:: 8/2019

Statistisches Monatsheft August 2019

Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

das von Baden-Württemberg verabschiedete Klimaschutzgesetz sieht bis zum Jahr 2030 eine Reduzierung der CO2-Emissionen im Verkehrssektor um 31 % gegenüber 1990 vor. Obwohl kein merklicher Zuwachs des Personenverkehrs im Vergleich zu den letzten Jahren zu beobachten war, lagen die Jahresfahrleistungen im aktuellsten Berichtsjahr 2017 auf einem neuen Höchststand. Insbesondere ist ein starker Anstieg des Güterverkehrs zu verzeichnen. Der Verkehrssektor verursacht etwa ein Drittel der gesamten Kohlenstoffdioxidemissionen in Baden-Württemberg. Mehr zu den Jahresfahrleistungen und den Emissionen des Straßenverkehrs lesen Sie in unserem Titelbeitrag.

In den kommenden Jahren sind gute Einstellungsaussichten für angehende Lehrkräfte besonders an Grundschulen, Berufsschulen und im Bereich Sonderpädagogik zu erwarten. Die Zahl der Lehramtsstudierenden ist in den letzten Jahren seit dem Höchststand im Wintersemester 2012/13 rückläufig. Auch wird ein beträchtlicher Teil der im Schuljahr 2018/19 aktiven Lehrkräfte an den öffentlichen Schulen in den Ruhestand gehen. Mehr zum Lehrkräftenachwuchs in Baden-Württemberg lesen Sie im Beitrag von Dr. Rainer Wolf.

Ich wünsche Ihnen viele neue Erkenntnisse für Ihre Arbeit.

Dr. Carmina Brenner, Präsidentin

Jahresfahrleistungen und Kohlendioxidemissionen des Straßenverkehrs

Zunahme insbesondere bei den Nutzfahrzeugen

In Zeiten, in denen die Klimaschutzdebatte in der Öffentlichkeit präsenter ist denn je, stehen den Sektoren, die unser Klima nachhaltig beeinflussen, enorme Herausforderungen bevor. Diese münden in Minderungsziele, die in internationalen, europäischen und nationalen Klimaschutzabkommen formuliert sind. Baden-Württemberg hat hierzu ein Klimaschutzgesetz verabschiedet und in den Eckpunkten zur Weiterentwicklung des Gesetzes vom 21. Mai 2019 konkrete Ziele für jeden Sektor formuliert. Der Verkehrssektor, der ein Drittel der Kohlendioxidemissionen im Land verursacht, soll seinen Beitrag am Ausstoß von Treibhausgasen bis zum Jahr 2030 um 31 % gegenüber 1990 senken. Dass dies ein ambitioniertes Ziel ist, wird daran deutlich, dass die zentralen Kenngrößen Jahresfahrleistungen und Kohlendioxidausstoß seit 1990 um 25 % bzw. 13 % gestiegen sind. Welche Fahrzeugarten hieran den größten Anteil haben oder ob technische Verbesserungen an den Fahrzeugen bereits Wirkung zeigen, ist in diesem Beitrag Gegenstand einer vergleichenden Betrachtung.

Bis 2045 Anstieg auf über 5,55 Millionen Privathaushalte möglich

Ergebnisse der Haushaltevorausrechnung Basis 2017 für Baden-Württemberg

Die Einwohnerzahl Baden-Württembergs ist in den vergangenen Jahren enorm angestiegen, noch deutlicher jedoch ist die Zahl der Privathaushalte gewachsen. Für viele politische und soziale Planungen ist die Entwicklung der Zahl der Haushalte von großer Bedeutung, denn Haushalte – und nicht einzelne Personen – treten in vielen Bereichen als Nachfrager auf, so zum Beispiel auf dem Wohnungsmarkt. Nach der aktualisierten Vorausrechnung dürfte die Zahl der Privathaushalte in Baden-Württemberg noch bis Mitte der 2040er-Jahre zunehmen und gegenüber dem heutigen Stand um nochmals rund 300 000 bzw. knapp 6 % auf über 5,55 Mill. ansteigen. Dabei dürfte die Zahl der Ein- und Zweipersonenhaushalte besonders deutlich wachsen.

Herausforderungen der regionalisierten Bevölkerungsvorausrechnung

Rahmenbedingungen und Methodik der Berechnung Basis 2017

Im Jahr 2017 stieg die Zahl der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger erstmals über 11 Mill. Seit der Gründung des Bundeslandes hat dessen Bevölkerung damit um mehr als 4 Mill. Personen zugenommen. Ob die Bevölkerung in den nächsten Jahren weiter anwachsen oder wieder zurückgehen wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab – maßgeblich sind dabei die Geburten- und Sterberate sowie die Wanderungsbewegungen. Eine Bevölkerungsvorausrechnung stellt aufgrund der Variabilität dieser Faktoren immer eine Herausforderung dar. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie groß der Effekt schwer vorhersehbarer Ereignisse auf die Bevölkerungsentwicklung sein kann und wie politische Entscheidungen die Zuwanderung von Menschen in ein bestimmtes Gebiet beeinflussen können.

Daher ist es wichtig, sich bei der Betrachtung einer solchen Vorausrechnung immer wieder vor Augen zu führen, dass die errechneten Zahlen auf der Grundlage bestimmter Annahmen zustande gekommen sind. Im Folgenden werden die methodischen Grundlagen, die der aktuellen Bevölkerungsvorausrechnung zugrunde liegen, genauer betrachtet. Die Ergebnisse der Vorausrechnung werden in weiteren Monatsheftartikeln gesondert vorgestellt.

Der Lehrkräftenachwuchs in Baden-Württemberg im Jahr 2019

Die Zahl der angehenden Lehrkräfte schwankte in den vergangenen 2 Jahrzehnten stark. Dies betraf sowohl die Zahl der Lehramtsstudierenden in der ersten Phase der Lehrkräfteausbildung als auch die Seminarteilnehmerinnen und -teilnehmer in der zweiten Phase. Im Wintersemester 2018/19 waren rund 30 400 Studierende in Lehramtsstudiengängen eingeschrieben, rund 10 000 angehende Lehrkräfte besuchten im März 2019 eines der Seminare. Hinsichtlich der Unterrichtsfächer stehen Deutsch, Englisch und Mathematik bei den angehenden Lehrkräften im Allgemeinen am höchsten im Kurs, wobei es je nach angestrebtem Lehramt Unterschiede gibt. Im Prüfungsjahr 2018 haben gut 4 700 Absolventinnen und Absolventen ihre Ausbildung mit Ablegung der Zweiten Lehramtsprüfung erfolgreich abgeschlossen. Den höchsten Anteil hieran hatten die gut 1 900 Absolventinnen und Absolventen des Lehramts für Gymnasien.

Baugenehmigungen im langjährigen Vergleich und ihre Verteilung auf die Stadt- und Landkreise Baden-Württembergs

Die Dynamik des Baugenehmigungsgeschehens ist wesentlich vom Zuwachs oder Rückgang der Bevölkerung beeinflusst. Eine über mehrere Jahre positive Bevölkerungsbilanz im Lande führt bei einem Wohnungsmarkt ohne größere Leerstände über kurz oder lang zu Wohnungs(neu)bedarf und schlägt sich zeitlich etwas nachlaufend in einer tendenziellen Zunahme von Baugenehmigungen nieder. Im Folgenden werden die Baugenehmigungszahlen in einem langjährigen Vergleich der jährlichen Bevölkerungsbilanz Baden-Württembergs gegenübergestellt. Den Hochphasen der Baugenehmigungszahlen in den 1970er- und 1990er-Jahren gingen deutliche Bevölkerungszuwächse voraus. Wie haben sich die Baugenehmigungszahlen in Folge des Bevölkerungszuwachses um 2015 entwickelt? Die Genehmigungstendenz der letzten Jahre bis 2018 weist immerhin nach oben.

Im zweiten Teil des Beitrags wird dargestellt, wie sich die Baugenehmigungen auf die Stadt- und Landkreise verteilen. Sind dabei Schwerpunkte regionalen Wohnungsneubaus zu erkennen? Zur Beantwortung dieser Frage werden Zeitfenster einmal von 1971 bis 1973 und zum anderen der Jahre von 2013 bis 2015 und 2016 bis 2018 miteinander verglichen. In den 1970er-Jahren waren die Randzonen um die großstädtischen Zentren gemessen an ihrer Bevölkerungszahl die »neubaustärksten« Regionen. Gleichfalls überdurchschnittlich gebaut wurde im südöstlichen, südlichen und südwestlichen Baden-Württemberg. Auch heute wird in diesen Landkreisen überdurchschnittlich gebaut, unter anderem sicherlich wegen des attraktiven Angebots an Arbeitsplätzen in akzeptabler Pendelentfernung – und nicht zu vergessen wegen vorhandenen Baugrunds. Schon in den 1970er-Jahren waren die meisten Stadtkreise unter Berücksichtigung ihrer Einwohnerzahlen unterdurchschnittlich am Genehmigungsgeschehen beteiligt. Dies ist heute noch in Stuttgart und Karlsruhe so. In den anderen Stadtkreisen konnte die Zahl der genehmigten Wohnungen seit 2016 teils merklich gesteigert werden.

Regionales Wirtschaftswachstum in Baden-Württemberg 2000 bis 2016

Teil 1: Entwicklung der Wirtschaftsleistung

Mit diesem einleitenden Beitrag startet eine Serie von Analysen rund um das Thema »Regionales Wirtschaftswachstum in Baden-Württemberg«. Diese Veröffentlichungsreihe nimmt die wirtschaftliche Entwicklung der Kreise und Regionen Baden-Württembergs im Zeitraum 2000 bis 2016 aus verschiedenen Perspektiven in den Blick. Ausgangspunkt für die Analysen ist zunächst das nominale und reale Bruttoinlandsprodukt (BIP). Mithilfe geeigneter Bezugsgrößen wie Einwohner und Erwerbstätige werden Entwicklungen und Zusammenhänge herausgearbeitet. Die Branchenstruktur sowie die Innovationskraft geben eine weitere Perspektive auf die wirtschaftliche Entwicklung in den Kreisen und Regionen. Darüber hinaus wird ein möglicher Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und Siedlungsstruktur sowie der Entwicklung der Beschäftigung analysiert.

Der nachfolgende Startbeitrag der Veröffentlichungsreihe untersucht in einem ersten Teil, wie sich das nominale BIP in den Kreisen und Regionen Baden-Württembergs im Zeitraum 2000 bis 2016 entwickelt hat. Bei einem so langen Zeitraum liegt es nahe, das BIP um Preiseinflüsse zu bereinigen, sodass der zweite Teil dieses Beitrags das reale BIP-Wachstum betrachtet. Untersucht werden auch die Wachstumsbeiträge der baden-württembergischen Regionen zum landesweiten Wachstum. Abschließend wird analysiert, inwieweit die zwölf Regionen Baden-Württembergs einem gemeinsamen Konjunkturzyklus folgen und ob gerade Grenzregionen durch die Konjunktur benachbarter Bundesländer oder Staaten beeinflusst werden.

Im Blickpunkt: Die Stadt Bretten

In der Serie »Im Blickpunkt« steht dieses Mal die Stadt Bretten im Landkreis Karlsruhe. Aus dem Landesinformationssystem Baden-Württemberg (LIS) lassen sich für Bretten wie für jede andere Gemeinde des Landes interessante Erkenntnisse zur Struktur und Entwicklung gewinnen. Besonders herausgehoben werden an dieser Stelle die Bevölkerungsentwicklung, die Wohn- und die Beschäftigtensituation.

Stuttgart: Zweithöchstes Einkommen und zweitniedrigste Armutsquote aller deutschen Großstädte

In einer aufsehenerregenden Studie der Bertelsmannstiftung vom April 2019 wurde die Armut in Deutschland als ein besonderes Problem der Großstädte ermittelt. Grundlage war die Armutsquote im Jahr 2016, definiert als Anteil der Bezieher von Sozialhilfe nach SGB XII und von Arbeitslosengeld II beziehungsweise Sozialgeld nach SGB II an der Gesamtbevölkerung; Ziel und Zweck dieser staatlichen Fürsorgeleistungen ist es, den Leistungsberechtigten im Sinne einer Grundsicherung ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten.