:: 129/2019

Pressemitteilung 129/2019

Leitungswasser: preiswert und verpackungsfrei

Wasserpreise 2019 online – Zum Tag der Umwelt am 5. Juni

Die Trinkwassergebühr liegt 2019 (Stichtag 1. Januar) im Landesdurchschnitt bei 2,20 Euro je Kubikmeter (Euro/m³). Wie das Statistische Landesamt feststellt, erhöhte sich die Gebühr seit 1. Januar 2018 um 5 Cent/m³ und damit etwas stärker als in den Vorjahren.1 Auf der Basis eines jährlichen Trinkwasserverbrauchs von rund 40 m³ ergeben sich daraus für 2019 durchschnittliche Mehrkosten von 2 Euro je Einwohner.2

Im Gegensatz zum Trinkwasser erhöhten sich die durchschnittlichen Abwassergebühren in Baden-Württemberg nicht. Schmutzwasser kostet 2019 weiterhin im Landesdurchschnitt 1,94 Euro/m³, wobei sich die abgerechnete Abwassermenge grundsätzlich nach dem Trinkwasserverbrauch bemisst. Die Gebühr für das in die öffentliche Kanalisation abgeleitete Niederschlagswasser liegt bei 0,47 Euro je Quadratmeter abflusswirksame (versiegelte) Fläche. Die durchschnittliche verbrauchsbezogene Gesamtgebühr für Trink- und Abwasser beläuft sich im Land damit auf rund 4 Euro/m³ oder 0,4 Cent/Liter.3 Wird dieser Gebühr ein Mineralwasser aus dem mittleren Preissegment gegenübergestellt, liegt Leitungswasser (einschließlich Abwasser) grob bei rund einem Hundertstel der Gebühr für Wasser aus der Flasche. Zum Preisvorteil kommen Umweltvorteile: Das Leitungswasser erreicht seine Abnehmer verpackungsfrei und ohne nennenswerten zusätzlichen Transportaufwand.4

Die Gebühren: In den Gemeinden entwickelten sich die Wassergebühren nicht einheitlich. Während die Trinkwassergebühren in rund zwei Drittel der Gemeinden im Vergleich zum Vorjahr konstant blieben, veränderten sie sich im restlichen Drittel, wobei die Gebühren in deutlich mehr Gemeinden (282 von insgesamt 1.101 Gemeinden im Land) stiegen als abnahmen (69). Beim Schmutzwasser veränderten sich die Gebühren zwar in etwas mehr Gemeinden als beim Trinkwasser, Verteuerungen waren jedoch seltener (204 von 1.071 Gemeinden5) und Gebührenrückgänge (162) häufiger als beim Trinkwasser festzustellen. Im Internetangebot des Statistischen Landesamtes sind die Wassergebühren, differenziert nach den einzelnen Gebührenkomponenten, für alle Gemeinden des Landes in interaktiven Karten abrufbar.

1 Die Erhöhung des Wasserentnahmeentgelts im Bereich der öffentlichen Wasserversorgung zum 1. Januar 2019 um 1,9 Cent/m³ dürfte dabei eine Rolle spielen. Mehr Informationen unter: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/schutz-natuerlicher-lebensgrundlagen/wasser/rechtsvorschriften/wasserentnahmeentgelt/

2 Die Grundgebühr für den Trinkwasserbezug wurde nicht berücksichtigt.

3 Die Grundgebühr für den Trinkwasserbezug wurde nicht berücksichtigt.

4 Förderung des Leitungswassertrinkens und bessere Verfügbarkeit von Leitungswasser im öffentlichen Raum. Mehr Informationen unter: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Abfallwirtschaft/5_punkte_plan_plastik_181123_bf.pdf

5 In 1.071 Gemeinden wurde am 1. Januar 2019 eine gesplittete Abwassergebühr und in 30 Gemeinden eine Einheitsgebühr erhoben.