:: 11/2015

Zur möglichen Entwicklung der Erwerbspersonenzahl und deren Altersstruktur bis zum Jahr 2050

Ergebnisse einer Vorausrechnung für Baden‑Württemberg

Der demografische Wandel vollzieht sich in Baden‑Württemberg seit mehreren Jahrzehnten – und zwar immer schneller. Während das Durchschnittsalter der Bevölkerung von Anfang der 1950er-Jahre bis um das Jahr 1970 praktisch unverändert bei knapp unter 35 Jahren lag, ist die Bevölkerung seither enorm gealtert. Das Durchschnittsalter im Südwesten liegt zwischenzeitlich bei über 43 Jahren, im Jahr 2050 könnte es bereits bei 48 Jahren sein.

Diese sich abzeichnende Entwicklung der Altersstruktur einerseits sowie der deutlich schwieriger einzuschätzende künftige Trend der Einwohnerzahlentwicklung im Land andererseits haben Folgen für praktisch alle gesellschaftlichen Bereiche. Neben den Konsequenzen für die Kinderbetreuung und den Bildungsbereich, das Gesundheitswesen und die Rentenversicherung stehen auch die Auswirkungen für die Erwerbspersonenzahl und -struktur im Blickpunkt des Interesses. Je nachdem, ob künftig ein steigendes oder sinkendes Arbeitskräfteangebot zu erwarten ist, können sich mehr oder weniger starke Be- oder Entlastungswirkungen für die Arbeitsmärkte ergeben.

Zur Abschätzung dieser Entwicklungen wurde eine Vorausrechnung zur künftigen Erwerbspersonenzahl in Baden‑Württemberg bis zum Jahr 2050 durchgeführt. Demnach könnte die Zahl der Erwerbspersonen im Südwesten noch bis 2020 ansteigen und erst um das Jahr 2029 unter das aktuelle Niveau absinken. Dies impliziert aber einen weiteren Anstieg der Erwerbsbeteiligung der Frauen und der älteren Personen im erwerbsfähigen Alter. Unter der Annahme konstanter Erwerbsquoten würde die Erwerbspersonenzahl dagegen bereits ab dem Jahr 2019 zurückgehen und schon im Jahr 2023 unter das derzeitige Niveau fallen. Schließlich werden künftig die Erwerbspersonen – unabhängig von der weiteren Entwicklung der Erwerbsbeteiligung – im Schnitt deutlich älter als heute sein.

In Baden‑Württemberg gab es im Jahr 2013 – dem Basisjahr der Vorausrechnung – 5,75 Mill. Erwerbspersonen1; der Anteil der Frauen lag bei 46 %. Die Erwerbspersonenzahl hat sich damit innerhalb eines Jahrzehnts um 335 000 oder 6 % erhöht. Das Plus seit dem Jahr 2003 war dabei bei den Frauen annähernd viermal so stark wie bei den Männern (+ 10,5 % gegenüber + 2,8 %). Als Ursache hierfür werden die immer bessere Ausbildung der Frauen, die zunehmende Verfügbarkeit von Teilzeitarbeitsplätzen verbunden mit dem Ausbau der Kinderbetreuungsplätze sowie der Wertewandel von der »Nur-Hausfrau« hin zur berufstätigen Frau angesehen.2 Dennoch lag die Erwerbsquote der Frauen – das heißt der Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im Alter von 15 und mehr Jahren – im Jahr 2013 mit 56,6 % weiterhin deutlich unter der der Männer (68,6 %).

Rückgang der Erwerbspersonenzahl auch bei konstanter Erwerbsbeteiligung erst in 2019

Die künftige Entwicklung der Erwerbspersonenzahl ist von zwei Faktoren abhängig: zum einen von der Entwicklung und der altersstrukturellen Zusammensetzung der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter sowie zum anderen vom künftigen Trend bei der Erwerbsbeteiligung.

Um den Einfluss dieser beiden Komponenten deutlich zu machen, wurden zwei Vorausrechnungsvarianten erstellt. In einer ersten Variante wurde eine Konstanz der derzeitigen Erwerbsbeteiligung für den gesamten Vorausrechnungszeitraum angenommen, so dass sich die Erwerbspersonenzahl entsprechend der zu erwartenden Veränderungen der Bevölkerungszahl und deren altersstrukturellen Zusammensetzung im erwerbsfähigen Alter errechnet. Hierzu wurde einerseits auf die Erwerbsquoten des Mikrozensus sowie andererseits auf die Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung für Baden‑Württemberg zurückgegriffen. Diese Bevölkerungsvorausrechnung hat eine Konstanz des derzeitigen Geburtenniveaus, eine auch künftig steigenden Lebenserwartung sowie auch weiterhin relativ hohe Wanderungsgewinne unterstellt.3

Die Erwerbspersonenzahl in Baden‑Württemberg wird unter diesen Annahmen der sogenannten Demografischen Variante immerhin noch bis zum Jahr 2018 um ca. 85 000 Personen ansteigen und danach stetig zurückgehen. Im Jahr 2030 könnte die Zahl der Erwerbspersonen um rund 5 % niedriger liegen als in 2013, bis zum Jahr 2050 könnte der Rückgang bereits 13 % betragen.

Eine Konstanz der Erwerbsbeteiligung ist aber eher unwahrscheinlich. Bei einer Abschätzung der künftigen Entwicklung der Erwerbsquoten waren vielmehr für eine zweite Vorausrechnungsvariante insbesondere folgende Trends zu berücksichtigen:

  • In den vergangenen Jahren ist der Einstieg in das Berufsleben aufgrund der Verkürzung der Gymnasialzeit und der Straffung der Studienzeiten durch Bachelor- bzw. ­Masterstudiengänge früher erfolgt. Dadurch hat sich die Erwerbsbeteiligung der Jüngeren erhöht. Diese Tendenz wird sich nach derzeitigem Stand aber nicht fortsetzen, weil gleichzeitig ein immer höherer Anteil eines Jahrgangs ein Studium aufnimmt und ­zumindest teilweise eine Rückkehr zum neunjährigen Gymnasium (»G9«) erfolgt. Deshalb wurde eine leicht sinkende Erwerbsbeteiligung bei den Jüngeren unterstellt.
  • Das gesetzliche Renteneintrittsalter wird schrittweise auf 67 Jahre erhöht.
  • Die Erwerbsquoten der Frauen werden sich aller Voraussicht nach nicht zuletzt aufgrund der besseren Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter an die (höheren Werte) der Männer angleichen.

Für die Abschätzung der in dieser zweiten, so genannten Verhaltensvariante unterstellten Entwicklungen bei der Erwerbsbeteiligung der Frauen erfolgte eine Orientierung an den Quoten in anderen europäischen Staaten. Länder, die bereits eine vergleichsweise hohe Erwerbsbeteiligung der Frauen aufweisen, wie beispielsweise Schweden, Dänemark und die Niederlande, bildeten den Maßstab für die Festlegung der künftigen Erwerbsbeteiligung. So hatte Schweden bereits in den 1980er-Jahren mit dem intensiven Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen die Voraussetzungen für einen deutlichen Anstieg der Frauenerwerbstätigkeit geschaffen.4

Es wurde darüber hinaus unterstellt, dass die festgelegten Zielerwerbsquoten im Jahr 2025 erreicht und in den folgenden Jahrzehnten konstant sein werden. Zwischen den Jahren 2013 und 2025 wurde eine lineare Veränderung der Erwerbsquoten angenommen. Die jeweilige Erwerbspersonenzahl ergibt sich dann bei der Verhaltensvariante – wie bereits bei der Demografischen Variante – durch Multiplikation der altersgruppenspezifischen Erwerbsquoten mit der entsprechenden Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht.

Verhaltensvariante: Rückgang der Erwerbspersonenzahl erst nach 2020

Leicht sinkende Erwerbsquoten bei den Jüngeren und zum Teil einen deutlichen Anstieg der Erwerbsbeteiligung bei Frauen und Älteren – diese Annahmen bedeuten allerdings nicht, dass die Erwerbsquote der Gesamtbevölkerung zunehmen wird. Im Gegenteil: Die Erwerbsbevölkerung wird im Vorausrechnungszeitraum aufgrund ihrer Altersstruktur stetig älter (siehe unten), wodurch der Anteil älterer Erwerbspersonen mit einer zwar steigenden aber weiterhin relativ geringen Erwerbsbeteiligung ein immer größeres Gewicht erhält. Damit sinkt im Zeitablauf – rein rechnerisch – die Erwerbsquote insgesamt, da diese als Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung im Alter von 15 und mehr Jahren definiert ist. In Baden‑Württemberg könnte damit die Erwerbsquote der Männer um 4 Prozentpunkte auf rund 65 % bis 2030 zurückgehen. Bei den Frauen würde die Erwerbsquote dagegen zunächst noch ansteigen und läge im Jahr 2030 immerhin noch auf dem derzeitigen Niveau; danach wäre sie aber ebenfalls rückläufig (2050: 54 %) Der Anteil der Frauen an den Erwerbspersonen insgesamt könnte bis 2050 relativ geringfügig von zuletzt 46 % auf 47 % ansteigen.

Unter den in der Verhaltensvariante getroffenen Annahmen würde die Erwerbspersonenzahl in Baden‑Württemberg noch bis 2020 um über 200 000 auf 5,96 Mill. ansteigen und erst um das Jahr 2029 unter das aktuelle Niveau absinken. Im Jahr 2050 läge aber die Erwerbspersonenzahl um etwa 500 000 oder um 9 % niedriger als im Ausgangsjahr. Im Vergleich zur demografischen Variante wäre der Rückgang aber um immerhin gut 240 000 Erwerbspersonen geringer.

Erwerbspersonen sind immer älter

Die Bevölkerung Baden‑Württembergs ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig gealtert und wird auch künftig im Schnitt deutlich älter sein. Dieser Trend spiegelt sich erwartungsgemäß auch bei den Erwerbspersonen wider. So zeichnet sich sowohl bei konstanter als auch bei steigender Erwerbsbeteiligung ein sinkender Anteil der unter 50-jährigen Erwerbspersonen und ein entsprechend steigender Anteil an älteren, mindestens 50-jährigen Erwerbspersonen ab. Während im Basisjahr dieser Vorausrechnung 33 % der Erwerbspersonen in Baden‑Württemberg 50 Jahre oder älter waren, wird dieser Anteil nach der Demografischen Variante bereits bis zum Jahr 2020 auf 36 % ansteigen. In den folgenden Jahrzehnten ist nach dieser Rechenvariante zwischenzeitlich ein leichter Rückgang des Anteils der älteren Erwerbspersonen zu erwarten, ohne allerdings das Ausgangsniveau des Jahres 2013 zu erreichen.

Nach der Verhaltensvariante wird die Alterung der Erwerbspersonen stärker ausfallen: Der Anteil der 50-jährigen und älteren Erwerbspersonen könnte bis 2050 von zuletzt 33 % auf annähernd 38 % ansteigen. Tabelle 2 zeigt darüber hinaus, dass bis zum Jahr 2050 nur noch die Erwerbspersonenzahl der 60-jährigen und Älteren ansteigen wird; bis zum Jahr 2030 gilt dies auch noch für die 30- bis 40-jährigen.

Auswirkungen auf die Systeme der sozialen Sicherung

Im Hinblick auf die Tragfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung hat die Entwicklung des Anteils der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung eine zentrale Bedeutung. Dieses Verhältnis gibt Aufschluss darüber, wie viele Erwerbspersonen der Gruppe der nicht im ­Erwerbsleben stehenden Personen gegenüber­stehen und diese Personengruppe somit im Hinblick auf die Alterssicherung, das Gesundheitswesen und andere sozialstaatliche Leistungen mittragen müssen.

Ausgehend von einem Anteil der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2013 von gut 54 % in Baden‑Württemberg wird sich dieser Anteil bis 2020 bei unverändertem Erwerbsverhalten nur geringfügig auf knapp 54 % verringern; danach ist aber – aufgrund des Ausscheidens stark besetzter Jahrgänge (»Babyboomer«) aus dem Erwerbsleben – mit einem deutlich Rückgang auf unter 49 % zu rechnen. Eine immer kleiner werdende Gruppe an Erwerbspersonen müsste somit die Lasten der sozialen Sicherungssysteme tragen.

Eine unterstellte Erwerbsbeteiligung gemäß der Verhaltensvariante hätte hingegen zur Folge, dass zumindest bis zum Jahr 2020 die Lasten der sozialen Sicherungssysteme rechnerisch sogar auf mehr Schulter verteilt werden könnten. Danach würde zwar auch nach dieser Variante der Anteil der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung stetig auf knapp 51 % zurückgehen – der Rückgang wäre aber immerhin um über 2 Prozentpunkte geringer als nach der Demografischen Variante.

Ausblick: Mittelfristig zeichnet sich ein Arbeitskräftemangel ab

Die Zuwanderung nach Baden‑Württemberg hat in den letzten Jahren ein Niveau erreicht, das noch Ende des vergangenen Jahrzehnts für unvorstellbar gehalten wurde. Dieser enorme Zuzug in Verbindung mit der Altersstruktur der Bevölkerung und einer wohl auch in Zukunft steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren wird dazu führen, dass die Erwerbspersonenzahl im Südwesten zunächst noch steigen und erst mittelfristig zurückgehen wird.

Ob dieser nach dem Jahr 2025 sich abzeichnende Rückgang in der Erwerbspersonenzahl auch zu einem Arbeitskräftemangel führen wird, kann nur im Zusammenhang mit der künftigen Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs beantwortet werden.5 Diesbezüglich kommt eine aktuelle Studie zu dem Ergebnis, dass in Baden‑Württemberg im Jahr 2030 rund 0,7 Mill. Arbeitskräfte fehlen könnten.6 Sollten damit Engpässe im Arbeitsangebot auftreten, werden die Unternehmen ihre Expansionspläne trotz zu erwartende Produktivitätssteigerungen nicht in vollem Umfang realisieren können. Eine Arbeitskräfteknappheit käme dann als »verpasste Wachstumschance« zum Ausdruck.7

Den vorgelegten Ergebnissen zur möglichen Entwicklung der Erwerbspersonenzahl in Baden‑Württemberg liegt »nur« ein quantitativer Ansatz zugrunde. Die Thematik »Fachkräftemangel« wurde ausgeklammert. Zu erwarten ist, dass sich diesbezüglich der internationale Wettbewerb vor dem Hintergrund der Globalisierung und der demografischen Entwicklung zunehmend verschärfen dürfte, zumal eine weitere Verschiebung des Bedarfs hin zu hochqualifizierten und spezialisierten Arbeitskräften zu erwarten ist.8 Damit wird eine entsprechende Qualifizierung der Arbeitskräfte zweifelsohne weiter an Bedeutung gewinnen. Um diesen Herausforderungen im Besonderen und denen des demografischen Wandels im Allgemeinen Rechnung zu tragen, wurde unter anderem eine Fachkräfteallianz für Baden‑Württemberg geschlossen9 und ein Fachkräftekonzept der Bundesregierung initiiert.10

Die Erwerbsbevölkerung in Baden‑Württemberg wird in den kommenden Jahrzehnten stetig älter. Im Hinblick auf die zukünftige internationale Konkurrenz- und Innovationsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands wird dies oftmals als Problem angesehen. Flexibilität, Kreativität und die Fähigkeit, neue, innovative Konzepte zu entwickeln bzw. anzuwenden, werden gemeinhin eher den jüngeren Bevölkerungsgruppen zugeschrieben. Dennoch muss eine Alterung der Erwerbspersonen nicht zwingend Nachteile mit sich bringen. Zwar nimmt mit zunehmendem Alter die körperliche Leistungsfähigkeit ab, die aber in einer Wissensgesellschaft eine geringere Bedeutung hat. Dafür steigen mit zunehmendem Alter die Erfahrung, die Menschenkenntnis und das Organisationswissen. Es gilt diese Potenziale – gepaart mit einer verbesserten Fort- und Weiterbildung gerade im höheren beruflichen Alter und im Hinblick auf einen möglichen Facharbeitermangel – in Zukunft stärker zu nutzen.

1 Berechnet anhand der Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung zum 31.12.2013 sowie den Erwerbsquoten des Mikrozensus für das Jahr 2013. Geringe Diskrepanzen zu den originären Mikrozensusergebnissen des Jahres 2013 sind dadurch begründet, dass bei der Mikrozensusberechnung ein Jahresdurchschnittswert ermittelt wird. Zur Definition der Erwerbspersonenzahl siehe i-Punkt.

2 Fuchs, Johann u.a.: Konsequenzen des demografischen Wandels für den Arbeitsmarkt der Zukunft, in: Frevel, Bernhard: Herausforderung demografischer Wandel, 2004, S. 125.

3 Brachat-Schwarz, Werner: »Der Alterungsprozess der Gesellschaft wird sich auch in Zukunft unvermindert fortsetzen«, in: »Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 8/2014«, S. 3 ff.

4 Rheinland-Pfalz 2050 – Zeitreihen, Strukturdaten, Analysen; II. Auswirkungen der demographischen Entwicklung, herausgegeben vom Statistischen Landesamt Rheinland-Pfalz, 2004, S. 187.

5 Konkret müsste hierzu auf das erforderliche Arbeitsvolumen und nicht einfach auf die Erwerbstätigenzahl abgestellt werden. Dieses wird vor allem von der Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts und der Produktivität bestimmt.

6 Strack, Rainer u. a.: Die halbierte Generation – die Entwicklung des Arbeitsmarktes und ihre Folgen für das Wirtschaftswachstum in Deutschland, Studie der Unternehmensberatung Boston Consulting Group, 2015, S. 6.

7 Arbeitsmarktprognose 2030 – Eine strategische Vorausschau auf die Entwicklung von Angebot und Nachfrage in Deutschland, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2013, S. 20.

8 Strack, Rainer u. a.: Die halbierte Generation – die Entwicklung des Arbeitsmarktes und ihre Folgen für das Wirtschaftswachstum in Deutschland, Studie der Unternehmensberatung Boston Consulting Group, 2015, S. 17.

9 Fachkräfteallianz Baden‑Württemberg – Ziele, Bilanz und Maßnahmen 2015, herausgegeben vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden‑Württemberg, Februar 2015.

10 Fortschrittsbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand Januar 2015.