Kommunalfinanzen

Die Finanzstatistiken der Kommunen, darunter die vierteljährlichen Kassenstatistik und die Jahresrechnungsstatistik, bieten Einblicke in die Struktur und Entwicklung der kommunalen Haushalte. Sie zeigen insbesondere die Ein- und Auszahlungen der Kommunen. Die Kenntnis relevanter Finanzdaten ist wichtig für eine sachliche Diskussion fast aller politischen Fragestellungen auf kommunaler Ebene.
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Häufig gestellte Fragen
In der kommunalen Jahresrechnungsstatistik (GFR) werden Zahlungsvorgänge der Kommunen jährlich mit hoher Genauigkeit und umfassendem Merkmalskatalog erhoben. Die Ergebnisse liegen allerdings in der Regel erst mit einem Zeitverzug von mehr als einem Jahr vor. Die Ergebnisse für bspw. das Jahr 2022 sind entsprechend erst im Frühjahr 2024 verfügbar.
In der vierteljährlichen kommunalen Kassenstatistik (GFK) werden vorläufige Zahlen quartalsweise aus den Kassenbewegungen der Kommunen erhoben. Diese Statistik weist eine geringere Präzision und einen geringeren Merkmalsumfang auf, da die gemeldeten Werte in den verschiedenen Quartalen bis zu sechs Monate nach Ende des Haushaltsjahrs durch Korrekturbuchungen verändert werden können. Dafür ist die Kassenstatistik jedoch bereits wenige Monate nach dem jeweiligen Stichtag verfügbar. Diese quartalsweise erhobenen Daten bilden erfahrungsgemäß die späteren endgültigen Werte jedoch durchaus treffend ab.
In der Finanzrechnung werden lediglich die Zahlungsströme abgebildet (Ist-Zahlungen). Umbuchungen für Vorjahre, die lediglich Ertrags- und/oder Aufwandskonten betreffen, werden in der Finazrechnung nicht berücksichtigt.
Haushaltstechnische Verrechnungen sind interne Verrechnungen, die für die finanzstatistische Darstellung zur Vermeidung von Doppelzählungen eliminiert werden.
Zu Personalausgaben zählen alle Bezüge, Vergütungen, Löhne und sonstige personalbezogene Ausgaben sowie vermögenswirksame Leistungen an Personen, die in einem Dienstverhältnis zum Land bzw. einer Kommune stehen sowie Versorgungsbezüge.
Die Steuereinnahmen (netto) umfassen die Grundsteuer A und B, die Gewerbesteuer, den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, sonstige Steuern (z. B. Hundesteuer), steuerähnliche Einnahmen (z. B. Abgaben von Spielbanken) abzüglich der Gewerbesteuerumlage.
Die Realsteuern setzen sich derzeit aus der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer zusammen.
Ein Realsteuerhebesatz ist ein von der Gemeinde für das jeweilige Kalenderjahr festgesetzter Prozentsatz, der auf die Messbeträge der Realsteuern angewandt wird, und der für die einzelnen Realsteuerarten in aller Regel unterschiedlich hoch ist.
Duchschnittshebesatz = Summe Istaufkommen x 100 / Summe Grundbeträge
Realsteuergrundbetrag = Istaufkommen x 100 / Hebesatz