:: 298/2018

Pressemitteilung 298/2018

Fast 400 000 Pflegebedürftige im Land

3,6 % der Baden-Württemberger mit Leistungen aus der Pflegekasse

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes waren im Dezember 2017 in Baden-Württemberg 398 612 Personen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Das sind 70 315 oder 21,4 % mehr Pflegebedürftige als im Dezember 2015, dem Zeitpunkt der letzten Erhebung (siehe methodischer Hinweis). Bezogen auf die gesamte Bevölkerung bedeutet dies, dass 3,6 % der rund 11 Millionen Einwohner des Landes Leistungen aus der Pflegekasse erhalten (2015: 3 %). Bei den 65-Jährigen und Älteren sind das bereits 14,6 % und damit fast jeder Siebte (322 878). Fast zwei Drittel der Pflegebedürftigen (62,5 %) waren Frauen1. Bei ihnen lag die Pflegequote sogar bei 4,5 %.

Drei Viertel (75,8 %) oder 302 290 aller Pflegebedürftigen wurden zu Hause gepflegt. Dabei waren unter den 398 612 Pflegebedürftigen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhielten, 226 987 Pflegegeldempfänger (56,9 %), die ausschließlich von Angehörigen gepflegt und 75 303 Personen (18,9 %), die von ambulanten Pflegediensten betreut wurden. Fast ein Viertel (24,1 %) oder 96 181 der Betroffenen wurde vollstationär in Heimen versorgt. Weitere 141 Personen waren in Pflegegrad 1 und erhielten teilstationäre Pflege.

Für die ambulante und stationäre Versorgung der Pflegebedürftigen im Land standen 1 122 ambulante Pflegedienste sowie 1 777 voll- bzw. teilstationäre Pflegeheime zur Verfügung.

Der Schwerpunkt der Pflegebedürftigkeit liegt naturgemäß bei den höheren Altersklassen. Ende 2017 waren 225 264 – und damit weit mehr als die Hälfte (56,5 %) - der Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter. Dies entspricht einer Zunahme um 19 % seit der letzten Erhebung. Sehr deutlich zeigt sich der Zusammenhang zwischen Alter und Pflegerisiko bei den Pflegehäufigkeiten2. Während von den unter 60-Jährigen nur 0,8 % pflegebedürftig sind, müssen von den 90-Jährigen und älteren Baden-Württembergern 68,1 % gepflegt werden.

Wie das Statistische Landesamt weiter feststellt, waren insgesamt 42,3 % aller Pflegebedürftigen in den Pflegegrad 2 eingruppiert, 31,8 % erhielten Leistungen des Pflegegrades 3, 18 % waren in den Pflegegrad 4 eingestuft und 6,9 % in den Pflegegrad 5. Im Pflegegrad 1 eingruppiert waren 0,8 % und noch keine Zuordnung zum Zeitpunkt der Erhebung hatten 0,2 % der Pflegebedürftigen. Pflegebedürftige Menschen werden vor allem dann in Pflegeheimen versorgt, wenn sie einen sehr hohen Pflegebedarf haben. So ist bei den vollstationär versorgten Pflegebedürftigen der Anteil derer, die in den höheren Pflegegraden 3 bis 5 eingruppiert sind, höher. Er lag Ende 2017 bei 78,6 %. Der entsprechende Anteil bei den zu Hause durch ambulante Dienste versorgten Pflegebedürftigen lag bei 51,6 % und bei den durch Angehörige versorgten Pflegegeldempfängern bei 49,1 %.

Es wird darauf verwiesen, dass die Ergebnisse der Pflegestatistik 2017 auf Kreisebene im Januar 2019 veröffentlicht werden.

1 Einschließlich „ohne Angabe“ (nach Personalstandsgesetz) beim Geschlecht.

2 Prozentualer Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung in der jeweiligen Altersklasse.