Equal Pay Day – Weiterhin hohe Verdienstungleichheit
Unbereinigter Gender Pay Gap bei 20 %, bereinigte Verdienstlücke bei 6 %. Verdienstunterschied in Baden-Württemberg bundesweit weiter am größten.
Am morgigen 27. Februar ist der sogenannte Equal Pay Day. An diesem internationalen Aktionstag wird auf die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern aufmerksam gemacht. Dieser Tag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. Der Gender Pay Gap erfasst den geschlechtsspezifischen Verdienstunterschied. Wird dieser Unterschied in Tage umgerechnet und ein gleicher Stundenlohn für beide Geschlechter angenommen, kennzeichnet der Equal Pay Day das Datum im Jahr, bis zu welchem Frauen theoretisch umsonst arbeiten, während Männer ab dem ersten Tag des Jahres bezahlt werden. Dementsprechend haben Frauen in Deutschland durchschnittlich theoretisch von Jahresbeginn bis zum morgigen Equal Pay Day - also 58 Tage - unbezahlt gearbeitet. Wie das Statistische Landesamt feststellt, läge dieser Wert im Südwesten im Durchschnitt theoretisch sogar bei 73 Tagen unbezahlter Arbeit. Denn der Gender Pay Gap für Baden-Württemberg erhöhte sich 2025 nach Angaben des Statistischen Landesamtes gegenüber dem Vorjahr rechnerisch minimal auf 20 %. Dem gegenüber sank der Indikator für erweiterte Verdienstungleichheit, der sogenannte Gender Gap Arbeitsmarkt, 2025 im Vorjahresvergleich leicht von 42 auf 41 %. Der Gender Gap Arbeitsmarkt berücksichtigt zusätzlich geschlechterspezifische Unterschiede in den bezahlten Arbeitsstunden im Monat und in der Erwerbstätigenquote. Je höher sein Wert, desto größer ist die Verdienstungleichheit zwischen den Geschlechtern auf dem betrachteten Arbeitsmarkt.
Weibliche Beschäftigte im Südwesten erhielten 2025 einen durchschnittlichen Bruttostundenverdienst (ohne Sonderzahlungen) von 23,20 Euro (2024: 22,80 Euro). Der Durchschnittsstundenverdienst bei männlichen Arbeitnehmenden betrug 28,88 Euro (2024: 28,20 Euro) pro Stunde. Damit verdienten Frauen nach Angaben des Statistischen Landesamtes pro Stunde durchschnittlich 20 % (5,68 Euro) weniger als Männer. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen Männern und Frauen in Baden-Württemberg nur geringfügig um knapp einen Prozentpunkt (2024: 19 % bzw. 5,40 Euro). Auch im Jahr 2025 war die Verdienstlücke im Land weiterhin größer als im gesamten Bundesgebiet (16 %).
Im Zeitverlauf betrachtet hat sich der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern verkleinert. 2015 lag der unbereinigte Gender Pay Gap in Baden-Württemberg noch bei 26 %. Zehn Jahre später fiel der unbereinigte Verdienstunterschied zwischen den Geschlechtern um 6 Prozentpunkte geringer aus.
Mit den für eine Analyse zur Verfügung stehenden Variablen lassen sich mehr als zwei Drittel (69 %) des unbereinigten Gender Pay Gap erklären. Dies entspricht rund 3,92 Euro der unbereinigten Differenz von 5,68 Euro/Stunde. Eine wichtige Ursache für den Verdienstunterschied sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ist, dass Frauen oft in schlechter vergüteten Branchen, Berufen und Anforderungsniveaus arbeiten. Sie haben zudem häufiger als Männer Unterbrechungen in ihrer Erwerbsbiografie. Außerdem sind Frauen öfter als Männer in Teilzeit beschäftigt, was durchschnittlich auch mit geringeren Bruttoverdiensten pro Stunde einhergeht.
Knapp ein Drittel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen (31 %) lassen sich allerdings nicht durch die verfügbaren Merkmale erklären. Hierbei handelt es sich um den bereinigten Gender Pay Gap von 6 %, der noch 1,76 Euro des Bruttoverdienstunterschieds unerklärt lässt. Die bereinigte Verdienstdifferenz zwischen den Geschlechtern stieg im Vergleich zum Vorjahr geringfügig (2024: 5 %) und lag dadurch wieder im Bundesdurchschnitt (6 %). Da zu weiteren verdienstrelevanten Einflussfaktoren wie beispielsweise zu Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Elternzeit und Pflege von Angehörigen für die Analyse keine Daten zur Verfügung standen, dürfte der bereinigte Verdienstunterschied tatsächlich eher noch etwas geringer sein.
Beim (Eurostat-)Indikator Gender Gap Arbeitsmarkt (Gender Overall Earnings Gap) wird neben dem zentralen Verdienstunterschied aufgrund von unterschiedlichen Bruttostundenlöhnen von Frauen und Männern (Gender Pay Gap) zusätzlich auch der geschlechtsspezifische Unterschied bei der Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden im Monat (Gender Hours Gap) sowie bei der Erwerbstätigenquote (Gender Employment Gap) berücksichtigt. Denn neben der Vergütung der Arbeitsleistung wirken sich auch die Teilnahme am Erwerbsleben an sich und der Arbeitsumfang (langfristig) auf den Verdienst aus.
In Baden-Württemberg lag die durchschnittliche Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden 2025 bei weiblichen Beschäftigten bei 117 Stunden/Monat, während sie bei Männern 147 Stunden/Monat betrug. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich damit die bezahlte Arbeitszeit bei Frauen (−2 Stunden) im Schnitt etwas weniger als die bei Männern (−3 Stunden). Der Gender Hours Gap sank entsprechend auf 20 % (2024: 21 %; bundesweit 2025: 18 %). Ebenso wie der Verdienstunterschied steigt auch der Gender Hours Gap etwa ab dem durchschnittlichen Alter der Mutter bei der Geburt des ersten Kindes (Geburtenstatistik 2024: 30,7 Jahre) in den Folgejahren der Erziehungszeit relativ stetig an. Grund dafür dürfte sein, dass Frauen häufig ihre Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes reduzieren. Im Gegensatz dazu steigt die durchschnittliche Anzahl der bezahlten Arbeitsstunden bei männlichen Beschäftigten ab diesem Alter eher noch etwas an.
Laut aktuellsten Zahlen aus dem Mikrozensus für das Jahr 2024 waren bei den Beschäftigten zwischen 15 und 64 Jahren 76,1 % der Frauen und 83,0 % der Männer im Südwesten erwerbstätig. Im Vergleich zum Vorjahr (75,5 %) erhöhte sich die Erwerbsbeteiligung weiblicher Arbeitnehmender damit leicht. Bei den Männern ging die Erwerbsbeteiligung dagegen minimal zurück (2023: 83,3 %). Damit ergibt sich für Baden-Württemberg ein Gender Employment Gap von 8 % (2024: 9 %; bundesweit 2025 ebenfalls 8 %).
Unter Berücksichtigung der drei genannten Dimensionen der Verdienstungleichheit zwischen den Geschlechtern (Bruttostundenverdienst, bezahlte Arbeitsstunden und Erwerbstätigenquote) lag der daraus berechnete Gender Gap Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg 2025 mit 41 % weiterhin über dem Bundesdurchschnitt von 37 %. Der Wert im Südwesten sank im Vergleich zum Vorjahr allerdings um einen Prozentpunkt.
Weitere Informationen
Methodische Hinweise:
- In der amtlichen Statistik wird zwischen dem unbereinigten und bereinigten Gender Pay Gap unterschieden, die jeweils eine unterschiedliche Aussagekraft haben. Beim unbereinigten Gender Pay Gap werden die strukturellen Unterschiede, u. a. in den Ausbildungsabschlüssen, der Berufswahl und der Erwerbsbiografie zwischen männlichen und weiblichen Beschäftigten, auf welche die Verdienstdifferenzen zum Großteil zurückzuführen sind, nicht berücksichtigt. Es werden also die Bruttostundenverdienste ohne Anpassungen gegenübergestellt und damit die tatsächliche Situation auf dem Arbeitsmarkt (strukturelle Unterschiede und Zugangshürden für Frauen) abgebildet. Beim bereinigten Gender Pay Gap werden eben diese unterschiedlichen Einflussfaktoren berücksichtigt und herausgerechnet, so dass letztlich der Bruttostundenverdienst von Männern und Frauen mit möglichst ähnlichen Merkmalen, also in vergleichbarer Situation und Position verglichen wird.
- Die Angabe des bereinigten Gender Pay Gap ist seit 2022 jährlich auf Basis der Verdiensterhebung möglich. Bis zum Berichtsjahr 2021 wurde der Gender Pay Gap basierend auf der vierjährlichen Verdienststrukturerhebung (VSE), die letztmalig für das Berichtsjahr 2018 durchgeführt und anschließend mit den Ergebnissen der vierteljährlichen Verdiensterhebung (VVE) fortgeschrieben wurde, berechnet. Ab dem Berichtsjahr 2022 löste die neue monatliche Verdiensterhebung (VE) die Vorgängererhebungen ab. Die VE weist zum Teil eine neue Erhebungsmethodik und Erhebungsmerkmale auf. So werden z. B. fast alle Arbeitnehmenden des berichtspflichtigen Betriebs einbezogen, so dass auch der Anteil der verdienststärksten Beschäftigten qualitativ besser abgebildet wird und dadurch höher ist als in den Vorgängererhebungen.
Bedingt durch die Umstellung auf die neue Verdiensterhebung mussten im Bereinigungsverfahren des Gender Pay Gap methodische Änderungen vorgenommen werden. Daher besteht zwischen den Jahren 2021 und 2022 ein Bruch in der Zeitreihe und eine eingeschränkte Vergleichbarkeit der Ergebnisse vor und nach dem Jahr der Erhebungsumstellung. - Für die Berechnung des Gender Pay Gaps wird jeweils der April als repräsentativer Erhebungsmonat herangezogen.
Der Gender Pay Gap ist definiert als Differenz zwischen den durchschnittlichen Bruttostundenverdiensten männlicher und weiblicher Beschäftigter im Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher Beschäftigter.
Die Berechnung erfolgt für Beschäftigte nach der EU-Abgrenzung (Beschäftigte ohne die Wirtschaftszweige „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ und „Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung“ und ohne Betriebe mit weniger als 10 Beschäftigten). - Die Berechnung des Equal Pay Day erfolgt immer anhand zurückliegender Gender Pay Gap Zahlen aus der Verdiensterhebung. So beruht die Berechnung des Equal Pay Day 2026 auf den unbereinigten Gender Pay Gap Ergebnissen aus dem April 2025. Für den Equal Pay Day 2025 wurden die Ergebnisse aus dem Jahr 2023 herangezogen, da die Ergebnisse für 2024 erst im Jahr 2025 vorlagen.
Nähere Informationen zum Gender Gap Arbeitsmarkt und seiner Berechnungsweise siehe unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-GenderPayGap/Glossar/gender-gap-arbeitsmarkt.html
- Themenseite „Verdienste und Arbeitszeit“
- Pressemitteilung 283/2025: „Unbereinigter Gender Pay Gap 2025 bei 20 %“
- Monatsheftbeitrag 8/2025: „Gender Pay Gap 2024 – Verdienstunterschiede zwischen Frauen und Männern in Baden-Württemberg“