Finanzausgleich

Der kommunale Bereich in Baden-Württemberg trägt vielfältige Aufgaben. Neben den Steuereinnahmen stellt der kommunale Finanzausgleich ein weiteres wichtiges Instrument dar, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Das Land gewährt Finanzmittel für verschiedene Zwecke, um die kommunalen Aufgaben zu unterstützen, insbesondere mit dem Ziel, die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den einzelnen Kommunen auszugleichen.
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Die Bedarfsmesszahl der Gemeinde wird nicht aus der konkreten Aufgabenbelastung der Gemeinde ermittelt, weil es kein einigermaßen verlässliches Verfahren der objektiven Bedarfsmessung gibt.
Der Bedarf wird aus den Indikatoren Einwohner (Bedarfsmesszahl A) und der Fläche einer Gemeinde im Verhältnis zu ihrer Einwohnerzahl (Bedarfsmesszahl B) ermittelt. Diese Werte werden mit dem sogenannten Kopfbetrag multipliziert. Der Kopfbetrag wird davor je nach Wert mit einem gesetzlich festgelegten Hundertsatz multipliziert.
Die Steuerkraftmesszahl einer Gemeinde zeigt die Steuerkraft im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an. Sie stellt die Summe aus dem Grundsteuer- und Gewerbesteuernettoaufkommen, den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer und den Zuweisungen im Rahmen des Familienleistungsausgleichs, jeweils im zweiten vorangegangenen Jahr dar. Es wird jedoch nicht das Ist-Aufkommen der Grund- und Gewerbesteuer zugrunde gelegt, sondern ein auf einen einheitlichen Hebesatz (Anrechnungshebesatz) umgerechnetes Aufkommen.
Die Steuerkraftmesszahl ist nur ein Indikator dafür inwiefern eine Gemeinde in der Lage ist ihren Finanzbedarf, also die notwendigen Ausgaben zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgaben, abzudecken. Als Finanzbedarf wird im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs die Bedarfsmesszahl einer Gemeinde zugrunde gelegt.
Die Steuerkraftquote zeigt die Steuerkraft der Gemeinde im Verhältnis zum Finanzbedarf, die eine Gemeinde aufzubringen hat, um den Grundbedarf der Gemeindeverwaltung abzudecken. Die Berechnung lautet: Steuerkraftmesszahl / Bedarfsmesszahl in Prozent.
Die Steuerkraftsumme der Gemeinden stellt die Bemessungsgrundlage für die Finanzausgleichs-, Kreis- und Regionalverbandsumlagen dar. Sie setzt sich zusammen aus der Steuerkraftmesszahl zuzüglich der Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft für das zweite vorangegangene Jahr.
Die Schlüsselzuweisung nach der mangelnden Steuerkraft ist die wichtigste Einnahme der Gemeinden aus dem Finanzausgleich. Nur die Gemeinden, deren Bedarfsmesszahl die Steuerkraftmesszahl übersteigt, erhalten diese Zuweisung, sonst spricht man von sogenannten abundanten Gemeinden. Diese erhalten keine Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft (siehe auch Steuerkraftquote). Je höher die Differenz zwischen Bedarfsmesszahl und Steuerkraftmesszahl (= Schlüsselzahl) ist, umso höher fällt die Zuweisung nach der mangelnden Steuerkraft aus.
Weitere Informationen
Kommunalfinanzen
Finanzministerium Baden-Württemberg
Die Kommunen und ihre Einnahmen
Finanzministerium Baden-Württemberg
Kontakt
Finanzausgleich
E-Mail: fag@stala.bwl.de