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Methodische Weiterentwicklungen für Unternehmensgruppen im statistischen Unternehmensregister

Die Einführung der Unternehmensgruppe als eigene Einheit im statistischen Unternehmensregister ermöglicht es, Unternehmensgruppen präziser darzustellen. Um dabei die Qualität zu sichern, wurde die »Manuelle Unternehmensgruppenbearbeitung« eingeführt, die die Strukturen dieser Gruppen überprüft und bei Bedarf korrigiert. Für nicht manuell bearbeitete Gruppen wurde das Verfahren der »Automatisierten Aktualisierung« entwickelt, das mithilfe des Ähnlichkeitsmaßes RUMS die Konsistenz der Gruppenstrukturen zwischen Berichtsjahren sicherstellt. Der Beitrag erläutert die methodischen Ansätze dieser Weiterentwicklungen, die seit 2022 schrittweise umgesetzt werden, und beschreibt deren Bedeutung für die Datenbasis im statistischen Unternehmensregister.

Kapitel 1: Einleitung

Unternehmensgruppen (auch Konzerne genannt) haben großen Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen und stehen häufig im Mittelpunkt wirtschaftspolitischer Diskussionen. Im Jahr 2022 waren rund 292.000 Unternehmensgruppen in Deutschland tätig (knapp 15 % der Gesellschaften) mit 68 % der Beschäftigten in Deutschland und 83 % der bundesweiten Umsätze. Unternehmensgruppen bündeln ihre wirtschaftlichen Aktivitäten über einzelne Gesellschaften hinweg auf einer höheren organisatorischen Ebene. Gesellschaften (Rechtliche Einheiten), die durch Kontrollbeziehungen verbunden sind, bilden eine Unternehmensgruppe. Diese wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Rechtlichen Einheiten werden zunehmend komplexer und erstrecken sich auch über Staatengrenzen hinweg. Für die Wirtschaftsstatistik ist es wichtig, die Unternehmensgruppenstrukturen genau zu erfassen, denn sie spiegeln die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung und den Einfluss der Marktakteure besser wider als die Betrachtung einzelner Gesellschaften. Der Bedarf an hochwertigen Informationen hierzu ist in den letzten Jahren stark gestiegen.

Wichtige Fragen, die sich im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Bedeutung von Unternehmensgruppen stellen, sind beispielsweise: »Welche wirtschaftliche Macht haben die 100 bedeutsamsten Unternehmensgruppen?«, »Welche Wirtschaftsbereiche werden am stärksten von Unternehmensgruppen bestimmt?« oder »Wie hoch ist der Einfluss von Unternehmensgruppen in Deutschland, die aus der Russischen Föderation, China oder dem Mittleren Osten kontrolliert werden?«. Um solche Fragen beantworten zu können, ist eine qualitativ hochwertige Abbildung von Unternehmensgruppen im statistischen Unternehmensregister wichtig. Seit 2005 werden Informationen zu Unternehmensgruppen in der Datenbank des Unternehmensregisters geführt. Grundlage dafür ist die EU-Verordnung 2019/2152.1 Allerdings waren die bisherigen Möglichkeiten, die Unternehmensgruppen in der Datenbank abzubilden, sehr rudimentär und von Qualitätsmängeln geprägt. Diese Mängel sowie das Fehlen der Unternehmensgruppe als Einheitentyp2 erlaubten Auswertungen zu Unternehmensgruppen nur unter erschwerten Bedingungen.3 Mit Einführung der Unternehmensgruppe als eigenem Einheitentyp in der Datenbank des statistischen Unternehmensregisters wurde im Jahr 2022 erstmals die Möglichkeit geschaffen, dort umfangreiche Gruppeninformationen abzubilden. Zusätzlich haben einige Statistischen Ämter der Länder im Jahr 2023 die »Manuelle Unternehmensgruppenbearbeitung« eingeführt, die wesentlich dazu beitragen soll, qualitätsgesicherte Daten zu Unternehmensgruppen zur Verfügung zu stellen.

Dieser Aufsatz erklärt grundlegende Konzepte zu Unternehmensgruppen, beschreibt Prozesse sowie die Abbildung von Unternehmensgruppen in der Datenbank des Unternehmensregisters und erläutert die Aufgaben der »Manuellen Unternehmensgruppenbearbeitung« näher.

Kapitel 2: Definition der Unternehmensgruppe

Um Unternehmensgruppen als statistische Einheiten zu betrachten, ist zunächst eine eindeutige und in der Praxis umsetzbare Definition der Gruppe als Zusammenschluss von Rechtlichen Einheiten (RE) erforderlich. Im Fachbereich Unternehmensregister wurde das statistische Kontrollkonzept entwickelt, das angelehnt ist an die Bestimmungen zur Unternehmensgruppe aus der EU-Verordnung 2019/2152. Darin wird die Unternehmensgruppe definiert als ein Zusammenschluss von Rechtlichen Einheiten, die über eine rechtliche Kontrollbeziehung miteinander verbunden sind. Hierzu wird weiter im statistischen Kontrollkonzept präzisiert:

»Eine Unternehmensgruppe ist ein Zusammenschluss von Rechtlichen Einheiten, wobei mindestens zwei juristische Personen i. w. S. über Kontrollbeziehungen verbunden sind. Das Gruppenoberhaupt der Unternehmensgruppe fungiert als das höchste Kontrollorgan in der Gruppe und wird von keiner anderen Einheit kontrolliert. Das Gruppenoberhaupt einer Unternehmensgruppe kann auch eine natürliche Person sein; in diesem Fall müssen mindestens zwei juristische Personen i. w. S. von dieser natürlichen Person kontrolliert werden. Für die globale Betrachtung einer Unternehmensgruppe ist es unerheblich, in welchem Land die Rechtlichen Einheiten ihren Sitz haben.« (Abbildung 1).

Relevant für die deutsche amtliche Statistik beziehungsweise für das deutsche statistische Unternehmensregister sind alle Unternehmensgruppen, die mindestens eine deutsche Rechtliche Einheit enthalten. Unternehmensgruppen können in nationale und multinationale Unternehmensgruppen unterteilt werden. Eine multinationale Unternehmensgruppe enthält Rechtliche Einheiten, die mindestens in zwei verschiedenen Staaten ansässig sind. Ist dies nicht der Fall, so handelt es sich um eine nationale Unternehmensgruppe (Abbildung 2).

In Unternehmensgruppen gibt es wichtige Rollen/Funktionen, die einzelne Rechtliche Einheiten der Unternehmensgruppe ausüben: das Gruppenoberhaupt und die »Deutsche Entscheidungseinheit«. Für die Außendarstellung und gegebenenfalls Befragung der Unternehmensgruppe ist es notwendig, eine repräsentative Einheit festzulegen. Diese muss ihren Sitz in Deutschland haben und sollte als strategische und operative Steuerungseinheit der Unternehmensgruppe fungieren. Es soll immer eine wirtschaftlich aktive Einheit und keine natürliche Person sein. Im Unternehmensregister wird diese Einheit als die »Deutsche Entscheidungseinheit«4 gekennzeichnet. Diese Einheit kann mit dem Gruppenoberhaupt übereinstimmen, muss es jedoch nicht. Dies gilt insbesondere für Gruppen mit natürlichen Personen als höchstem Kontrollorgan sowie für Gruppen mit Gruppenoberhaupt im Ausland. Um die Zusammensetzung einer Unternehmensgruppe zu identifizieren oder zu bestimmen, ist der Nachweis von Kontrolle zwischen den Rechtlichen Einheiten essenziell. Im statistischen Kontrollkonzept wird hierzu definiert: »Kontrolle liegt genau dann vor, wenn eine Rechtliche Einheit (Muttereinheit) die Macht hat, die finanziellen und betrieblichen Entscheidungsprozesse einer anderen Rechtlichen Einheit (Tochtereinheit) so zu beherrschen, dass sie Nutzen aus der Geschäftstätigkeit der beherrschten Einheit ziehen kann.« Die sogenannte Muttereinheit besitzt hierbei einen bestimmenden Einfluss über die mittel- und langfristigen Strategien einer oder mehrerer untergeordneter Rechtlicher Einheiten (Tochtereinheiten). Der bestimmende Einfluss zeigt sich in der Regel in einer Anteils- beziehungsweise Stimmrechtsmehrheit. Im Grundsatz wird davon ausgegangen, dass einer Kapitalmehrheit auch eine Stimmenmehrheit in den Haupt- beziehungsweise Gesellschafterversammlungen entspricht, die sich letztlich in den Leitungs- und Kontrollorganen der betreffenden Einheit durchsetzt (Abbildung 3).

Kontrolle kann aber auch faktisch (wirtschaftlich und organisatorisch) vorliegen, zum Beispiel infolge einer Konsolidierung einer anderen Einheit in das eigene Rechnungswesen (Befreiungsvermerk nach § 264 Absatz 3 Handelsgesetzbuch), durch bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge oder bei einer identischen Geschäftsführung (Abbildung 4 und 5).

Die Kontrolle kann sowohl direkt zwischen den Einheiten vorliegen als auch indirekt, indem die Muttereinheit mittelbar über weitere Einheiten, die sie direkt kontrolliert, einen beherrschenden Einfluss auf andere Rechtliche Einheiten ausübt. Auch wenn die weiteren direkt kontrollierten Rechtlichen Einheiten individuell keine Kapital- oder Stimmrechtsmehrheit an einer anderen Rechtlichen Einheit besitzen, ist durch ihre gemeinsame Mehrheit eine indirekt kumulierte Kontrolle gegeben. Innerhalb der Unternehmensgruppe entsteht durch direkte und indirekte Kontrollverhältnisse eine hierarchische Struktur beziehungsweise Baumstruktur. An der Spitze dieser Hierarchie steht das Gruppenoberhaupt (Abbildung 6).

Zwar kann jede Einheit Kontrolle ausüben, aber nicht jede Einheit kann kontrolliert werden. Nur juristische Personen können kontrolliert werden. Natürliche Personen, Genossenschaften oder Erbengemeinschaften können per definitionem nicht kontrolliert werden.

Kapitel 3: Nutzende von Informationen zu Unternehmensgruppen

Der Bedarf an qualitativ hochwertigen Informationen zu Unternehmensgruppen ist aufgrund der Globalisierung und der steigenden Anforderungen bei der Bewertung multinationaler Zusammenhänge stark gestiegen. Zur Erfüllung der Nutzendenbedarfe sehen auf europäischer Ebene die EU-Verordnung 177/2008 und die diese ablösende EU-Verordnung 2019/2152 die Führung der Unternehmensgruppen im statistischen Unternehmensregister vor. Die Übersicht zeigt die wichtigsten Verwendungen der Unternehmensgruppendaten des statistischen Unternehmensregisters.

Kapitel 4: Die Verarbeitung der Unternehmensgruppenlieferung

In Deutschland gibt es keine zentrale und vollumfängliche administrative Quelle zur Erfassung oder Verwaltung von Unternehmensgruppen, die die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder (diese bilden den Statistischen Verbund) für die Führung der Unternehmensgruppen im Unternehmensregister nutzen könnten. Deshalb werden Daten von kommerziellen Datenanbietern verwendet. Diese Anbieter führen zwar die Einheit Unternehmensgruppe nicht direkt in ihrem Datenbestand, können jedoch im großen Umfang die relevanten direkten und indirekten Kontrollbeziehungen zwischen Rechtlichen Einheiten ermitteln.

Die Datenbeschaffung erfolgt über eine öffentliche Ausschreibung zur jährlichen Lieferung von Stamm- und Beziehungsinformationen auf Ebene der Rechtlichen Einheiten. Der Stand der Kontrollbeziehungen wird zum 31. Dezember eines Berichtsjahres ermittelt, die Datenlieferung erfolgt zum 31. März des Folgejahres. Die jährliche Lieferung enthält Informationen zu Unternehmensgruppen mit mindestens einer deutschen gruppenzugehörigen Rechtlichen Einheit. Neben Stammdateninformationen und Beziehungsinformationen zu deutschen Rechtlichen Einheiten umfasst die Datenlieferung noch zusätzlich Informationen über ausländische erste Muttergesellschaften und Tochtergesellschaften sowie ausländische Gruppenoberhäupter. Die Verarbeitung dieser Unternehmensgruppenlieferung (UGL) im statistischen Unternehmensregister nennt sich primäre UGL-Verarbeitung.

Neben dem kommerziellen Datenanbieter gibt es weitere ergänzende sekundäre Quellen vom Bundeszentralamt für Steuern über umsatzsteuerliche Organschaften und vom Berichtskreismanagement der öffentlichen Finanzstatistiken über öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen. Diese Quellen enthalten jedoch lediglich Informationen zu Teilmengen der Unternehmensgruppen. Die Verarbeitung dieser Informationen im Unternehmensregister heißt sekundäre UGL-Verarbeitung.

Kapitel 4.1: Die primäre UGL-Verarbeitung

Bei der primären UGL-Verarbeitung überführen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die gekauften Daten in die Datenbank des Unternehmensregisters im Zuge einer ersten, weitestgehend maschinell unterstützten Verarbeitung. Diese fokussiert auf den Abgleich der Stammdateninformationen zu den Einheiten. Beziehungsdaten werden bis zu diesem Zeitpunkt nur auf technische Aspekte über formale Plausibilitätschecks geprüft und überarbeitet. Eine inhaltliche Überprüfung erfolgt nicht. Die manuelle Überprüfung der Beziehungsinformationen auf ihre Richtigkeit findet später für ausgewählte Unternehmensgruppen statt (siehe Kapitel 6).

Bei der sogenannten Zuordnungsfindung werden die Stammdateninformationen zu deutschen Rechtlichen Einheiten (UGL-Einheiten) mit den entsprechenden Rechtlichen Einheiten in der Datenbank des Unternehmensregisters abgeglichen und verknüpft. Zudem werden alle neuen, also vor dem Berichtsjahr noch nicht existierenden und nicht von anderen Quellen des Unternehmensregisters bereits gelieferten deutschen juristischen Personen mit einem Handelsregistereintrag erstmalig in der Datenbank aufgenommen.

Darüber hinaus findet in der primären UGL-Verarbeitung auch eine Prüfung von bedeutsamen Merkmalsänderungen bei den Stammdateninformationen der UGL-Einheiten statt. Hierbei wird überprüft, ob eine Veränderung bei der UGL-Einheit korrekt in die dazugehörige Einheit in der Datenbank übernommen wurde.

Kapitel 4.2: Die sekundäre UGL-Verarbeitung

Im Unternehmensregister werden weitere, regelmäßig zu verarbeitende Informationen als ergänzende Pflege von Unternehmensgruppen verwendet. Dies erfolgt im Zuge der sekundären UGL-Verarbeitung. Eine ergänzende Quelle für die aus der primären UGL-Verarbeitung gewonnenen Erkenntnisse sind die steuerlichen Organkreise (STO). Steuerliche Organkreise sind für steuerliche Zwecke erfolgende Zusammenfassungen mehrerer Rechtlicher Einheiten. Sie bestehen aus einem Organträger und mehreren Organgesellschaften. Die Informationen hierzu erhält das Unternehmensregister vom Bundeszentralamt für Steuern, die Pflege von Organkreisstrukturen in der Datenbank übernehmen die Statistischen Ämter der Länder. Steuerliche Organkreise stellen konzeptionell (deutsche) Teile von Unternehmensgruppen dar, das heißt sie können eine Unternehmensgruppe in der Regel nicht vollständig beschreiben, unter anderem auch wegen Einschränkungen auf bestimmte Rechtsformen. Organkreise können jedoch eine ergänzende Quelle sein, um fehlende gruppenzugehörige Rechtliche Einheiten zu identifizieren. In den überwiegenden Fällen wird mit den Organkreisbeziehungen die Beherrschungsaussage aus den Daten des kommerziellen Anbieters bestätigt. Die Bearbeitung der Organkreise geschieht im jährlichen Turnus. Die Verknüpfung der Gruppeninformationen aus den steuerlichen Organkreisen mit den deutschen Rechtlichen Einheiten für das jeweilige Berichtsjahr erfolgt zentral und weitgehend automatisiert durch das Statistische Bundesamt. Wenn der kommerzielle Datenanbieter eine andere Beherrschungsaussage für eine bestimmte Rechtliche Einheit liefert als die steuerlichen Organkreise, dann wird die Gruppeninformation aus den steuerlichen Organkreisen nicht mit der deutschen Rechtlichen Einheit in der Datenbank verknüpft.

Eine weitere ergänzende Quelle sind die Eignerstrukturen aus dem Berichtskreismanagement für öffentliche Einheiten (BKM). Das Berichtskreismanagement der öffentlichen Finanzstatistiken führt eine Datenbank über Eignerstrukturen (Kontrollbeziehungen) und stellt deren Jahresauszüge seit dem Berichtsjahr 2018 dem Unternehmensregister zur Verfügung.5 Im Gegensatz zu steuerlichen Organkreisen sind die Gruppenstrukturen hier zumindest für den nationalen Kontext vollständig,6 das heißt die BKM-Eignerdaten liefern stets eine Aussage zum höchsten Kontrollorgan innerhalb einer öffentlich kontrollierten Unternehmensgruppe. Hierdurch können in Deutschland öffentlich kontrollierte Unternehmensgruppen nahezu vollständig erfasst werden. Die Verknüpfung der Gruppeninformationen aus der Quelle BKM mit den deutschen Rechtlichen Einheiten für das jeweilige Berichtsjahr erfolgt ebenso zentral durch das Statistische Bundesamt.

Nach Abschluss der Arbeiten der primären sowie der sekundären UGL-Verarbeitung sind alle Rechtlichen Einheiten, die zu einer Unternehmensgruppe gehören, in der Datenbank des statistischen Unternehmensregisters gekennzeichnet.

Kapitel 5: Einführung der Einheit Unternehmensgruppe in der Datenbank des Unternehmensregisters

Bei der UGL-Verarbeitung werden, wie bereits in Kapitel 4 beschrieben, lediglich Informationen über die Zugehörigkeit zu Unternehmensgruppen bei den gruppenzugehörigen Rechtlichen Einheiten in der Datenbank des Unternehmensregisters abgebildet. Diese Informationen umfassen zum Beispiel die Beziehung zur direkten Mutter und die Beziehung zum Gruppenoberhaupt der Unternehmensgruppe. Mit der primären und sekundären UGL-Verarbeitung werden noch keine Informationen für die Einheit Unternehmensgruppe in der Datenbank bereitgestellt. In der Vergangenheit waren gezielte Analysen außerhalb der Datenbank des Unternehmensregisters, zum Beispiel Auswertungen mit dem Statistikprogramm SAS, erforderlich, um Unternehmensgruppen zu identifizieren.

Um die Verarbeitung in externen Prozessen zu reduzieren, wurde im Jahr 2022 für das Berichtsjahr 2020 erstmals die Unternehmensgruppe als eigene Einheit in der Datenbank des statistischen Unternehmensregisters eingeführt. Im Nachfolgenden bezeichnet die Abkürzung »UG« (Plural: »UGn«) die technische Einheit Unternehmensgruppe in der Datenbank. Alle deutschen Rechtlichen Einheiten, die nach den abgebildeten Beziehungsinformationen in der Datenbank auf dasselbe Gruppenoberhaupt verweisen, werden derselben UG zugeordnet. Im Gegensatz zur UGL-Verarbeitung ist die UG in der Datenbank somit nicht nur eine Sammlung von Beziehungsinformationen bei den Rechtlichen Einheiten, sondern bildet die Unternehmensgruppe als Ganzes ab, wie es die EU-Verordnung 2019/2152 verlangt.

Die UG wird mit eigenen Merkmalen in der Datenbank des statistischen Unternehmensregisters geführt. Dazu zählen eine UG-ID, ein UG-Typ (national oder multinational), ein Name sowie wirtschaftliche Kennzahlen wie Beschäftigte und Umsätze, die sich auf den deutschen Teil der Unternehmensgruppe beziehen. Zusätzlich existiert, wie in Kapitel 2 beschrieben, für jede Unternehmensgruppe eine »Deutsche Entscheidungseinheit«, die für jede UG in der Datenbank bestimmt und gekennzeichnet wird. Durch die UG werden somit sowohl die Stammdaten einer Unternehmensgruppe selbst als auch alle Beziehungen zwischen den gruppenzugehörigen Rechtlichen Einheiten und der Unternehmensgruppe an einer Stelle in der Datenbank des Unternehmensregisters jeweils für ein Berichtsjahr abgebildet.

Kapitel 6: Manuelle Unternehmensgruppenbearbeitung

Bei der UGL-Verarbeitung (siehe Kapitel 4) erfolgt grundsätzlich bezüglich der Gruppenzusammenhänge keine Überprüfung der Qualität. Für die zahlreichen Nutzenden von Unternehmensgruppendaten sind jedoch qualitätsgesicherte Informationen über Gruppenstrukturen von großer Bedeutung, da fehlerhafte Informationen gravierende Auswirkungen auf die Nutzenden haben können (siehe Kapitel 3).

So wurde mit Einführung der neuen Aufgabe Profiling von Unternehmen im Jahr 2016 erkannt, dass für bestimmte Unternehmensgruppen Informationen zu den gruppenzugehörigen Rechtlichen Einheiten unvollständig oder fehlerhaft waren. Dies hatte zur Folge, dass vor Durchführung des Profiling umfangreiche Korrekturen und Nachqualifizierungen der Unternehmensgruppen erforderlich wurden. Neben dem Profiling zeigten sich bei immer mehr Nutzenden gestiegene Qualitätsanforderungen bei den Strukturdaten zu Unternehmensgruppen. Aufgrund des Umfangs und der hohen fachlichen Anforderungen wurde im statistischen Unternehmensregister 2023 ein neuer Arbeitsprozess eingeführt – die »Manuelle Unternehmensgruppenbearbeitung«.

Für die »Manuelle Unternehmensgruppenbearbeitung« überprüft qualifiziertes Sachbearbeitungspersonal die Gruppenzusammensetzung in der Datenbank des Unternehmensregisters. Die Statistischen Ämter der Länder führen die »Manuelle Unternehmensgruppenbearbeitung« immer für ein bestimmtes Berichtsjahr t durch. Der Bearbeitungszeitraum erstreckt sich von Mitte Juni t+1 bis Ende März t+2. Das Statistische Bundesamt gibt die Methodik vor, erstellt den Arbeits- und Zeitplan und koordiniert die Aktivitäten. Über das sogenannte UG-Service-Desk bietet das Statistische Bundesamt neben regelmäßigen Schulungen und Austauschformaten zur Methodik auch bilaterale Unterstützung bei methodischen und technischen Fragen an.

Im Jahr 2022 gab es rund 292.000 in Deutschland tätige Unternehmensgruppen. Da der Zeitaufwand für die Bearbeitung einer Gruppe einschließlich der Korrektur in der Datenbank sehr hoch sein kann, ist die manuelle Bearbeitung nur für die wichtigsten Gruppen möglich. Hierfür erstellt das Statistische Bundesamt eine »UG-Select-Liste«, die – basierend auf bestimmten Auswahlkriterien – die bedeutendsten Unternehmensgruppen enthält. Diese für die »Manuelle Unternehmensgruppenbearbeitung« vorgesehenen Top-Gruppen (rund 5.000 Gruppen beziehungsweise 1,7 % aller Gruppen) decken 60 % der Beschäftigten und 77 % der Umsätze aller Unternehmensgruppen ab (Tabelle 1).

Zur Erzeugung der UG-Select-Liste werden verschiedene Kriterien und Nutzendengruppen berücksichtigt (Tabelle 2). Bei den Mengengerüsten werden keine Doppelzählungen vorgenommen, sondern eine relevante Gruppe wird stets beim erstgenannten Kriterium gezählt.

Eine Unternehmensgruppe wird immer in ihrer Gesamtheit von einem der Statistischen Ämter der Länder betreut, wobei sich die Zuständigkeit für die Unternehmensgruppe meist anhand des Sitz-Bundeslandes der »Deutschen Entscheidungseinheit« ergibt.

Zu Beginn der manuellen Bearbeitung einer Unternehmensgruppe ist die Identifizierung und Überprüfung des Gruppenoberhauptes und der »Deutschen Entscheidungseinheit« erforderlich, da beide Einheiten für die Abgrenzung von Unternehmensgruppen eine wesentliche Rolle spielen (siehe Kapitel 2). Zur Verifizierung des Gruppenoberhauptes können verschiedene Quellen wie Konzernabschlüsse oder Handelsregistereinträge überprüft werden. Die »Deutsche Entscheidungseinheit« kann durch die Außenpräsenz der Unternehmensgruppe, etwa durch das Impressum der Webseite oder als die höchste konsolidierende Einheit der Gruppe, die den Konzernabschluss erstellt, identifiziert werden.7

Nach der korrekten Identifikation beider Einheiten erfolgt eine umfassende Analyse der Unternehmensgruppe. Dabei werden relevante Quellen herangezogen und die enthaltenen Informationen kritisch bewertet, um ein fundiertes Verständnis der Gruppe zu gewinnen. Zu den wesentlichen externen Informationsquellen zählen dabei Konzernabschlüsse, Webseiten der Unternehmensgruppen, Jahresabschlüsse, Handelsregistereinträge, Pressemitteilungen oder externe Datenbanken. Folgende Fragen sind zu untersuchen: Wie ist das Geschäftsmodell der Unternehmensgruppe in Deutschland sowie global aufgestellt? Verfügt die Unternehmensgruppe über einen Konzernabschluss? Liegt eine Beteiligungsliste vor? Welche Webseiten sind vorhanden?

Anhand dieser Informationen werden die Struktur beziehungsweise die Zusammensetzung der Unternehmensgruppe analysiert. Ausgehend von der Struktur der Einheit Unternehmensgruppe in der Datenbank des Unternehmensregisters (siehe Kapitel 5) erfolgt ein technisch unterstützter Abgleich der gruppenzugehörigen deutschen Rechtlichen Einheiten aus der Datenbank mit den externen vorliegenden Informationen aus verschiedenen Quellen. Im Idealfall sind dies die Beteiligungslisten aus den Konzernabschlüssen.8 Ziel des Abgleiches ist, alle deutschen gruppenzugehörigen Rechtlichen Einheiten einer Unternehmensgruppe zweifelsfrei zu identifizieren und diese der Unternehmensgruppe zuzuordnen. Dabei sind häufig komplexe und teilweise intransparente Konstellationen der Gruppenstrukturen festzustellen. Insbesondere die Abgrenzung zwischen Kapital- und Stimmrechtsanteilen gestaltet sich schwierig, da diese nicht identisch sein müssen. Auch das in der Praxis häufig vertretene Rechtskonstrukt von zusammengesetzten Personenhandelsgesellschaften (beispielsweise GmbH & Co. KG) führt bei einer Abweichung von Gesellschafter und Komplementär zu erschwerten Prüfkonstellationen ebenso wie vertragliche Sondervereinbarungen (Joint Ventures), die sich nicht in den Besitzanteilen widerspiegeln. Darüber hinaus liefern unterschiedliche Quellen teils widersprüchliche Informationen, was eine sorgfältige Abwägung und Bewertung erfordert.

Sofern eine Differenz zwischen dem Unternehmensregister und externen Quellen besteht, sind gegebenenfalls identifizierte Fehler in den Unternehmensgruppenstrukturen in der Datenbank zu korrigieren. Wie bereits beschrieben, ist der Zeitaufwand für die manuelle Bearbeitung einer Gruppe einschließlich der Korrektur in der Datenbank relativ hoch. Daher kann nur die Bearbeitung der wichtigsten Gruppen erfolgen. Die Strukturen aller weiteren nicht manuell bearbeiteten Unternehmensgruppen können nicht flächendeckend überprüft werden. Trotzdem sind für diese Gruppen jährlich ihre jeweiligen UGn in der Datenbank des Unternehmensregisters auf das aktuelle Berichtsjahr zu aktualisieren. Hierfür wurde der Prozess der »Automatisierten Aktualisierung« der UG entwickelt.

Kapitel 7: Automatisierte Aktualisierung der UG

Die bei der jährlichen primären und sekundären UGL-Verarbeitung gewonnenen Informationen werden nicht automatisch in einem Schritt auf die Einheit UG in der Datenbank des Unternehmensregisters übertragen. Für alle im Zuge der »Manuellen Unternehmensgruppenbearbeitung« überprüften Gruppen wird im Laufe des Bearbeitungszyklus die jeweilige Einheit UG in der Datenbank auf das aktuelle Berichtsjahr angepasst. Dies führt zu zeitlichen Mischzuständen in der Datenbank, da die UGn aller nicht überprüften Unternehmensgruppen sich noch auf dem Zeitstand des alten Berichtsjahres befinden. Um bis zum Ende eines jeweiligen Bearbeitungszyklus bei allen UGn in der Datenbank den gleichen Zeitstand zu erreichen, war eine Lösung für die Aktualisierung der nicht manuell geprüften Gruppen zu finden. Hierfür wurde das Verfahren der »Automatisierten Aktualisierung« der UG entwickelt.

Jede Unternehmensgruppe, die über mehrere Berichtsjahre hinweg existiert, muss in der Datenbank als UG mit derselben UG-ID fortgeführt werden. Gleichzeitig müssen neue Gruppen als UGn hinzugefügt und die UGn nicht mehr existierender Gruppen entfernt werden. Der Abgleich der Unternehmensgruppenstrukturen zwischen den Berichtsjahren (UG t–1 gegen über UGL-Verarbeitung t) ist methodisch anspruchsvoll: Welche Gruppe gilt als unverändert (identisch) und kann in dieser Form weitergeführt werden, welche Gruppe kann weitergeführt werden, muss aber verändert werden (ähnlich), welche Gruppe wird als neu angesehen und welche existiert nicht mehr? Aufgrund welcher Kriterien wird über die Kontinuität einer Unternehmensgruppe entschieden?

Um die Kontinuität zwischen den Unternehmensgruppen der verschiedenen Berichtsjahre zu ermitteln, hat das Statistische Bundesamt das Ähnlichkeitsmaß RUMS (Rommelspacher-Urban Metric for the Similarity of Enterprise Groups) entwickelt. Dieses Maß vergleicht die Zusammensetzung der Unternehmensgruppen aus den verschiedenen Berichtsjahren anhand überschneidender Rechtlicher Einheiten sowie deren Beschäftigten und Umsätzen, um für jede UG in der Datenbank aus dem alten Berichtsjahr eine passende Gruppe des neuen Berichtsjahrs zu finden (Gruppe aus Auswertung der UGL-Verarbeitung). Das RUMS kann Werte zwischen 0 und 1 annehmen, wobei 1 eine vollständige Übereinstimmung darstellt und 0 keinerlei Ähnlichkeit bedeutet9 (Abbildung 7).

Der höchste RUMS-Wert dient als Schlüssel, um die höchste Übereinstimmung für die Aktualisierung zu bestimmen. Das bedeutet, dass für jede UG in der Datenbank aus dem alten Berichtsjahr die Gruppe aus dem neuen Berichtsjahr (aus der Auswertung der UGL-Verarbeitung) mit dem höchsten RUMS-Wert als das beste Match ausgewählt wird. Sollten mehrere Gruppen im neuen Berichtsjahr ähnlich hohe RUMS-Werte aufweisen, wird die Gruppe mit dem höchsten Wert als das beste Match zur Fortführung der UG in der Datenbank genutzt (siehe Abbildung 7). »Identische« UGn mit einem RUMS-Wert von 1 werden unverändert fortgeführt, während UGn mit einem Wert von 0 stillgelegt werden (nicht mehr existierende Unternehmensgruppen). »Ähnliche« UGn mit RUMS-Werten zwischen 0 und 1 werden in der Regel entsprechend der höchsten Übereinstimmung in Bezug auf ihre Gruppenzusammensetzung aus Rechtlichen Einheiten aktualisiert. Zusätzlich müssen neue Unternehmensgruppen im aktuellen Berichtsjahr als neue UGn in der Datenbank angelegt werden (Abbildung 8).

Nach erfolgter Anpassung aller Gruppenzusammensetzungen der UGn in der Datenbank auf das neue Berichtsjahr werden deren »Deutsche Entscheidungseinheiten« automatisiert bestimmt. Zusätzlich werden Merkmale der Unternehmensgruppen für die UGn in der Datenbank maschinell festgesetzt, beispielsweise der Name der Unternehmensgruppe und deren Wirtschaftszweig. Nach Abschluss der Aktualisierung sind alle UGn in der Datenbank im April t+2 auf den Stand des Berichtsjahres t gebracht (Abbildung 9).

Kapitel 8: Fazit und Ausblick

Unternehmensgruppen haben großen Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen. Sie sind charakterisiert durch eine hohe Dynamik und starke Veränderungen im Zeitablauf. So sind Übernahmen, Verschmelzungen, Verschiebungen von Eigentum, Fusionen und Verkäufe an der Tagesordnung. Diese Veränderungen von Unternehmensgruppen nehmen Einfluss auf die Kennzahlen der Wirtschaft. Daher ist die Bereitstellung qualitativ hochwertiger Informationen über ihre Strukturen eine wichtige Aufgabe der Statistik.

Das statistische Unternehmensregister als Basis-Infrastruktur für die amtliche Wirtschaftsstatistik ist von ständigen Anpassungen und Weiterentwicklungen geprägt. Eine dieser Weiterentwicklungen stellt die Abbildung der Unternehmensgruppe als eigener Einheitentyp und dessen regelmäßige Aktualisierung in der Datenbank des Unternehmensregisters dar. Um die Strukturen der wichtigsten Unternehmensgruppen zu überprüfen, wurde im Jahr 2023 die »Manuelle Unternehmensgruppenbearbeitung« eingeführt. Dadurch wurden wichtige Qualitätssteigerungen in der Bereitstellung von Unternehmensgruppendaten im Unternehmensregister erzielt, von denen die zahlreichen Nutzenden von Unternehmensgruppendaten profitieren. Die »Manuelle Unternehmensgruppenbearbeitung« befindet sich derzeit erst im zweiten Bearbeitungsjahr (Berichtsjahr 2023) und somit noch in der Aufbauphase. Perspektivisch soll die »Manuelle Unternehmensgruppenbearbeitung« jährlich für die rund 5.000 größten Unternehmensgruppen durchgeführt werden. Zur Umsetzung dieser Aufgabe ist jedoch eine Ausweitung der derzeitigen Ressourcenausstattung nötig. Durch die erzielten Weiterentwicklungen ist es nun für den Fachbereich Unternehmensregister möglich, ein Auswertungs- und Veröffentlichungskonzept zu entwickeln, um Informationen über Unternehmensgruppen bereitzustellen.

1 Eurostat verpflichtete mit der überarbeiteten Registerverordnung (177/2008), später abgelöst durch die EU-Verordnung 2019/2152, die Mitgliedstaaten zur Erfassung von Unternehmensgruppen in ihren Statistikregistern. In Deutschland bestand diese Verpflichtung bereits durch § 47 GWB für die Arbeit der Monopolkommission. Daher beschaffte die deutsche amtliche Statistik schon 2005 erstmals Daten zu Unternehmensgruppen und verarbeitete diese zunächst testweise, später regelmäßig.

2 Die Datenbank des Statistischen Unternehmensregisters führt dem neben dem neuen Einheitentypen Unternehmensgruppe auch die Einheitentypen Unternehmen, Rechtliche Einheit und Niederlassung.

3 Vgl. Kleber, Birgit/Sturm, Roland/Tümmler, Thorsten: Ergebnisse zu Unternehmensgruppen aus dem Unternehmensregister, in: Wirtschaft und Statistik. Ausgabe 6/2010, S. 527 ff.

4 Analog dazu gibt es in der »Europaweiten Manuellen Unternehmensgruppenbearbeitung« die Festlegung auf eine globale Entscheidungseinheit (global decision center) in der multinationalen Unternehmensgruppe.

5 Vgl. Statistisches Bundesamt (Destatis). Qualitätsbericht: Finanzvermögen des öffentlichen Gesamthaushaltes 09/2024–08/2025. 2024, https://www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Oeffentliche-Finanzen/finanzvermoegen.html (Abruf: 03.12.2024).

6 Ausländische Töchter in öffentlicher deutscher Kontrolle sind nicht im BKM enthalten.

7 Vgl. Redecker, Matthias/Sturm, Roland: Profiling von Unternehmen, in: WISTA – Wirtschaft und Statistik, Ausgabe 6/2017, S. 9 ff. und Andom, Senait: Profiling von Unternehmen zur Umsetzung des EU-Unternehmensbegriffs, in: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 7/2020, S. 18 ff., https://www.statistik-bw.de/Service/Veroeff/Monatshefte/20200703 (Abruf: 03.12.2024).

8 Vgl. Rommelspacher, Simon: iProfAnT – Integrated Profiling Analysis Tool. Vortrag und Aufsatz für die Veranstaltung »27th Meeting of the Wiesbaden Group on Business Registers«, 2021. Verfügbar unter: https://inegi.org.mx/ (Abruf: 03.12.2024) und Redecker, Matthias/Rommelspacher, Simon/Sturm, Roland: Profiling von Unternehmen im Echtbetrieb, in: WISTA – Wirtschaft und Statistik, Ausgabe 5/2021, S. 102 ff.

9 Vgl. Rommelspacher, Simon/Urban, Adrian: Similarity Metric for Comparison of Enterprise Groups, in: 28th Meeting of the Wiesbaden Group. Session 3: Globalisation and Large Case Units, 2023, https://www.aanmelder.nl/143739/wiki/969975/session-3-globalisation-and-large-case-units (Abruf: 03.12.2024).