Gründung und Strukturen

Die Arten des Zusammenlebens von Menschen sind vielfältig. Neben den traditionellen Familien mit Vater, Mutter und Kindern werden auch andere Lebensformen immer wichtiger. Auf dieser Themenseite wird gezeigt, wie sich die Bevölkerung in Baden-Württemberg auf verschiedene Lebensformen verteilt.
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Häufig gestellte Fragen
Grundlage für die Bestimmung einer Lebensform sind die sozialen Beziehungen zwischen den Mitgliedern eines Haushalts. Lebensformen können aus einer oder mehreren Personen bestehen und werden im Mikrozensus entlang zweier Achsen erfasst:
- Elternschaft (mit oder ohne Kind(er) im Haushalt)
- Partnerschaft (mit oder ohne Partner/in im Haushalt)
Anhand dieser Kriterien werden folgende Lebensformen unterschieden: Kinderlose Ehepaare/Lebensgemeinschaften, Ehepaare/Lebensgemeinschaften mit Kind(ern), Alleinerziehende mit Kind(ern) sowie Alleinstehende (darunter Alleinlebende). Als Haushaltebefragung konzentriert sich der Mikrozensus auf das Beziehungsgefüge der befragten Haushalte. Eltern-Kind-Beziehungen, die über die Haushaltsgrenzen hinweg bestehen, sowie Partnerschaften mit getrennter Haushaltsführung („Living apart together“), bleiben daher unberücksichtigt.
Im Mikrozensus sind als "Familie" alle Eltern-Kind-Gemeinschaften definiert. Dazu gehören Ehepaare, nichteheliche (gemischt- oder gleichgeschlechtliche) Lebensgemeinschaften sowie alleinerziehende Mütter und Väter mit Kindern im Haushalt. Einbezogen sind neben leiblichen Kindern auch Stief-, Pflege- und Adoptivkinder ohne Altersbegrenzung. Damit besteht eine Familie immer aus zwei Generationen: Eltern/-teile und im Haushalt lebende Kinder.
Kinder, die noch gemeinsam mit den Eltern in einem Haushalt leben, dort aber bereits eigene Kinder versorgen, sowie Kinder die mit einem Partner in einer Lebensgemeinschaft leben, werden im Mikrozensus nicht der Herkunftsfamilie zugerechnet, sondern zählen statistisch als eigene Familie beziehungsweise Lebensform.
Alleinstehende sind Personen, die ohne Ehepartnerin bzw. Ehepartner oder Lebenspartnerin bzw. Lebenspartner und ohne Kinder in einem Haushalt leben. Unbedeutsam ist hierbei der Familienstand der alleinstehenden Person. So können Alleinstehende als ledige, verheiratet getrenntlebende, geschiedene oder verwitwete Personen in Ein- oder Mehrpersonenhaushalten wohnen. Sie können sich den Haushalt mit ausschließlich familienfremden Personen (Nichtverwandten) teilen, beispielsweise mit einem befreundeten Ehepaar. Ebenso können sie in einem Haushalt mit (nicht geradlinig beziehungsweise seiten-) verwandten Haushaltsmitgliedern leben, beispielsweise Onkel, Tante, Bruder, Schwester, Cousin oder Cousine. Alleinstehende in Einpersonenhaushalten werden als Alleinlebende bezeichnet.
Der Mikrozensus ist eine Stichprobenstatistik. Daher nimmt die statistische Unsicherheit umso mehr zu, je kleinteiliger die Ergebnisse ausgewertet werden. Aus diesem Grund stellt Baden-Württemberg Ergebnisse nur bis auf die Ebene der Regionen bereit.
Der Mikrozensus wird seit 1957 erhoben. Da er fortlaufenden Veränderungen in Bezug auf Merkmale, Methodik und Erhebung unterliegt, kann die Vergleichbarkeit über die Zeit hinweg eingeschränkt sein.
Der Mikrozensus wird kontinuierlich und jährlich erhoben. In der Regel stehen ab dem 2. Quartal die Erstergebnisse des vorangegangenen Jahres zur Verfügung.
Detaillierte Information zur Erhebung und den Analysemöglichkeiten finden Sie auf der Mikrozensus-Seite.
Der Mikrozensus wird kontinuierlich erhoben. In der Regel stehen ab dem zweiten Quartal die Erstergebnisse des vorangegangenen Jahres zur Verfügung.
Weitere Informationen
Mikrozensus
Sonderseite
Haushalte und Familien
Statistisches Bundesamt
Familie und Erwerbstätigkeit in Zahlen
Statistisches Bundesamt
FaFo
Sonderseite
Kontakt
Mikrozensus
E-Mail: mikrozensus@stala.bwl.de