Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ)

Was ist die Gebäude und Wohnungszählung?

Ziel der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) ist die Erfassung des gesamten Wohnraums in Deutschland. Relevant sind für diese Erhebung Gebäude mit Wohnungen. Das heißt, Gebäude, die ausschließlich gewerblich genutzt werden, fließen nicht in die Befragung mit ein. Zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 wurden Informationen z.B. zu folgenden Merkmalen erhoben:

  • Art des Gebäudes
  • Baujahr
  • Anzahl und Größe der Wohnungen im Gebäude
  • Anzahl der Räume in den Wohnungen

In Kombination mit den Ergebnissen aus anderen Erhebungsteilen des Zensus können daraus wichtige Erkenntnisse gezogen werden, z. B. wie viel Wohnfläche eine 4-köpfige Familie im Durchschnitt zur Verfügung hat.

Wer wurde befragt?

Zu den Befragten der GWZ zählten Eigentümerinnen und Eigentümer, Verwalterinnen und Verwalter sowie sonstige Verfügungs- und Nutzungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Gebäuden mit Wohnungen beziehungsweise Wohnraum. Die Befragten untergliedern sich, je nach Anzahl ihrer Gebäude und Wohnungen, in zwei Gruppen mit unterschiedlichen Erhebungswegen:

  • Eigentümer oder Verwalter einer oder mehrerer Wohnung(en) beziehungsweise eines oder mehrerer Gebäude mit insgesamt jedoch weniger als 50 Wohneinheiten und
  • Sogenannte Großeigentümer, die gewerblich tätig sind und einen Bestand von mindestens 50 Gebäuden mit Wohnungen beziehungsweise Wohnraum in Ihrem Eigentum oder Ihrer Verwaltung haben (z.B. private Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, kommunale oder kirchliche Wohnungsgesellschaften, Mietwohnverwaltungen).

Welche Befragungen wurden durchgeführt bei…?