Verdienste in Baden-Württemberg im April 2023 – Teil 1
Ergebnisse der neuen Verdiensterhebung
Die Höhe von Verdienst und Arbeitszeit ist immer wieder Thema öffentlicher Debatten, etwa in Diskussionen über Vor- und Nachteile einer generellen 4-Tage-Woche oder den verschiedenen öffentlich vorgetragenen Ansichten bezüglich einer angemessenen Mindestlohnhöhe. Die Frage nach der Verdienst- und Arbeitszeitentwicklung stellt sich dabei nicht nur aus rein ökonomischen Gesichtspunkten, sondern auch in sozialer Hinsicht. Viele Menschen verbringen normalerweise einen großen Teil ihres Alltages mit und in der Arbeit. Wie viel Geld eine Person verdient, prägt zudem maßgeblich das tägliche Leben in vielen Bereichen von Ernährung und Gesundheit über Freizeitgestaltung und Wohnverhältnisse bis hin zum persönlichen (Sicherheits-)Empfinden. Damit haben Arbeitszeit und Verdienst nicht nur einen nicht unerheblichen Einfluss auf das gesellschaftliche, soziale und wirtschaftliche Leben des/der Einzelnen, sondern auch gesamtgesellschaftlich gesehen. Angesichts der politisch festgelegten Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober 2022 außerhalb der üblichen Festlegung durch die Mindestlohnkommission und der neuerlichen politischen Diskussionen um die angemessene Höhe beziehungsweise nächste Anpassung des Mindestverdienstes, ist im Zusammenhang mit den Verdiensten der Niedriglohnsektor und die Beschäftigung im Mindestlohnbereich von besonderem Interesse. Im Folgenden sollen daher Verdienste und Arbeitszeit der Arbeitnehmenden im Land im April 2023 und zum Teil im Vergleich mit den Vorjahren näher betrachtet werden. Dabei soll in diesem ersten Teil des Artikels vor allem auf die allgemeine Entwicklung von Verdiensten und Arbeitszeit sowie die Verdienste der Beschäftigten hinsichtlich persönlicher, unternehmens- und arbeitsplatzbezogener Merkmale eingegangen werden. Dies geschieht erstmals anhand der neuen Verdiensterhebung, welche nach einer umfangreichen Erhebungsumstellung im Verdienstbereich mit Beginn des Jahres 2022 monatlich durchgeführt wird und für den repräsentativen Berichtsmonat April umfangreiche Angaben hierzu liefern kann (vergleiche i-Punkt »Reform der Verdiensterhebungen«). Der Niedrig- und Mindestlohnbereich wird dann in einem späteren Artikel näher beleuchtet.