im Abkommen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Aufenthaltsdauer wurde auf maximal 2 Jahre begrenzt, um eine auf Dauer angelegte Einwanderung zu verhindern. Doch nach einer Neufassung des Abkommens im Jahr 1964 kam es ganz anders – aus den »Gastarbeitern« wurden oftmals Einwanderer: Etwa die Hälfte der zwischen 1961 und 1973 angeworbenen Arbeitskräfte blieb in Deutschland und viele von ihnen holten nach und nach ihre Familie nach.»Wir riefen Arbeitskräfte, und es kamen Menschen«, so der Schriftsteller Max Frisch. Im Folgenden sollen ausgewählte Aspekte zur türkischen Bevölkerungsgruppe in Baden-Württemberg vorgestellt werden.