:: 200/2019

Pressemitteilung 200/2019

Kindeswohlgefährdungen bei Kindern und Jugendlichen in über 4 500 Fällen

Insgesamt rund 13 800 Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls in Baden-Württemberg

Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes wurden im Jahr 2018 in Baden-Württemberg für 13 781 Kinder und Jugendliche Verfahren zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a Abs. 1 SGB VIII vorgenommen (+12 % gegenüber 2017). Dabei werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung eines Kindes bekannt. Das Jugendamt verschafft sich daraufhin einen unmittelbaren Eindruck von betroffenen Kindern oder Jugendlichen und deren persönlichen Umgebung.

Im Vergleich zum Vorjahr ist vor allem die Anzahl der Fälle akuter Kindeswohlgefährdung gestiegen (+25 %). In diesen 2 196 Fällen ist eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes oder Jugendlichen bereits eingetreten oder mit ziemlicher Sicherheit zu erwarten. 49 % der betroffenen Kinder und Jugendlichen waren Jungen, 51 % Mädchen.1 In 1 248 Fällen wurden als Art der Kindeswohlgefährdung Anzeichen für Vernachlässigung festgestellt. Bei 718 Fällen gab es Anzeichen für körperliche und bei 761 für psychische Misshandlung. Hinweise auf sexuelle Gewalt wurden in 139 Fällen festgestellt, mehr als drei Viertel davon waren Mädchen. Bei der Art der Kindeswohlgefährdung sind Mehrfachnennungen möglich.

Eine sogenannte latente Kindeswohlgefährdung lag in 2 339 Fällen vor. Dabei konnte die Frage nach der tatsächlich bestehenden Gefahr nicht eindeutig beantwortet werden, es bestand jedoch weiterhin der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung bzw. eine solche konnte nicht ausgeschlossen werden.

Keine Kindeswohlgefährdung, wohl aber ein anderweitiger Unterstützungsbedarf ergab sich bei 4 906 Gefährdungseinschätzungen. Bei 4 340 Verfahren wurden keine Gefährdung und kein weiterer Hilfebedarf ermittelt.

Hinweise auf mögliche Gefährdungen kommen von verschiedensten Personen und Institutionen. Am häufigsten wurde durch die Polizei, Gerichte oder die Staatsanwaltschaft (24 %) über die mögliche Gefährdung informiert. Bei 12 % der Fälle kamen die Hinweise von Nachbarn oder Bekannten des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, bei 9 % von Schulen und in jeweils 8 % der Fälle von Sozialen Diensten, den Personensorgeberechtigten oder anonymen Meldern. Lediglich in 2 % der Fälle kamen die Hinweise von den Minderjährigen selbst.

Rund 22 % der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung betrafen Kinder unter 3 Jahren. 19 % waren im klassischen Kindergartenalter von 3 bis unter 6 Jahren. Bei weiteren 23 % waren Kinder im Alter von 6 bis unter 10 Jahren betroffen. Jedes fünfte betroffene Kind war zwischen 10 und unter 14 Jahren (20 %) und 15 % waren Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren.

1 Minderjährige mit der Signierung des Geschlechts "ohne Angabe (nach § 22 Absatz 3 PStG)" werden dem männlichen Geschlecht zugeordnet.

Schaubild 1: Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg im Jahr 2018 nach dem Ergebnis des Verfahrens
Schaubild 1: Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg im Jahr 2018 nach dem Ergebnis des Verfahrens
Tabelle 1
Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in Baden-Württemberg im Jahr 2018 nach dem Ergebnis des Verfahrens
Ergebnis des Verfahrens Verfahren
AnzahlAnteile in %

Datenquelle:Statistik der Kinder- und Jugendhilfe

akute Kindeswohlgefährdung2.19615,9
latente Kindeswohlgefährdung2.33917,0
keine Kindeswohlgefährdung, aber Hilfebedarf4.90635,6
keine Kindeswohlgefährdung und kein (weiterer) Hilfebedarf4.34031,5
Insgesamt13.781100,0
Tabelle 2
Verfahren zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII in den Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs 2018
Stadtkreis (SKR)
Landkreis (LKR)
Land
Verfahren insgesamtErgebnis des Verfahrens:
akute oder latente
Kindeswohlgefährdung
AnzahlAnteil in %

Datenquelle: Statistik der Kinder- und Jugendhilfe.

Baden-Württemberg13.7814.53533
Stuttgart (SKR)1.45550635
Böblingen (LKR)2148841
Esslingen (LKR)4199322
Göppingen (LKR)1195345
Ludwigsburg (LKR)63324939
Rems-Murr-Kreis (LKR)26610439
Heilbronn (SKR)3153712
Heilbronn (LKR)66723235
Hohenlohekreis (LKR)1032726
Schwäbisch Hall (LKR)1173832
Main-Tauber-Kreis (LKR)2299441
Heidenheim (LKR)3519326
Ostalbkreis (LKR)6217312
Baden-Baden (SKR)19311962
Karlsruhe (SKR)79441652
Karlsruhe (LKR)34815545
Rastatt (LKR)3607019
Heidelberg (SKR)1807341
Mannheim (SKR)1.05640839
Neckar-Odenwald-Kreis (LKR)22911651
Rhein-Neckar-Kreis (LKR)33410632
Pforzheim (SKR)3827820
Calw (LKR)1665030
Enzkreis (LKR)2003819
Freudenstadt (LKR)4039724
Freiburg im Breisgau (SKR)39122758
Breisgau Hochschwarzwald (LKR)3566619
Emmendingen (LKR)823846
Ortenaukreis (LKR)73111215
Rottweil (LKR)671218
Schwarzwald-Baar-Kreis (LKR)1806737
Tuttlingen (LKR)981313
Konstanz (LKR)37021558
Lörrach (LKR)1404230
Waldshut (LKR)12854
Reutlingen (LKR)1576944
Tübingen (LKR)511835
Zollernalbkreis (LKR)17741
Ulm (SKR)2485321
Alb-Donau-Kreis (LKR)1978041
Biberach (LKR)1202823
Bodenseekreis (LKR)1254133
Ravensburg (LKR)942527
Sigmaringen (LKR)7545