Rückgang der Erwerbspersonenzahl erst nach 2025 zu erwarten
Ergebnisse einer Erwerbspersonenvorausrechnung für Baden-Württemberg
»Selbst eine erhebliche Steigerung des inländischen Arbeitskräftepotenzials wird langfristig nicht genügen, um den Rückgang der Erwerbsbevölkerung aufzuhalten. Eine dauerhaft hohe Zuwanderung dürfte daher für die Sicherung des Wohlstands in Deutschland unverzichtbar sein«, so der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem jüngsten Jahresgutachten.1 Mit welcher Entwicklung ist diesbezüglich im Südwesten zu rechnen? Um dies abzuschätzen, wurde eine Vorausrechnung zur künftigen Erwerbspersonenzahl in Baden-Württemberg bis zum Jahr 2050 durchgeführt.
Wesentliches Ergebnis dieser Vorausrechnung ist, dass die Zahl der Erwerbspersonen im Südwesten voraussichtlich noch bis 2025 ansteigen dürfte. Danach wird voraussichtlich ein kontinuierlicher Rückgang einsetzen. Ab dem Jahr 2032 wird – unter den getroffenen Annahmen – die Zahl der Erwerbspersonen niedriger sein als heute. Unterstellt in dieser »Verhaltensvariante« sind: eine nicht unerhebliche Zuwanderung, ein weiterer Anstieg der Erwerbsbeteiligung der Frauen über alle Altersgruppen, sowie bei Männern ab dem 60. Lebensjahr. Dagegen würde die Erwerbspersonenzahl unter der Annahme konstanter Erwerbsquoten bereits ab dem Jahr 2021 zurückgehen und schon im Jahr 2025 unter das derzeitige Niveau fallen.
In Baden-Württemberg gab es im Jahr 2017 – dem Basisjahr der Vorausrechnung – 6,02 Mill. Erwerbspersonen,2 der Anteil der Frauen lag bei 46 %. Die Erwerbspersonenzahl (vergleiche i-Punkt) hat sich innerhalb eines Jahrzehnts um über 400 000 oder um 8 % erhöht. Das Plus seit dem Jahr 2007 war dabei bei den Frauen etwas stärker als bei den Männern (+ 9 % gegenüber + 7 %).3 Dennoch lag die Erwerbsquote der Frauen – das heißt der Anteil der weiblichen Erwerbspersonen an den Frauen im Alter von 15 bis unter 75 Jahren – im Jahr 2017 mit knapp 68 % weiterhin deutlich unter der der Männer (knapp 78 %).
Bestimmungsfaktoren der Erwerbspersonenzahl
Die künftige Entwicklung der Erwerbspersonenzahl ist von zwei Faktoren abhängig: Zum einen von der Zahl und der altersstrukturellen Zusammensetzung der Bevölkerung sowie zum anderen von deren Erwerbsbeteiligung. Die jeweilige Erwerbspersonenzahl ergibt sich durch Multiplikation der altersgruppen- und geschlechtsspezifischen Erwerbsquoten eines Vorausrechnungsjahres mit der entsprechenden Bevölkerung.
Um den Einfluss beider Komponenten deutlich zu machen, wurden drei Vorausrechnungsvarianten erstellt. Basis für diese Berechnungen waren die Angaben zur Bevölkerung nach Altersgruppen aus der Bevölkerungsfortschreibung, die Erwerbsquoten des Mikrozensus4 sowie die Ergebnisse der aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung für Baden-Württemberg.5
Varianten der Erwerbspersonenvorausrechnung
Für die künftige Entwicklung der Zahl und der altersstrukturellen Zusammensetzung der Bevölkerung wurde bei zwei der drei Varianten der Erwerbspersonenvorausrechnung auf die Hauptvariante der aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung zurückgegriffen. Für den Vorausrechnungszeitraum bis 2050 wurde darin angenommen, dass per Saldo annähernd 1 Mill. Menschen nach Baden-Württemberg ziehen wird, das heißt im Schnitt jährlich knapp 30 000 Personen.
In einer ersten Variante – der sogenannten Demografischen Variante – wurde eine Konstanz der derzeitigen Erwerbsbeteiligung für den gesamten Vorausrechnungszeitraum angenommen, sodass sich die Erwerbspersonenzahl entsprechend der zu erwartenden Veränderungen der Bevölkerungszahl und deren altersstrukturellen Zusammensetzung errechnet.
Eine Konstanz der Erwerbsbeteiligung ist aber eher unwahrscheinlich. Es wurde deshalb eine zweite Variante – die sogenannte Verhaltensvariante – gerechnet, deren Ziel es war, die künftige Entwicklung der Erwerbsquoten und damit auch der Erwerbspersonenzahl möglichst realistisch abzuschätzen. Bei der Modellierung der Verhaltensvariante wurden folgende Trends berücksichtigt:
In den vergangenen Jahrzehnten gab es eine deutliche Tendenz hin zu höheren Schulabschlüssen unter anderem mit der Folge, dass seit Anfang der 2000er-Jahre die Gymnasien die Hauptschulen als meistgewählte Schulart bei den Viertklässlerinnen und Viertklässlern abgelöst haben.6 Es hat sich aber nicht nur der Anteil der Abiturienten eines Jahrgangs erhöht. Vielmehr hat von den Abgängerinnen und Abgängern mit Hochschulreife auch ein immer größerer Anteil ein Studium aufgenommen.7
Diese Entwicklungen hatten dazu geführt, dass der Eintritt in das Berufsleben in den letzten Jahren tendenziell später erfolgt ist. Da aber zweifelhaft ist, ob sich diese Trends angesichts der zwischenzeitlich erreichten Anteilswerte noch nennenswert fortsetzen werden, wurde nur noch eine leicht sinkende Erwerbsbeteiligung bei den Jüngeren unterstellt (Tabelle 1).
Das Renteneintrittsalter wird in Deutschland schrittweise auf 67 Jahre erhöht. Diese gesetzliche Änderung war sicherlich dafür verantwortlich, dass die Erwerbsbeteiligung der Älteren bereits in den letzten Jahren angestiegen ist. So nahm beispielsweise die Erwerbsquote der 60- bis unter 65-jährigen Männer zwischen 2013 und 2017 um 6 Prozentpunkte auf 72 % zu, die der Frauen erhöhte sich in dieser Altersgruppe sogar um 9 Prozentpunkte auf 59 %. Es ist zu erwarten, dass sich diese Trends fortsetzen werden.
Seit längerem ist drittens zu beobachten, dass die Erwerbsquoten der Frauen auch in den mittleren Altersgruppen ansteigen. Dies wird nicht zuletzt auf die besseren Rahmenbedingungen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf 8 zurückgeführt. Nach aktuellem Stand ist davon auszugehen, dass sich dieser Trend fortsetzt und sich die Erwerbsquoten der Frauen weiter an die höheren Werte der Männer angleichen.
Für die konkrete Abschätzung der in dieser Verhaltensvariante unterstellten Entwicklungen bei der Erwerbsbeteiligung der entsprechenden Bevölkerungsgruppen erfolgte einerseits eine Orientierung an den Trends in den vergangenen Jahren; andererseits wurde versucht, die sich abzuzeichnenden Änderungen in den Rahmenbedingungen, so insbesondere die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters, angemessen zu berücksichtigen.
Darüber hinaus wurde in der Verhaltensvariante unterstellt, dass die zugrunde gelegten Änderungen in der Erwerbsbeteiligung bis 2025 wirksam werden, und diese Zielerwerbsquoten dann bis 2050 auf diesem Niveau verharren werden (Tabelle 1). Für die Jahre 2018 bis 2024 wurden die Werte interpoliert.
In einer dritten Variante der Erwerbspersonenvorausrechnung wird der unwahrscheinliche Fall ausbleibender Zuwanderung mit den Änderungen in der Erwerbsbeteiligung entsprechend der Verhaltensvariante kombiniert. Diese Modellrechnung gibt somit die Entwicklung der Erwerbspersonenzahl wieder, wenn einerseits zwar die Verhaltensänderungen eintreten, andererseits aber das Wanderungsgeschehen außer Betracht bliebe. Da es sich somit um eine hypothetische Entwicklung handelt, werden die Ergebnisse der Modellrechnung nicht im Detail beschrieben.
Rückgang der Erwerbspersonenzahl bei konstanter Erwerbsbeteiligung bereits nach 2020 und …
Nach der Demografischen Variante wird die Erwerbspersonenzahl in Baden-Württemberg noch bis zum Jahr 2020 um knapp 50 000 Personen ansteigen und danach zwar stetig, aber dennoch relativ moderat zurückgehen. Im Jahr 2030 könnte die Zahl der Erwerbspersonen um rund 3 % niedriger liegen als in 2017, bis zum Jahr 2050 könnte sich der Rückgang auf 8 % vergrößern (Schaubild 1).
… erst nach 2025 bei steigender Erwerbsbeteiligung
Unter Zugrundelegung der in der Verhaltensvariante getroffenen Annahmen würde die Erwerbspersonenzahl in Baden-Württemberg noch bis 2025 um annähernd 200 000 auf 6,21 Mill. ansteigen und erst im Jahr 2032 unter das aktuelle Niveau absinken. Im Jahr 2050 läge die Erwerbspersonenzahl auch in dieser Variante deutlich unter der des Ausgangsjahres, um rund 300 000 bzw. 5 %. Dennoch: Die unterstellte höhere Erwerbsbeteiligung würde dazu führen, dass der Rückgang im Vergleich zur Demografischen Variante um knapp 200 000 Erwerbspersonen geringer ausfallen würde (Tabelle 2).
Der im Vergleich zur Demografischen Variante deutlich geringere Rückgang resultiert daraus, dass in der Verhaltensvariante eine lediglich minimal sinkende Erwerbsbeteiligung bei den Jüngeren und ein teilweise deutlicher Anstieg bei Frauen und Älteren angenommen wird.
Ganz anders verliefe die Entwicklung allerdings dann, wenn es keine Wanderung über die Landesgrenzen Baden-Württembergs gäbe: Die Erwerbspersonenzahl Baden-Württembergs läge dann im Jahr 2050 nach dieser Modellrechnung trotz steigender Erwerbsquoten nur noch bei knapp 4,8 Mill. und damit um über 900 000 niedriger als nach der Verhaltensvariante (Schaubild 1). Diese Modellrechnung verdeutlicht – wie auch vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung im Eingangszitat hervorgehoben – den Einfluss der Migration auf die künftige Entwicklung der Erwerbspersonenzahl.
Moderate Alterung der Erwerbspersonen
Die Bevölkerung Baden-Württembergs ist in den vergangenen Jahrzehnten stetig gealtert und wird auch künftig im Schnitt deutlich älter sein.9 Dieser Trend spiegelt sich aber bei den Erwerbspersonen nur bedingt wider. Während beispielsweise der Anteil der 50-jährigen und älteren Erwerbspersonen an allen Erwerbspersonen allein zwischen 2013 und 2017 um immerhin knapp 3 Prozentpunkte angestiegen ist, wird dieser Wert in den kommenden Jahrzehnten bei einer konstanten Erwerbsbeteiligung allenfalls leicht steigen und zwischen 2020 und 2030 sogar sinken (Schaubild 2). Diese auf den ersten Blick überraschende Entwicklung ist vor allem auf die sogenannten »Babyboomer« zurückzuführen: Die zwischen Ende der 1950er-Jahre und Mitte der 1960er-Jahre Geborenen bilden die zahlenmäßig stärkste Bevölkerungsgruppe. Diese heute etwa 55- bis 60-jährigen sind derzeit noch ganz überwiegend berufstätig, um das Jahr 2030 werden sie aber altersbedingt größtenteils aus dem Berufsleben ausgeschieden sein.
Nach der Verhaltensvariante ist zumindest langfristig eine weitere, moderate Alterung der Erwerbspersonen zu erwarten. Der Anteil der 50-jährigen und älteren Erwerbspersonen könnte bis 2050 von zuletzt knapp 36 % auf annähernd 38 % ansteigen (Schaubild 2).
Auswirkungen auf die Systeme der sozialen Sicherung
Im Hinblick auf die Tragfähigkeit des Systems der sozialen Sicherung hat die Entwicklung des Anteils der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung eine zentrale Bedeutung. Dieses Verhältnis gibt Aufschluss darüber, wie viele Erwerbspersonen der Gruppe der nicht im Erwerbsleben stehenden Personen gegenüberstehen und diese Personengruppe somit im Hinblick auf die Alterssicherung, das Gesundheitswesen und andere sozialstaatliche Leistungen mittragen müssen.
Der Anteil der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung lag im Jahr 2017 in Baden-Württemberg bei knapp 55 %; dieser Anteil wird sich bis 2020 unter der Annahme eines unveränderten Erwerbsverhaltens nur geringfügig verringern. Danach ist aber – aufgrund des Ausscheidens stark besetzter Jahrgänge (»Babyboomer«) aus dem Erwerbsleben – mit einem deutlich Rückgang auf unter 50 % zu rechnen (Schaubild 3). Eine deutlich kleiner werdende Gruppe an Erwerbspersonen müsste somit die Lasten der sozialen Sicherungssysteme tragen.
Sollte aber der – entsprechend der Verhaltensvariante unterstellte – Anstieg der Erwerbsbeteiligung eintreffen, könnten die Lasten der sozialen Sicherungssysteme in den nächsten Jahren rechnerisch sogar auf mehr Schultern verteilt werden. Ab dem Jahr 2023 würde zwar auch nach dieser Variante der Anteil der Erwerbspersonen an der Gesamtbevölkerung stetig bis 2050 auf rund 51 % zurückgehen – der Rückgang wäre aber um immerhin knapp 2 Prozentpunkte geringer als nach der Demografischen Variante.
Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung
Was bedeutet die zu erwartende Entwicklung des Arbeitskräfteangebots für das weitere wirtschaftliche Wachstum im Land? Das Wirtschaftswachstum würde dann gedämpft, wenn die Arbeitskräftenachfrage nicht mehr durch das Arbeitskräfteangebot gedeckt werden könnte. Sollten Engpässe im Arbeitsangebot auftreten, werden die Unternehmen ihre Expansionspläne trotz zu erwartende Produktivitätssteigerungen nicht in vollem Umfang realisieren können. Eine Arbeitskräfteknappheit käme dann als »verpasste Wachstumschance« zum Ausdruck.10
Bezüglich der zukünftigen Arbeitskräftenachfrage gibt es unterschiedliche Annahmen. Durch den Megatrend der Digitalisierung werden nicht unerhebliche Produktivitätsfortschritte erwartet. Einige Studien kommen darum zu dem Ergebnis, dass durch den technologischen Wandel die Arbeitslosigkeit stark ansteigen wird.11 Es könnte allerdings auch sein, dass sich der Arbeitskräftebedarf trotz Digitalisierung zahlenmäßig nur geringfügig verändert12 oder es mithilfe einer beschleunigten Digitalisierung sogar gelingen kann, wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung zu erzeugen.13
Da die Erwerbspersonenvorausrechnung für Baden-Württemberg in der als am wahrscheinlichsten eingeschätzten Variante – der Verhaltensvariante – zu dem Ergebnis kommt, dass sich das Arbeitskräfteangebot zunächst noch erhöhen wird, dürfte das rein quantitative Arbeitskräfteangebot zumindest kurzfristig noch keine wesentliche Wachstumsbremse darstellen.14
Doch selbst wenn gesamtwirtschaftlich Arbeitsangebot und -nachfrage rechnerisch ausgeglichen sind, heißt das noch nicht, dass auch der Arbeitsmarkt im Lot ist. Entscheidend ist, dass die Qualifikationen der Erwerbspersonen mit den nachgefragten Qualifikationen übereinstimmen. Der Fachkräftemangel in vielen Bereichen zeigt bereits jetzt, dass dies schon heute oft nicht der Fall ist.
Es wird geschätzt, dass in Baden-Württemberg durch die Digitalisierung gut 200 000 Arbeitsplätze wegfallen und fast im selben Umfang Arbeitsplätze mit anderen Anforderungen neu entstehen. Rund 6,7 % der Arbeitsplätze werden demnach unmittelbar von der Digitalisierung betroffen sein. Aufgrund der hiesigen Branchenstruktur wird diese Transformation in Baden-Württemberg besonders deutlich ausfallen.15
Nicht nur auf Arbeitsplätze, die wegfallen oder neu entstehen, wird sich die Digitalisierung auswirken, zusätzlich werden sich in großem Umfang auch Anforderungen und Arbeitsabläufe bei fortbestehenden Arbeitsplätzen verändern. Zu erwarten ist eine weitere Verschiebung des Bedarfs hin zu hochqualifizierten und spezialisierten Arbeitskräften.16
Fazit
Wenn im Durchschnitt in den Jahren bis 2050 jährlich rund 30 000 Personen mehr nach Baden-Württemberg zuziehen als fortziehen und die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren weiter steigt, führt das dazu, dass sich die Erwerbspersonenzahl im Südwesten noch mehrere Jahre erhöhen und erst mittelfristig zurückgehen wird. Der Rückgang wird dabei voraussichtlich zunächst relativ moderat ausfallen.
Mit entsprechend hoher Zuwanderung und der unterstellten Verhaltensänderung dürfte die Quantität der verfügbaren Arbeitskräfte in Baden-Württemberg im nächsten Jahrzehnt noch nicht zu einer Gefährdung des Wohlstandes führen, wie er vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, für den Fall einer zu geringen Zuwanderung, befürchtet wird.
Dies dürfte aber nur dann gelten, wenn der bedarfsgerechten Qualifikation der Erwerbstätigen große Aufmerksamkeit geschenkt wird. Eine entsprechende Qualifizierung der Arbeitskräfte – Stichwort lebenslanges Lernen – wird zweifelsohne weiter an Bedeutung gewinnen. Um diesen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde von der Bundesregierung ein Fachkräftekonzept initiiert17 und in Baden-Württemberg eine Fachkräfteallianz geschlossen.18 Von den darin entwickelten und umgesetzten Maßnahmen wird die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung Baden-Württembergs wesentlich beeinflusst werden.