Vorausberechnung

Vorausberechnungen bilden eine wesentliche Grundlage für langfristige Planungen. Die Bevölkerungsvorausberechnung liefert Einblicke, wie sich die Größe und Altersstruktur der Bevölkerung in der Zukunft verändern könnten. Diese Erkenntnisse haben weitreichende Auswirkungen auf verschiedene Bereiche wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Bildungswesen, Einschätzungen zum zukünftigen Erwerbspersonenpotenzial und nicht zuletzt auf die Altenpolitik.

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Häufig gestellte Fragen

Ausgangslage der Berechnungen bildete der Bevölkerungsstand (aus der Statistik der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der endgültigen Ergebnisse des Zensus 2022) in den Kommunen zum 31. Dezember 2023 gegliedert nach 100 Altersjahren (0 bis 99 und älter) und Geschlecht (männlich/weiblich). Für die Vorausberechnung werden bestimmte Annahmen zur Entwicklung der Geburten, der Sterblichkeit und des Wanderungsgeschehens getroffen. Die Annahmen der Landesvorausberechnung und die der regionalisierten Vorausberechnung sind miteinander abgestimmt. Nach dem Top-Down-Prinzip werden die vorausgerechneten Landesergebnisse auf Gebietstypen verteilt, wodurch schlussendlich Aussagen über einzelne Gemeinden gemacht werden können. Die Berechnung selbst erfolgte mit dem Programm SIKURS, welches vom KOSIS-Verbund für regionale Bevölkerungsvorausberechnungen entwickelt wurde. 

Die Vorausberechnung ist eine Status-quo-Rechnung, das heißt sie schreibt die Entwicklungen des Stützzeitraums, in diesem Fall der Jahre 2017 bis 2023 (siehe unten), in die Zukunft fort. Wachstumsrestriktionen, die sich vor allem in den großen Städten aufgrund mangelnder Flächenverfügbarkeit ergeben können, werden nicht berücksichtigt. Das bedeutet, dass Gemeinden und Kreise ihre vorausgerechneten Ergebnisse mithilfe ihres lokalen Wissens, insbesondere unter Beachtung von geplanten Bauprojekten und Unternehmensgründungen oder -schließungen, interpretieren sollten. 

Um jährliche Schwankungen der Geburten- und Wanderungszahlen in den Gemeinden auszugleichen, werden strukturell ähnliche Gemeinden zu Typen zusammengefasst. Bei der Typisierung wird darauf geachtet, dass sich die Gemeinden innerhalb eines Typs bezüglich ihres Wanderungs- und Geburtenverhaltens möglichst stark ähneln (interne Homogenität), während sie sich von Gemeinden anderer Typen möglichst stark unterscheiden (externe Heterogenität). Die Typisierung erfolgt dabei anhand mehrerer, als erklärungsstark identifizierter Einflussfaktoren: der Anteil an Einfamilienhäusern, das Angebot an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen im Umland sowie die Pflegeplatzdichte. Die Ergebnisse der Typisierung wurden kritisch gesichtet, um bei starken Abweichungen vom Typdurchschnitt einzelne Gemeinden manuell anderen Typen zuzuordnen. Gemeinden mit ausreichender Größe sowie alle Oberzentren und Hochschulstandorte wurden auf Basis der Wanderungen, Altersgruppen und Geburten gesichtet und manuell zu Gruppen zusammengefügt. Insgesamt wurden 18 Binnenwanderungs- und Geburtentypen sowie vier Sterbetypen gebildet. 

Die Quoten zur Entwicklung der Sterbefälle, der Geburten sowie die regionalen Wanderungsverhältnisse wurden gestützt auf einen zurückliegenden Zeitraum berechnet. Im Falle der Sterbefälle und Wanderungen dienten die Jahre 2017 bis 2019 sowie 2023 als Stützzeitraum. Die Jahre 2020 bis 2022 wurden aufgrund der Sondersituation im Rahmen der Corona-Pandemie nicht berücksichtigt, da diese die Ergebnisse, aufgrund der höheren Sterberaten insbesondere in den hohen Altersklassen sowie den zeitweise geltenden Wanderungsbeschränkungen, zu stark verzerren würden. Die Geburtenraten wurden auf Grundlage der Jahre 2021 bis 2023 berechnet, um der aktuell niedrigeren Geburtenrate Rechnung zu tragen. 

  1. Geburtenhäufigkeit: Wie sich die Geburtenrate in Zukunft entwickeln wird, kann nur schwer abgeschätzt werden. In wirtschaftlich guten Zeiten verwirklichen mehr Paare einen bestehenden Kinderwunsch als in Phasen wirtschaftlicher Ungewissheit. Während die Geburtenrate (TFR) in den Jahren 2010 bis 2021 mit einem Wert von ca. 1,6 leicht angestiegen war bzw. auf relativ hohem Niveau verharrte, sank die TFR in den Jahren 2022 und 2023 deutlich auf zuletzt 1,44. Die gestiegenen Lebenshaltungskosten (insbesondere Wohnkosten) sowie die wirtschaftliche Unsicherheit aufgrund der aktuellen gesellschaftlichen und globalen Entwicklungen sprechen gegen eine weiterhin hohe Geburtenrate. Insgesamt flossen daher in die Berechnung der Geburtenrate die Daten der Jahre 2021 bis 2023 ein.
  2. Lebenserwartung: Es kann davon ausgegangen werden, dass sich die Lebenserwartung in Baden-Württemberg weiter erhöhen wird. Allerdings mit der Einschränkung, dass sich der Anstieg im Vergleich zu den vergangenen Jahrzehnten eher abschwächen wird. Bereits vor der Corona-Pandemie hatte sich die Zunahme der Lebenserwartung abgeschwächt. Bei der Vorausberechnung auf Landesebene wurden die Werte für das Berichtsjahr 2023 bis 2060 linear abgesenkt und zwar entsprechend der Veränderung der Sterberaten zwischen den Jahren 2000 und 2019. Die Sterberaten wurden abhängig von der angenommenen Lebenserwartung differenziert nach Geschlecht und Altersjahren berechnet. Die Berechnung erfolgte anhand der Sterbefälle der vorangegangenen Jahre bezogen auf die Bevölkerung der Jahre des Stützzeitraums. Die Jahre 2020 bis 2022 wurden bei der Berechnung der Sterberaten nicht berücksichtigt, um einen Einfluss der Sondersituation durch die Corona-Pandemie auf die Sterberaten zu vermeiden.
  3. Wanderungen: Seit mehreren Jahrzehnten weist Baden-Württemberg einen positiven Wanderungssaldo auf – d. h. pro Jahr ziehen mehr Menschen nach Baden-Württemberg als das Land verlassen. Allerdings schwankten die Werte von Jahr zu Jahr teilweise erheblich. Besonders hoch waren die Zugewinne zuletzt in den Jahren 2015 und 2022, in denen viele Schutzsuchende nach Deutschland und damit auch nach Baden-Württemberg kamen. Demgegenüber betrug der Wanderungssaldo in den Jahren 2006, 2008 und 2009 weniger als 5.000 Personen. Für die Hauptvariante der Vorausberechnung auf Landesebene wurde daher auf Grundlage des Durchschnitts der vergangenen Jahrzehnte angenommen, dass die Wanderungsgewinne ab dem Jahr 2026 ca. 55.000 Personen betragen werden. Für das Jahr 2024 wurde ein Wanderungsgewinn von 37.000 Personen angenommen. Der Wert für 2025 wurde anhand der Werte für 2024 und 2026 interpoliert. Im Gegensatz dazu geht die untere Variante von einem Rückgang des Wanderungssaldos auf rund 35.000 Personen ab dem Jahr 2026 aus, während die obere Variante annimmt, dass der Wanderungssaldo ab 2026 auf jährlich 75.000 Personen anwachsen wird.

Für die regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung wurden die angenommenen Wanderungsgewinne der Hauptvariante auf Landesebene als Eckwerte verwendet. Auf eine Berechnung der unteren oder oberen Variante in regionalisierter Form wurde verzichtet.

Die Modellrechnung gibt die fiktive Bevölkerungsentwicklung wieder, als würde es keine Wanderungen zwischen den Gemeinden und über die Landesgrenze hinweg geben. Als Grundlage dienen dabei dieselben Annahmen wie bei der Berechnung mit Wanderungen. Sie zeigt, wie sich unter der theoretischen Bedingung fehlender Außenbeziehungen die Bevölkerungszahl und -struktur verändern würde. Ihr Nutzen ist analytischer Natur: Die Modellrechnung verdeutlicht erst den großen Effekt von Wanderung auf die Bevölkerungsentwicklung. Sie beschreibt jedoch keine realistische Entwicklungsperspektive. Das gilt auch für Gemeinden, in denen keine über die Eigenentwicklung hinausgehende Siedlungstätigkeit angestrebt ist. Auch in diesen Gemeinden finden in erheblichem Umfang Wanderungen über die Gemeindegrenzen (zum Beispiel zu Ausbildungs-, Paarbildungs- und Erwerbszwecken) statt.

Gute Vorausberechnungen können nicht daran gemessen werden, ob sie exakt eintreffen, wie berechnet. Vorausberechnungen unterliegen immer einer »selbstzerstörerischen« Kraft. Wird für eine Gemeinde beispielsweise vorausgerechnet, dass sie schrumpft, da sie eine ungünstige Altersstruktur aufweist, können Entscheidungsträger Maßnahmen treffen, damit mehr junge Familien in die Gemeinde ziehen. Wächst die Bevölkerung im Zuge dessen, trifft die Vorausrechnung zwar nicht ein, hat aber ihren Zweck erfüllt. Das Statistische Landesamt hat mit der Bevölkerungsvorausrechnung insofern nicht den Anspruch, die zukünftige Entwicklung vorherzusagen, sondern mögliche Entwicklungen aufzuzeigen und Daten bereitzustellen, damit regionalpolitische Entscheidungen getroffen werden können.

Die Landesvorausberechnung und die regionalisierte Vorausberechnung werden mit unterschiedlichen, aufeinander aufbauenden Methodiken berechnet. Die Ergebnisse der Landesvorausrechnung dienen als Eckwerte für die regionalisierte Bevölkerungsvorausrechnung. Nach dem Top-Down-Prinzip werden die vorausgerechneten Landesergebnisse auf Gebietstypen verteilt, wodurch schlussendlich Aussagen über einzelne Gemeinden getroffen werden können. Aufgrund der getrennten Berechnung auf Landesebene bzw. regionalisierter Ebene, kann es zu Abweichungen zwischen den Gesamtergebnissen der beiden Berechnungen kommen. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die Landesrechnung zwar die Eckwerte für die Wanderungen, Geburten und Sterbefälle liefert, diese aber als globale Werte für jedes Jahr in die Berechnung einfließen. Da hier keine Untergliederung nach Alter und Geschlecht stattfindet, kommt es insbesondere zu Abweichungen bei der demografischen Zusammensetzung der errechneten Gesamtbevölkerung. Bei der Weiterverarbeitung der Daten hat dies beispielsweise Auswirkungen auf die Berechnung des Durchschnittsalters. Im Gegensatz zur Vorausberechnung auf Landesebene, die Zahlen bis in das Jahr 2060 ausweist, reichen die Ergebnisse der regionalisierten Rechnung bis zum Jahr 2045. Dies hängt damit zusammen, dass kleinräumige Vorausberechnungen aufgrund der kleinen Gebietseinheiten mit höheren statistischen Unsicherheiten verbunden sind. Mit jedem weiteren Jahr, das in die Zukunft gerechnet wird, steigt dabei auch die Unsicherheit.

Die detaillierte Methodik der jeweiligen Vorausberechnung wird in Monatsheftbeiträgen beschrieben, für die aktuelle Vorausberechnung im Beitrag “Wie funktioniert die Vorausberechnung der Bevölkerung in den Gemeinden und Kreisen?”.

Weitere Informationen

Bevölkerungsvorausberechnung

Statistisches Bundesamt

Kontakt

Vorausberechnung

Telefon: 0711 641 2610

E-Mail: vorausberechnung@stala.bwl.de